ARWIS65
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https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind [...]
wenn er sich davon schon 15 min beschäftigen läßt Martin ich bin mit der MZ mangels passendem legalem Vorderrad mit dem Sumo Vorderrad zum TÜV, aufgezogen war ein Michelin irgendwas mit Straßenprofil. Hinten drauf hatte ich den Heidenau K60 dem sein Gesicht hättest du sehen sollen. Da dort nur Reifengrößen und Geschwindigkeitsindex vorgeschrieben sind, hab ich die Plakette bekommen. Seine Frage, ob ich so rumfahre, konnte ich guten Gewissens mit "Sicher nicht" beantworten...Wenn es schon verbaut ist sind andere Institutionen zuständig. Die scheinen aber auch noch nicht voll ausgelastet zu sein (unterschiedliche Reifenhersteller auf meiner XJ 600 S beschäftigten den guten Mann locker 15 Minuten - erfolglos, Plakette wurde zugeteilt).
je nach Motorrad mal so, mal so GerdNa dann seht mal alle nach ob euere diversen Zusatzlampen ein E-Kennzeichen haben.