Ron
Themenstarter
@all: Danke für die Glückwünsche!
@Max: Das Alter 50 spielt seit 1998 in allen Klassen ab 3,5to eine
Rolle. Wer heute eine Prüfung in einer der LKW- oder Bus-Klassen
macht, muß anschließend alle fünf Jahre (auch schon vor dem
50. Lebensjahr) zur Wiederholungsuntersuchung.
Für Besitzstände gilt folgendes: wenn die Fahrerlaubnis bis zum
31.12.1998 erteilt wurde, wird für die alte Klasse III neben B/BE
(PKW / Anhänger>750kg) auch die Klasse C1/C1E (LKW bis 7,5to /
Anhänger>750kg) unbefristet anerkannt. Das heißt auch künftig
darf man ohne ärztliche Untersuchung nach dem 50. Lebensjahr
Fahrzeuge der Klassen C1/C1E führen. Das gilt bei einer Neuerteilung
von C1/C1E nicht.
Da mit der alten Klasse III auch Züge bis 3 Achsen und mehr als
12to erlaubt waren, wird auch diese mit Auflagen (Kennziffer 79)
versehene Klasse CE auf Antrag bei der Umschreibung erteilt.
Diese wird dann bis zum 50. Lebensjahr befristet und kann verlängert
werden, wenn das entsprechende ärztliche Attest beigebracht wird.
Auch wenn es bisher keine Pflicht zur Umstellung des Führerscheins
gibt, ist das kein Freibrief. Ab 50 darf man ohne Verlängerung grund-
sätzlich keine Fahrzeuge/Kombinationen im Strassenverkehr führen,
die der Klasse C/CE (LKW>7,5to / Anhänger>750kg) entsprechen.
Übrigens wer seinen Führerschein nur umschreiben will, sollte genau
auf die anerkannten Klassen achten. Ist der Führerschein erst einmal
getauscht, dann gilt nur noch das auf dem neuen stehende. Insbe-
sondere werden die Klassen S, M, L und T gerne vergessen.
Gruß Ron
@Max: Das Alter 50 spielt seit 1998 in allen Klassen ab 3,5to eine
Rolle. Wer heute eine Prüfung in einer der LKW- oder Bus-Klassen
macht, muß anschließend alle fünf Jahre (auch schon vor dem
50. Lebensjahr) zur Wiederholungsuntersuchung.
Für Besitzstände gilt folgendes: wenn die Fahrerlaubnis bis zum
31.12.1998 erteilt wurde, wird für die alte Klasse III neben B/BE
(PKW / Anhänger>750kg) auch die Klasse C1/C1E (LKW bis 7,5to /
Anhänger>750kg) unbefristet anerkannt. Das heißt auch künftig
darf man ohne ärztliche Untersuchung nach dem 50. Lebensjahr
Fahrzeuge der Klassen C1/C1E führen. Das gilt bei einer Neuerteilung
von C1/C1E nicht.
Da mit der alten Klasse III auch Züge bis 3 Achsen und mehr als
12to erlaubt waren, wird auch diese mit Auflagen (Kennziffer 79)
versehene Klasse CE auf Antrag bei der Umschreibung erteilt.
Diese wird dann bis zum 50. Lebensjahr befristet und kann verlängert
werden, wenn das entsprechende ärztliche Attest beigebracht wird.
Auch wenn es bisher keine Pflicht zur Umstellung des Führerscheins
gibt, ist das kein Freibrief. Ab 50 darf man ohne Verlängerung grund-
sätzlich keine Fahrzeuge/Kombinationen im Strassenverkehr führen,
die der Klasse C/CE (LKW>7,5to / Anhänger>750kg) entsprechen.
Übrigens wer seinen Führerschein nur umschreiben will, sollte genau
auf die anerkannten Klassen achten. Ist der Führerschein erst einmal
getauscht, dann gilt nur noch das auf dem neuen stehende. Insbe-
sondere werden die Klassen S, M, L und T gerne vergessen.
Gruß Ron
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