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Caballerobert
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Ach, lass es den Quatschpunkt doch ruhig mal ausprobieren 

Ich kann Dir aus sehr zuverlässiger Quelle versichern, dass der Quatschkopp durchaus weiß wovon er redet.Ach, lass es den Quatschpunkt doch ruhig mal ausprobieren![]()
@Caballerobert Und zwar jeden Tag privat und dienstlich!Ach, lass es den Quatschpunkt doch ruhig mal ausprobieren![]()
Die ABE eines "Zusatzteils" gilt immer nur in Bezug auf ein serienmässiges Fahrzeug.Ergänzend nur dann, wenn in einer ABE steht, dass diese nur für das original Fahrzeug gilt. Steht noch lange nicht in jeder ABE....
Falsch. Ich habe ABE hier, wo nichts von serienmäßigem Fahrzeug drinnen stehtDie ABE eines "Zusatzteils" gilt immer nur in Bezug auf ein serienmässiges Fahrzeug.
DefinitivUnd: Wir sind uns einig, dass es Schwachfug ist ein Zubehör-bremslicht und ein -windschild irgendwie in Verbindung zu bringen.
Du redest von der Abhängigkeit der Gutachten (Sinnvoll oder nicht). Das war aber gar nicht mein Thema.Grund der verunglückten(!) Bestimmung sind "Spezialisten", die auf dem Auto z.B. spurverbreiternde Räder (mit ABE) UND Distanzringe (mit ABE) montiert haben.
Da müssen die kontrollierenden Damen und Herren aber schon einen ganz schlechten Tag haben. Ja, formal hast Du Recht, aber in der Praxis wird hier schon mit dem notwendigen Augenmaß geurteilt. Die Rennleitung kennt doch auch die teilweise unsinnigen Regelungen und die Schwierigkeiten in denen manche Mopedfahrer damit kommen können.Das Damoklesschwert der Untersagung der Weiterfahrt schwebt über Dir...da wäre mir Sinnvoll oder nicht, grade egal