
ChiemgauQtreiber
Themenstarter
hier ein Beitrag in Facebook darüber, wann die Betriebserlaubsniss erlischt !
Veröffentlicht von Rennleitung#110
DAS ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS
liegt gemäß § 19 (2) StVZO tatsächlich nur in drei expliziten Fällen vor
wenn sich der genehmigte Fahrzeugtyp ändert, dass bezieht sich explizit nur darauf, dass sich ein Fahrzeug von der einen Klasse in eine andere ändert und nicht, wenn irgendwas an dem genehmigten Fahrzeug verändert wird
wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, z.B. wenn ein ungeprüftes Bauteil an sicherheitsrelevanten Stelle verbaut ist, wie beispielsweise der Billig-Bremshebel aus Fernost
wenn eine Beeinträchtigung der Umwelt durch eine Verschlechterung der Emmissionswerte entsteht, z.B. wenn ihr den Kat oder db-Killer ausbaut.
Der BGH hat als oberstes deutsches Gericht klargestellt, dass die Formalvoraussetzungen des Absatzes 3 kein eigener Tatbestand sind und es daher immer einem.der o.g. Merkmale des Absatz 2 bedarf.
Der reine Umstand, dass ein Umbau formal nicht abgenommen und/oder eingetragen wurde stellt kein Erlöschen der BE dar!
Das bedeutet also, dass man Euch nicht "einfach so" ein Erlöschen der BE vorwerfen kann, sondern z.B. die Gefährdungsvariante auch konkret zu erwarten und auch entsprechend zu belegen sein muss.
Das bedeutet in aller Regel Sicherstellung und ggf. Begutachtung - bei Gefährdung sollte auch klar sein, dass die Weiterfahrt endet.
Verwarnungen von 50 Euro sind übrigens passé - die waren eh noch nie richtig und selbst in der günstigsten Variante ist beim Erlöschen der BE mittlerweile 70 Euro als Regelbußgeld und damit auch mit Gebührenfolge (+28,50) zu rechnen.
Orginal-Beitrag: 3 Kommentare | DAS ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS liegt gemäß § 19 (2) StVZO tatsächlich nur in drei expliziten Fällen vor
︎ wenn sich der genehmigte Fahrzeugtyp ändert, dass bezieht sich explizit nur darauf, dass sich ein Fahrzeug von der einen Klasse in eine andere ändert und nicht, wenn irgendwas an dem genehmigten Fahrzeug verändert wird
︎ wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, z.B. wenn ein ungeprüftes Bauteil an sicherheitsrelevanten Stelle verbaut ist, wie beispielsweise der Billig-Bremshebel aus Fernost
︎ wenn eine Beeinträchtigung der Umwelt durch eine Verschlechterung der Emmissionswerte entsteht, z.B. wenn ihr den Kat oder db-Killer ausbaut.
Der BGH hat als oberstes deutsches Gericht klargestellt, dass die Formalvoraussetzungen des Absatzes 3 kein eigener Tatbestand sind und es daher immer einem.der o.g. Merkmale des Absatz 2 bedarf. Der reine Umstand, dass ein Umbau formal nicht abgenommen und/oder eingetragen wurde stellt kein Erlöschen der BE dar!
Das bedeutet also, dass man Euch nicht "einfach so" ein Erlöschen der BE vorwerfen kann, sondern z.B. die Gefährdungsvariante auch konkret zu erwarten und auch entsprechend zu belegen sein muss. Das bedeutet in aller Regel Sicherstellung und ggf. Begutachtung - bei Gefährdung sollte auch klar sein, dass die Weiterfahrt endet. Verwarnungen von 50 Euro sind übrigens passé - die waren eh noch nie richtig und selbst in der günstigsten Variante ist beim Erlöschen der BE mittlerweile 70 Euro als Regelbußgeld und damit auch mit Gebührenfolge (+28,50) zu rechnen. #LAW2RIDE #rennleitung110 #erlöschenderbetriebserlaubnis #motorradkontrolle #polizei #polizeikontrolle #bmwmotorradde #makelifearide #unstoppable #anständigfahren | Rennleitung#110
Veröffentlicht von Rennleitung#110
DAS ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS
liegt gemäß § 19 (2) StVZO tatsächlich nur in drei expliziten Fällen vor




Der reine Umstand, dass ein Umbau formal nicht abgenommen und/oder eingetragen wurde stellt kein Erlöschen der BE dar!

Das bedeutet also, dass man Euch nicht "einfach so" ein Erlöschen der BE vorwerfen kann, sondern z.B. die Gefährdungsvariante auch konkret zu erwarten und auch entsprechend zu belegen sein muss.
Das bedeutet in aller Regel Sicherstellung und ggf. Begutachtung - bei Gefährdung sollte auch klar sein, dass die Weiterfahrt endet.
Verwarnungen von 50 Euro sind übrigens passé - die waren eh noch nie richtig und selbst in der günstigsten Variante ist beim Erlöschen der BE mittlerweile 70 Euro als Regelbußgeld und damit auch mit Gebührenfolge (+28,50) zu rechnen.
Orginal-Beitrag: 3 Kommentare | DAS ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS liegt gemäß § 19 (2) StVZO tatsächlich nur in drei expliziten Fällen vor




