In Österreich... Auch schon mal "geschätzt" worden?

Diskutiere In Österreich... Auch schon mal "geschätzt" worden? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Motorrad einziehen und verschrotten... :cool:
F

FTC

Gast
200 km/h: Motorradraser geschnappt...
..., und es folgt eine zweite Anzeige." "Gefährliche aus dem Verkehr ziehen"...
...Auf den 40-jährigen Leipziger kommt übrigens eine sehr hohe Geldstrafe zu.
Motorrad einziehen und verschrotten... :cool:
 
B

BMWHP2

Gast
Das geht

Motorrad einziehen und verschrotten... :cool:

bei uns nicht - in Italien würde man mit ihm weniger sensibel umgehen :eek:

Was mich jetzt interessieren würde ist :

Ein massives vergen der STVO in A !

Wie geht man mit so einem Kandidaten D um ?

Kann es sein, dass der " Gute " nur ein Fahrverbot in A bekommt und in D völlig unbehelligt weiterglühen kann ?

Wenn da so ist, fahre ich zum Glühen künftig nach D :D

:) Friedl
 
F

FTC

Gast
...Wenn da so ist, fahre ich zum Glühen künftig nach D :D

:) Friedl
Nun ja, darfst du gerne machen. Bring aber einen dicken Bündel Geldscheine mit (eher die Großen), wir brauchen jetzt jeden Cent für Griechenland. Aber inzwischen werden auch EC-Karten akzeptiert. Sorge also für genügend Deckung deines Kontos.
 
G

Grafenwalder

Dabei seit
16.05.2009
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1.127
Ort
Zwischen Teuto und Wiehengebirge
Modell
12 GS 03/2005
Was mich jetzt interessieren würde ist :

Ein massives vergen der STVO in A !

Wie geht man mit so einem Kandidaten D um ?

Kann es sein, dass der " Gute " nur ein Fahrverbot in A bekommt und in D völlig unbehelligt weiterglühen kann ?

Wenn da so ist, fahre ich zum Glühen künftig nach D :D

:) Friedl
Hallo Friedl, zum Glühen bist Du herzlich willkommen. Es gibt hier tausende Autobahnkilometer wo Du nach Herzenslust am Hahn ziehen kannst, ohne Stress mit der Rennleitung, Du brauchst dann lediglich eine belastbare Karte zum Tanken:D

Glühen abseits der Atobahnen- dafür gibt es auch in D sehr schmerzhafte Instrumente, die auch regelmäßig Anwendung finden:cool::cool:

Viele Grüße,
Grafenwalder
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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R1250GS HP
Ich hab mal eine Artikel aus einem anderen Forum.
Ein befreundeter Anwalt hat schon mehrere Fälle gegen den Österreichischen Staat gewonnen.
-------------------------------------------------------------------------
Keine Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

Eine österreichische Geldbuße ist in Deutschland nicht amtlich einzutreiben, wenn der Fahrer eines in Österreich auffällig gewordenen Fahrzeugs unbekannt bleibt, weil der deutsche Halter sich weigert, ihn zu benennen. Das hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 1 V 289/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war das in Hamburg zugelassene Auto mehrfach in Wien falsch geparkt worden. Weil sich aber der Fahrzeughalter gegenüber den österreichischen Behörden weigerte, Auskunft über die Person zu geben, der er sein Fahrzeug überlassen hatte, erließ der Magistrat der Stadt Wien eine so genannte "Straferkenntnis" über eine Geldbuße in Höhe von rund 350 Euro. Und ersuchte die Finanzbehörde Hamburg, im Wege der Amts- und Rechtshilfe das Bußgeld beim Autohalter vollstrecken zu lassen.

Zu Unrecht. Denn mit dem Bußgeldbescheid aus Österreich sollte der deutsche Staatsbürger allein dafür sanktioniert werden, dass er als Halter des Fahrzeuges keine Auskunft über Namen und Anschrift der Personen geben wollte, denen er sein Kraftfahrzeug zu bestimmten Zeiten überlassen hatte. "Das aber verstößt nach deutschem Recht gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen", zitiert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer aus dem hanseatischen Urteilsspruch, der ausdrücklich die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zulässt. Eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland ist demnach unzulässig.
 
Schwarzfahrer

Schwarzfahrer

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1150 GS/ADV
Ich hab mal eine Artikel aus einem anderen Forum.
Ein befreundeter Anwalt hat schon mehrere Fälle gegen den Österreichischen Staat gewonnen.
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Keine Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

Eine österreichische Geldbuße ist in Deutschland nicht amtlich einzutreiben, wenn der Fahrer eines in Österreich auffällig gewordenen Fahrzeugs unbekannt bleibt, weil der deutsche Halter sich weigert, ihn zu benennen. Das hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 1 V 289/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war das in Hamburg zugelassene Auto mehrfach in Wien falsch geparkt worden. Weil sich aber der Fahrzeughalter gegenüber den österreichischen Behörden weigerte, Auskunft über die Person zu geben, der er sein Fahrzeug überlassen hatte, erließ der Magistrat der Stadt Wien eine so genannte "Straferkenntnis" über eine Geldbuße in Höhe von rund 350 Euro. Und ersuchte die Finanzbehörde Hamburg, im Wege der Amts- und Rechtshilfe das Bußgeld beim Autohalter vollstrecken zu lassen.

Zu Unrecht. Denn mit dem Bußgeldbescheid aus Österreich sollte der deutsche Staatsbürger allein dafür sanktioniert werden, dass er als Halter des Fahrzeuges keine Auskunft über Namen und Anschrift der Personen geben wollte, denen er sein Kraftfahrzeug zu bestimmten Zeiten überlassen hatte. "Das aber verstößt nach deutschem Recht gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen", zitiert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer aus dem hanseatischen Urteilsspruch, der ausdrücklich die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zulässt. Eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland ist demnach unzulässig.

Von welchem Datum ist der Zeitungsartikel aus dem anderen Forum?
 
B

BMWHP2

Gast
Den Passsus

Ich hab mal eine Artikel aus einem anderen Forum.
Ein befreundeter Anwalt hat schon mehrere Fälle gegen den Österreichischen Staat gewonnen.
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Keine Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

Eine österreichische Geldbuße ist in Deutschland nicht amtlich einzutreiben, wenn der Fahrer eines in Österreich auffällig gewordenen Fahrzeugs unbekannt bleibt, weil der deutsche Halter sich weigert, ihn zu benennen. Das hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 1 V 289/09).

kenne ich wohl ..............

Aber in unserem Diskussionsfall ist die Person bekannt - sein Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen - das Motorrad und er waren zum Tatzeitpunkt am selben Ort :o ( nach der 2. Anhaltung dann wohl nicht mehr )

Mich würde wirklich interessiern, was mit so einem Kanditaten in seinem Heimatland passiert. :confused::confused:

( Bei uns kann die zuständige Behörde bei Bekanntwerden eines solchen Deliktes die Verkehrszuverlässigkeit = " Depperltest " überprüfen lassen - den übersteht so ein Kandidat meist nicht - Fazit er darf zumindest einige Zeit nicht mehr legal am Verkehrsgeschehen teilnehmen, weil er keinen Führerschein hat. )

:) Friedl
 
HaJü

HaJü

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.......................
Bei uns kann die zuständige Behörde bei Bekanntwerden eines solchen Deliktes die Verkehrszuverlässigkeit = " Depperltest " überprüfen lassen ...........

:) Friedl
Der Test ist doch gar nicht notwendig. Wer so agiert hat doch bewiesen, daß er ein, mit Verlaub, ein Volldepp ist. Ergebnis: 1+ -> laufen ;):p:D:p:D
 
N

Nero8

Gast
Stöbere grad in den Seiten der Motorrad.

Servus:)...warum überrascht mich die heutige Ausgabe der Zeitschrift Motorrad nicht. Bei sämtlichen dort beschriebenen Vergehen auf diesen gewissen :rolleyes:Streckenabschnitten bin auch ich ebenfalls abkassiert worden. Gruß Christoph:)
 
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