Im Schein ist nicht BMW eingetragen

Diskutiere Im Schein ist nicht BMW eingetragen im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; GS und ADV ab MJ2002
wrosner

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R 1150 GS Naundorf, F 650 GS Dakar (2x), MZ 125 ST, K1100LT (in reparaturbedingtem Testbetrieb)
Im Feld "K" der "Zulassungsbescheinigung Teil II" (was früher wohl der "Brief" war)
mit dem "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE"
steht "-" und bei "Datum zu K" auch "-"

u nu?

Es wurde ja zunächst ein "guter alter" Fahrzeugbrief nach deutschem Muster ausgestellt
(28.9.2005 in KR für Naundorf)
und vmtl am 28.3.2006 ein neues EU-Teil-II-Papier auf den eigentlichen Halter in der Zulassungsstelle dessen Wohnorts.
Der alte Brief wurde als "entwertet und ausgehändigt" dokumentiert

-----
ah, es gibt ein Feld 17 "Merkmal zur Betriebserlaubnis", da steht "E" drin.

lt
http ://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=d0eb4d77d006adae494aba69492200d5&act=Post&CODE=02&f=9&t=53747&qpid=669400

steht das für "Einzelabnahme"
Für Typgenemigung oder ABE würde da angeblich "K" stehen
 
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Franz Gans

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Es wurde ja zunächst ein "guter alter" Fahrzeugbrief nach deutschem Muster ausgestellt
(28.9.2005 in KR für Naundorf)
und vmtl am 28.3.2006 ein neues EU-Teil-II-Papier auf den eigentlichen Halter in der Zulassungsstelle dessen Wohnorts.
Der alte Brief wurde als "entwertet und ausgehändigt" dokumentiert
Ich wollte es nur bemerkt haben, weil der Verdacht in mir aufkeimte, bin aber auch kein expliziter Kenner der Materie. Bis zum Beweis des Gegenteiles - mit einer "echten " R1150GS gaebe es diese Unklarheit nicht - fuerchte ich koennte es ABE lauten. Aber wie gesagt: Keine Ahnung, nur so ein Gefuehl.

Lass' Dir eine Kopie des entwerteten Briefes kommen, oder befrage einen "Arzt oder Apotheker", also jemanden, der sich damit auskennen sollte.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
wrosner

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ich google "Verkehrsblatt 15-2019" und mir wird schwindlig :eekek:
Ich hoffe die Tourance bleiben noch eine Weile lieferbar...
 
Larsi

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Ich würde einem Sachverständigen bei TÜV/DEKRA/... die Situation erklären und um Austragung der Reifenbindung bitten.
Wenn der ablehnt dann zum Nächsten.
 
wrosner

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das sollte ich am besten vor der Ummeldung tun, dann zahl ich nur einmal die Gebühren am Landratsamt - ist das noch so?
 
wrosner

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R11(R) war doch die 1150ADV ab MJ 2003 oder 2004 ... oder nicht?
Ich find nirgends auf Original BMW-Seiten oder in gängigen Ersatzteillisten (Leebmann, RealOEM) diese R11R.
Da sind auch die 1150ADV bis zum Schluß unter R21 gelistet.
Und das Rahmenvorderteil hat bei der 2005er ADV die gleiche ET-Nr wie die 1999er GS.


Ah, beim Reifenhändler kennt man R11R :
Reifen suchen

OK, da gibts auch eine brauchbare Auswahl.👍
Nicht daß ich jetzt meinen TÜVie die Fabrikatsbindung austragen lasse und hab' zum Schluss gar keine Reifen mehr😨
 
Franz Gans

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ah, es gibt ein Feld 17 "Merkmal zur Betriebserlaubnis", da steht "E" drin.

[geloescht]

steht das für "Einzelabnahme"
Für Typgenemigung oder ABE würde da angeblich "K" stehen
Also ich habe gerade bei mir nachgeschaut und finde dort bei der R1100GS ein A, was ich als ABE interpretiere. Allerdings habe ich noch ein neueres Motorrad aus 2008 und besitze dafuer zwei digitale Kopien von den ZB 1 mit den widerspruechlichen Angaben K bei der Erstzulassung und A nach einer Ummeldung fuer das selbe Fahrzeug.

Moeglicherweise bin ich (nur erneut) auf einen weiteren Fehler in meinen Fahrzeugpapieren gestossen?

Viele Gruesse
Karl-Heinz

P.S: Siehe auch Seite 30 dieses Dokumentes vom KBA mit den Schluesseln: Leitfaden zum Ausfuellen von ...
Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrale Register - Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
 
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Larsi

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...
Da sind auch die 1150ADV bis zum Schluß unter R21 gelistet.
...
Richtig, aber im Fahrzeugschein wechselt die Angabe irgendwann von R21 auf R11(R).
Die Freigaben dafür findest du jetzt ...
 
wrosner

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würde einem Sachverständigen bei TÜV/DEKRA/... die Situation erklären
Ergebnis des ersten Versuches: sieht übel aus 😨
Aussage:
Bei Fahrzeugen mit Einzelabnahme (oder alte mit ABE von ca vor 2000) ist die eingetragene Fabrikatsbindung weiterhin gültig. Jede Abweichung davon führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und erfordert eine Begutachtung nach § 21 StVZO (Einzelabnahme). Eine ggf. vorliegende Herstellerbescheinigung für die Kombination Fahrzeug/Reifen kann maximal als "Prüfgrundlage" dienen .... :banghead:

Mein bescheidener Kommentar dazu:
"So nehmen Sie doch Vernunft an! -
Ich darf nichts annehmen, ich bin Beamnter" 😫
 
Larsi

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...
Bei Fahrzeugen mit Einzelabnahme (oder alte mit ABE von ca vor 2000) ist die eingetragene Fabrikatsbindung weiterhin gültig ...
Darum soll er die Bindung ja austragen, der Pfo.... :lalala:
 
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Ich fürchte, das kann ich nicht am Abend über Whats-App und einen Mittelsmann mit ihm ausklamüsern....
 
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:facepalm:
 
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Der TUEV- / DEKRA-Mann kann doch gar kein Beamteter sein, da beides privatwirtschaftliche Organisationen sind?
Ich bezog das jetzt auf die Geisteshaltung, nicht auf die juristische Konstituierung des Arbeitgebers 😉
wobei ich da vielleicht manch formal korrektem aber frei denkenden Beamten jetzt fast schon Unrecht tu 😇

Privatbeamtentum wird inzwischen oft schlimmer als öffentliches Beamtentum :eekek:
Jetzt muß ich aber langsam aufpassen, bin kürzlich schon in einem anderen Moped-Forum wegen unerwünschter politischer Agitation gerügt worden 😖

ja, und auch meinem TÜV-Menschen darf ich nicht unrecht tun.
Er hat ja immerhin am Feierabend ehrlich versucht, mir einen ersten Tip zu geben.👍
Auch wenn's nicht mein Wunschergebnis war, weiß ich jetzt doch zumindest, wo ich bohren muß.

Als Quelle seiner Info hat er übrigens Continental.de - also einen Reifenhersteller - angeführt.
 

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Darum soll er die Bindung ja austragen, der Pfo....
Hab grad mit meinem Reifenhändler gesprochen, der sieht und kennt das genauso:
mit neuen Reifen zum TÜV - evtl. kann man höchstens versuchen, gleich mehrere Typen auf einen Streich einzutragen.
Ich hatte eigentlich gehofft, er als alter Hase hätte Connections zu einem "Prüfer seines Vertrauens". Aber er meint, da entscheidet inzwischen viel mehr der Computer als der einzelne Prüfer, deswegen gibt es da nicht mehr viel vom früher bewährten "Ermessensspielraum".
 
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TÜV und Zulassungsstelle haben nur Warteschleife am Telefon - es lebe die Serviceökonomie :banghead:

Anruf beim KÜS - da ist der Herr Chef noch selber dran, 👍- und der will nicht mal ein schnelles Geschäft machen.
Seine Auskunft:
Es reicht wenn ich die Herstellerfreigabe des Reifenherstellers mitführe, wenn im Falle einer Kontrolle aus den Papieren ersichtlich ist, daß das eigentlich eine BMW ist.
👍👍

Eigentlich genau das was ich hören wollte.
Jetzt müssen nur noch kontrollierende Polizisten und ggf. im hoffentlich nicht eintretenden (Un-)-Fall Unfall- und Versicherungsjuristen das genau so sehen :think:
 
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Ich frage mich wieder und wieder, warum das Ding keine BMW R1150 xx geblieben ist, sondern unter den Haenden des Neuaufbauers zu einer Naundorf(?) geworden ist. Was hat der da veranstaltet, das diese Aenderung rechtfertigt oder gar unumgaenglich macht?
(ich hab' das mal hier in diesen Thread rüber gezogen)

Ich kann's nur vermuten, ich komm an den Naundorf nicht mehr ran.
denkbare Gründe:
  • mehr Freiheit beim Tuning, deswegen hat er's halt immer so gemacht, auch wenn konkret bei meinem Moped nicht viel getunt wurde
  • evtl. ist das ein Unterschied, ober er nur einen Rahmen aus BMW ET-Beständen gekauft hat, oder ein kpl. zugelassenes Fahrzeug mit z.B. einem Motorschaden?
  • vielleicht ist ein Rahmen für Eigenaufbau einfach billiger als ein technisch identischer Rahmen mit BMW-Zulassung?
    weil da auch für BMW ein Rattenschwanz an der Zulassung hängt, den die vllt umlegen wollen?
    Naundorf hat ja mW auch viel mit Rennen gemacht, da kam er evtl. auf den Trichter, daß nicht zugelassene Rahmen billiger sind?
 
gerd_

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Hi
Wenn Änderungen am Rahmen so gravierend sind, dass BMW nicht dafür haften will, dann muss eben ein anderer Hersteller "ran" und ein TÜVie muss den Kram begutachten.
Dann gilt das was im "Brief" steht (oder eben auch das was nicht drinsteht).
Steht da: Reifen "XY" dann hat man mit "WW" eben ein Problem. Ein vernünftiger TÜVie hilft da aber weil man "100" Jahre alte Reifen nicht mehr beschaffen kann.
Anders ist die Frage nach z.B. Stahlflex. Es steht doch nirgendwo, dass Stahlflex nicht erlaubt wären. Das ist keine BMW sondern eine "TwinFlat" (oder wie auch immer). Folglich kann sich der TÜV jeder Recherche zum Thema BMW schenken weil es keinen Vergleich gibt und für "TwinFlat" nichts eingeschränkt ist.
Verwendet man einen Gartenschlauch als Bremsleitung wird der TÜVie sagen "das KANN so niemals zugelassen worden sein". Oder dengelt man sich einen Gepäckträger mit 2 m Breite dran und behauptet "es war schon immer so", ist das erst mal OK. Bis der TÜVie sagt "kann gar nicht sein, das war nie zulassungsfähig!"
Auch eine Auspuffanlage muss also "nur" die Geräuschbedingungen erfüllen. DAS aber kann schwierig werden weil sich viele TÜVies selbst nicht erklären können weshalb einige Anlagen zugelassen sind. "Ist doch für BMW" ist dann ein schlechtes Argument weil der TÜVie kontert "genau! Ist aber keine BMW!"
gerd
 
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