AmperTiger
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danke für die Klarstellung, das stellt das Urteil anders dar. Hatte ich wohl aufgrund des Berichtes so nicht realisiert.Ein Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten und nicht an Gerechtigkeit. Gerechtigkeit hat nichts mit Recht und Gesetzt zu tun kann aber zufällig auch manchmal übereinstimmen. Der Fehler hat jemand anderes gemacht und zwar der, der erst den Antrag als Dienstunfall positiv beschieden hat und rechtswiedrig war dann der anschließende Widerruf. *malebenklugscheißernmuß*
Trotzdem unglaublich, dass man nicht Selbsterlebtes später als posttraumatisch belastend absetzen kann...