Holländische Zulassung

Diskutiere Holländische Zulassung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, man kann sich auch n' Loch ins Knie bohren und alle möglichen juristischen Feinheiten mit allen möglichen Anwälten ausdiskutieren. Ich...
Topfpflanze

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Hallo,

Ok, blöd geschrieben.
Der Parkhausbetreiber geht zur Polizei und macht eine Anzeige. Jetzt arbeitet erstmal die Polizei?
man kann sich auch n' Loch ins Knie bohren und alle möglichen juristischen Feinheiten mit
allen möglichen Anwälten ausdiskutieren.

Ich hätte da 3 Monate gewartet und dann das Moped einem Teilschlachter in die Hand gedrückt mit
der unbedingten Bitte, das Teil mit der Rahmennummer verschwinden zu lassen.

Bei uns in der Wohnanlage gab's neulich einen Aushang, dass wer sein Fahrrad nicht bis zum .... in
den neuen Fahrradkeller stellt, der hat dann eben Pech gehabt. 5 Fahrräder blieben übrig, die gingen
dann als Spende an einen Hilfsverein in der Nähe. Hat sich seitdem nie jemand beklagt: " ... wo ist
mein Fahrrad geblieben ... :cry: :cry: :cry: ".


Man kann auch alles total verkomplizieren um jeden Dödel zu befriedigen.

Topfpflanze
 
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SQ18

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Ich hätte da 3 Monate gewartet und dann das Moped einem Teilschlachter in die Hand gedrückt mit
der unbedingten Bitte, das Teil mit der Rahmennummer verschwinden zu lassen.
Du kennst Teilehändler die Hehlerware annehmen?
Bei uns kriegen die Schrottis schon Schweisperlen auf die Stirn wenn ich mit 'ner Gitterbox Kabel komme ;) :bounce:
 
Klausmong

Klausmong

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Ok, blöd geschrieben.
Der Parkhausbetreiber geht zur Polizei und macht eine Anzeige. Jetzt arbeitet erstmal die Polizei?
Was will er anzeigen?

Das jemand legal parkt?
Und das er die Parkgebühren nicht bezahlt hat? Dafür ist ein Zivilprozess zuständig und nicht die Polizei.
Die können nur überprüfen ob das Motorrad gestohlen ist.
Wenn es das nicht ist bleibt nur der Weg über ein Zivilgericht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Was will er anzeigen?

Das jemand legal parkt?
Und das er die Parkgebühren nicht bezahlt hat? Dafür ist ein Zivilprozess zuständig und nicht die Polizei.
Die können nur überprüfen ob das Motorrad gestohlen ist.
Wenn es das nicht ist bleibt nur der Weg über ein Zivilgericht.
Zivilgericht? Der Fragende will ja wissen wer der Eigentümer des Moppeds ist. Dann kann er auch gegen ihn klagen.
Eines der Probleme ist die Definition um was es sich handelt. Ist es ein Fahrzeug oder ist es Abfall. Das entscheiden Bundesländer unterschiedlich. Bei "Fahrzeug" ist es kompliziert (auch wenn es auf öffentlichem Grund steht), bei Abfall relativ einfach.
Eine der Fragen dürfte sein, ob der Parkhausbetreiber das "Ding" sicherstellen darf um die Parkgebührenschuld abzusichern.
Die nächste dann ob er"es" verwerten darf.
gerd
 
Klausmong

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Eine der Fragen dürfte sein, ob der Parkhausbetreiber das "Ding" sicherstellen darf um die Parkgebührenschuld abzusichern.
Die nächste dann ob er"es" verwerten darf.
gerd
Richtig, sowas kann man normalerweise über ein Gericht machen, eventuell sogar ohne Anwalt.
Man muss nur was machen.
Und es wirkt so, als ob die Betreiber bisher keine Kosten anlaufen lassen wollten um da was zu unternehmen und jetzt wen suchen, der das für sie erledigt.
 
D

DreasDakar

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Die Frage des TE war, wie er an den Halter kommt. Super kompliziert, von daher Tip aus dem Forum, einfach ein vergleichbares Motorrad zu kaufen.
Der Parkhausbetreiber braucht hoffentlich keine Hilfe aus einem Motorradforum.
 
FlowRider

FlowRider

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Die Frage des TE war, wie er an den Halter kommt. Super kompliziert, von daher Tip aus dem Forum, einfach ein vergleichbares Motorrad zu kaufen.
Der Parkhausbetreiber braucht hoffentlich keine Hilfe aus einem Motorradforum.
Die Diskussion hat sich verändert, als klar wurde, dass das Objekt der Begierde zu teuer wird.
Der Parkhausbetreiber braucht keine Hilfe, sondern anständige AGB und einen Anwalt.

:)
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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Selbiges gilt auch für die BMW.

Mir unverständlich.
Da hätte man deutlich früher reagieren können.

Meldung an die Polizei, wenn es nicht gestohlen ist dann Brief schreiben oder Anwalt geben, da kostet eine Ausforschung noch nicht viel und man kann es legal lösen.

Und was nun?
Der Parkgaragenbetreiber versucht einen Dummen zu finden dem er die Probleme umhängen kann.
Aber der Interessent hier im Forum kann das nicht legal lösen, den wegen der Datenschutzverordnung kommt er nicht an den Halter
(Ausser er macht einen Kratzer ohne Geldschaden und Selbstanzeige, dann hat er die Daten und kann Kontakt aufnehmen)

Und der Betreiber kann es auch nicht einfach entsorgen/verkaufen, wenn er das nicht auf legalem Wege löst.
Was aber nicht schwierig wäre, denn ein Anwalt kann legal mit Grund relativ einfach an die Halterdaten kommen und dem einen Brief schicken.
Entweder zahlen oder alternativ Papiere übergeben zwecks Verwertung.
So wie ich den TE verstanden habe, hat Er ja abstand genommen vom Kauf eines Fahrzeuges, ohne Kontakt zum Eigentümer. Was ich gut finde. Sonst hätte Er die Probleme am Hals.

Ja, und für die Probleme des Betreibers der Tiefgarage muss dieser jetzt selbst sorgen.
 
FlowRider

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Ich hätte da 3 Monate gewartet und dann das Moped einem Teilschlachter in die Hand gedrückt mit
der unbedingten Bitte, das Teil mit der Rahmennummer verschwinden zu lassen.
Nach vier Monaten kommt der Herr, sagt, dass er unverschuldet im Amazonas als Geisel genommen wurde, gestern freikam und als erstes seine RT mit nach Hause nehmen möchte. Selbstverständlich bezahlt er die Parkkosten, die ihm von einem generösen Sponsor erstattet werden als Hilfeleistung für unverschuldete Not.

Ich fürchte, die AGBs vom Parkhausbetreiber lassen eine Unterschlagung nicht so einfach zu.
 
Topfpflanze

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Hallo,

Nach vier Monaten kommt der Herr, sagt, dass er unverschuldet im Amazonas als Geisel genommen wurde, gestern freikam und als erstes seine RT mit nach Hause nehmen möchte. Selbstverständlich bezahlt er die Parkkosten, die ihm von einem generösen Sponsor erstattet werden als Hilfeleistung für unverschuldete Not.

Ich fürchte, die AGBs vom Parkhausbetreiber lassen eine Unterschlagung nicht so einfach zu.
naja, ich bin ja bei Dir, dass eine Abwesenheit auch mal etwas länger dauern kann
(... 10 Jahre für's Zigaretten holen gebraucht und dann kein Wechselgeld mitgebracht ?????).

Aber der Parkhausbetreiber hat ja keine Überwachungspflicht der eingestellten Fahrzeuge.
Du hast ja mit ihm nur einen Einstellvertrag geschlossen und der beinhaltet sicherlich nicht die Pflicht
zur Bewachung oder eine Versicherung des Parkhaus Betreibers bei Schäden an fremden Eigentum.

Könnte ja sein, das Teil ist gestohlen worden - soll ja auch schon mal vorgekommen sein ....

Topfpflanze
 
FlowRider

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Wegen sowas macht man sich aber nicht selber strafbar.
Am Ende hat der sich mal an einem Wohlfühl-Kräuterkeks verschluckt und die Witwe sucht verzweifelt nach dem einzigen, was er je geliebt hat, seine silberne RT.
 
hydrantenfritz

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R 1100 GS Quasimodo Jg. 94 ist ein Oldtimer
Darum denke ich eine Zuordnung durch das Nummernschild zu einer Person ist erstmal wichtig.

Vielleicht ist ja wiklich der Besitzer verstorben und hat keine Familienmitglieder (Erben) mehr. Wer weiss?
 
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