IamI
Themenstarter
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- K51 (2015); K14 (2002); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)
Liebe Forumisti,
heute drehe ich den Spieß einmal um - ich (wohnhaft in A, Auto aus A)habe von der (sehr freundlichen) thüringischen Polizei ein Informationsschreiben über eine begangene Ordungswidrigkeit erhalten (119 km/h in einer 100er Zone auf der BAB).
Inhaltlich in wertvollen Worten wird mir erklärt, dass ich die (Un-)Summe von 30 EUR einzahlen könnte, damit wäre die Angelegenheit erledigt, oder ich nehme die andere Option und es wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, das würde dann zu den 30 EUR noh 28,50 EUR zusätzlich kosten.
Abgesehen davon, dass gleiches Delikt in A mit 70 EUR aufwärts geahndet würde , ich mich auch sehr schuldig fühle (ich hab's ja sogar blitzen gesehen ;-) ) stellt sich mir die Frage, wie ich dieser Bestrafung entgehen könnte.
Daher meine Frage an die Gemeinde:
Wenn ich einfach nicht zahle, auch den lustigen Fragebogen im Anahng nicht übermittle, also mich einfach totstelle - werde ich dann geteert und gefedert?
Also maW: wie reagiert die thüringische Behörde dann - wie teuer wird das - werden die magischen 70 EUR überschritten.
Und selbst wenn, dann wird das Geld ja von der österreichischen Behörde eingehoben und bleibt dann in A (was mir als Patriot natürlich lieber wäre - wenn schon Geld an den Staat, dann an den eigenen ;-) )
Auf eure Antworten hoffend.
PS: Einfach 30 EUR löhnen kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, der Tradition vieler folgend, die im Ausland begangene Verkehrsübertretungen grundsätzlich diskutieren und es eh nicht gewesen sein können.
Liebe Grüße
Wolfgang
heute drehe ich den Spieß einmal um - ich (wohnhaft in A, Auto aus A)habe von der (sehr freundlichen) thüringischen Polizei ein Informationsschreiben über eine begangene Ordungswidrigkeit erhalten (119 km/h in einer 100er Zone auf der BAB).
Inhaltlich in wertvollen Worten wird mir erklärt, dass ich die (Un-)Summe von 30 EUR einzahlen könnte, damit wäre die Angelegenheit erledigt, oder ich nehme die andere Option und es wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, das würde dann zu den 30 EUR noh 28,50 EUR zusätzlich kosten.
Abgesehen davon, dass gleiches Delikt in A mit 70 EUR aufwärts geahndet würde , ich mich auch sehr schuldig fühle (ich hab's ja sogar blitzen gesehen ;-) ) stellt sich mir die Frage, wie ich dieser Bestrafung entgehen könnte.
Daher meine Frage an die Gemeinde:
Wenn ich einfach nicht zahle, auch den lustigen Fragebogen im Anahng nicht übermittle, also mich einfach totstelle - werde ich dann geteert und gefedert?
Also maW: wie reagiert die thüringische Behörde dann - wie teuer wird das - werden die magischen 70 EUR überschritten.
Und selbst wenn, dann wird das Geld ja von der österreichischen Behörde eingehoben und bleibt dann in A (was mir als Patriot natürlich lieber wäre - wenn schon Geld an den Staat, dann an den eigenen ;-) )
Auf eure Antworten hoffend.
PS: Einfach 30 EUR löhnen kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, der Tradition vieler folgend, die im Ausland begangene Verkehrsübertretungen grundsätzlich diskutieren und es eh nicht gewesen sein können.
Liebe Grüße
Wolfgang