Heute beim TÜV !?

Diskutiere Heute beim TÜV !? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, ich kratze mich immer noch am Kopf und nun muss ich Euch diese Geschichte erzählen. Bitte nicht sauer sein wenn ich etwas aushole...
Germed

Germed

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Moin, ich kratze mich immer noch am Kopf und nun muss ich Euch diese Geschichte erzählen. Bitte nicht sauer sein wenn ich etwas aushole :rolleyes:.

Heute habe ich mich aufgemacht, meiner Q eine neue Plakette zu besorgen.

Glücklicherweise hatte der TÜV auch noch offen denn heute, FastenachtDienstag in Mainz, da kann schon mal was geschlossen sein ;).

Es war gar nicht einfach hin zu kommen, denn meine Q wollte nicht. Also habe ich das erste mal die Fremdstarthilfe genutzt die ich seit 3 Jahren spazieren fahre :D.

Beim TÜV angekommen durfte ich auch gleich in die Halle zur Abgaßuntersuchung. Alles kein Problem :).

Der Prüfer hatte einen "Ing.-Lehrling" dabei, dem er gleich erklärte, dass der Lampenschutz vor dem Hauptscheinwerfer eigentlich nicht zulässig sei. Mein Angebot ihn ab zu schrauben lehnte er freundlich ab. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch, dass das der spannenste Moment der Prüfung war. Wie man sich doch täuschen kann :o.

Speichen, Reifen, Lager, Blinker, Licht, Fernlicht => alles OK ;)

Als ich dann die NSW angeschaltet habe zog sich seine Stirn in Falten. ER: "Beide Lampen zusammen geschaltet?" ICH: " Ja klar." ER:"Das geht so nicht!" ICH: ":confused::confused::confused:".

Ich bekomme die Erläuterung nicht mehr ganz zusammen aber sinngemäß sagte er, dass die NSW nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen dürfen denn so wie ich es gemacht habe (oben Abblendlicht, über den Zylindern die NSW) wäre es ein Beleuchtungsform wie es nur für Schienenfahrzeuge zulässig wäre. Das meine Q wie auf Schienen fährt weiss ich,
aber so was ?????
Ich verriet ihm noch das ich mit dieser Kombi schon einmal durch den TÜV gekommen bin. Das hat ihn nicht weiter gestört.

Letztendlich habe ich die Plakette bekommen aber ich muss sagen das es mich immer noch etwas stutzig macht zumal ich das Paket NSW zusammen mit dem Sturzbügel bei einem namhaften BMW Zubehörhändlergekauft habe (siehe Bild).

Und nun noch was zum :rolleyes: : meine Q hat leichte Mängel :eek:. Die ABS-Leuchte blinkte. Kein Wunder, ich musste die Q überbrücken und der Weg zum TÜV sind nur 6 Kilometer. Das hat nicht gelangt zum komplett aufladen :cool:. ABER es steht im Prüfungsbericht !!!

Es gibt immer wieder was zu lachen bei den Behörden :(:(:(.

Gruß

Uli
(der sich schon auf den Januar 2011 freut :mad::mad::mad:)
 

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HP2Sascha

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Glückwunsch zum Babberl!

Aber eines verstehe ich nicht:
"...Beleuchtungsform wie es nur für Schienenfahrzeuge zulässig wäre..:"
Wie machen das die ganzen anderen :) ???
Sollst Du die NSW jetzt höherlegen? :confused:
 
Popey007

Popey007

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r12gs(lat.stahlrossusQboxerus genannt)
Aber nicht zu hoch,wenn sie in die Höhe der Lenkerenden legst sagt er bestimmt-"nur zulässig für Luftfahrzeuge !":D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
 
Germed

Germed

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Keine Ahnung Sascha !!!

Ist alles so geblieben. Habe keine Auflagen bekommen oder sonst was.

Ich bin mir noch nicht sicher ob der Prüfer sich

a) nur wichtig machen wollte

oder

b) selbst Mobbedfahrer ist und uns Q-Treiber versteht.

Gruß

Uli
 
Germed

Germed

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Das sagt die Fa. Wunderlich auf Ihrer HP zum Thema. (da habe ich meine ja auch her)


Was sagt der TÜV? Grundsätzlich erlaubt sind zwei Zusatzscheinwerfer gleichen Typs. Man kann also beispielsweise zwei Nebelscheinwerfer am Sturzbügel montieren, ohne dass der TÜV etwas dagegen hat. Wer einen zusätzliches Abblend- oder Fernlicht montieren möchte, kann dies grundsätzlich auch tun, er darf dann jedoch nicht mehr als einen Zusatzscheinwerfer diesen Typs anbringen, da ein Fahrzeug maximal nur über zwei Scheinwerfer des gleichen Typs (Abblend- oder Fernlicht) verfügen darf. Einschränkung: Mehr als zwei Fernlichtscheinwerfer sind im Ausland erlaubt, müssen aber hierzulande abgedeckt sein. Ein Beleuchtungsbeispiel: Ihre BMW hat ab Werk ein Abblend- und ein Fernlicht. Also dürfen Sie ein zusätzliches Fern- und ein zusätzliches Abblendlicht montieren, sowie zwei weitere Nebelscheinwerfer. Wo die Fern- und Nebelscheinwerfer montiert sind, ist egal, nur der Zusatzschweinfer für Abblendlicht darf nicht weiter als 20 Zentimeter vom Original-Abblend-Scheinwerfer entfernt sein. Hintergrund: Bei normaler Witterung muss der entgegenkommende Verkehr ein Motorrad weiterhin als Einspurfahrzeug erkennen können.

Gruß

Uli
 
VerfahrniGS

VerfahrniGS

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Das sagt die Fa. Wunderlich auf Ihrer HP zum Thema. (da habe ich meine ja auch her)
Wo die Fern- und Nebelscheinwerfer montiert sind, ist egal, nur der Zusatzschweinfer für Abblendlicht darf nicht weiter als 20 Zentimeter vom Original-Abblend-Scheinwerfer entfernt sein. Hintergrund: Bei normaler Witterung muss der entgegenkommende Verkehr ein Motorrad weiterhin als Einspurfahrzeug erkennen können.

Gruß

Uli
Da haben wir ja den Grund seines Einwands.;)

Hauptsache Du hast die Plakette bekommen und der Rest kann einem doch
egal sein. Er wollte wohl vor dem Lehrling brillieren....
 
GStatten

GStatten

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Transe und Roller
Yep,

seh ich genauso! Hast dein Pickerl und ab dafür....
Man kann doch nur mit dem Kopf schütteln, was für unflexible Bürokratenärxxxx in manchen Prüfstellen auf den Feierabend warten;)
 
BF598

BF598

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Klingt komisch, ist aber wirklich so. Wenn von einem Fahrzeug drei "weiße" Lichter in Form eines gedachten Dreiecks nach vorne abstrahlen, so ist dies höchstwahrscheinlich ein Schienenfahrzeug.

Aus ähnlichem Grund dürfen z.B. Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei etc. nicht über mehrere übereinander angeordnete Blaulichter verfügen, da sie sonst für ein (wenn ich mich grad nicht täusche) Gefahrgut beförderndes Schiff gehalten werden könnten.


Klingt völlig dämlich, ist aber so.:rolleyes::D;)

Gruß Fabian
 
lemmi+Q

lemmi+Q

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STOP:
Der TÜV ist keine Behörde!!!!!
Auch wenn die Jungs sich manchmal dafür halten!

Gruß
Martin
 
Torfschiffer

Torfschiffer

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Moin,

geht noch besser: :D

Ich hab meine NSW exakt genauso geschaltet wie du und hatte - auch ohne Azubi - eine Prüfer, der genau das gleiche bemängelte.
Er: "das ist ein erheblicher Mangel, dass geht so nicht! - Auf keinen Fall eine Plakette!!!"
Ich: "dann gib mir 5 Minuten Zeit und ne Werkzeugkiste, ich schraub sie eben ab!"
Er: "warte mal - ich guck nochmal nach, ob´s wirklich ein erheblicher Mangel, oder nur ein geringer ist."
Ich: "Danke (freu mich schon ein wenig)"
Er.: (nach 5 min im Büro hinter verschlossener Tür) "Nein, sorry - erheblicher Mangel - keine Plakette!"
Ich: "ok - gib mal bitte die Werkzeugkiste!"

In dem Moment kommt´n 2ter Prüfer der unser Gespräch halb mitbekommen hat. Prüfer 1 erklärt ihm die Situation.

Prüfer 2 (grinsend): schaltet die NSW aus und sagt:"oh, NSW ohne Funktion! Das ist ein geringer Mangel!!!!:eek:

Eintrag im TÜV-Bericht: Plakette erteilt - geringer Mangel: NSW ohne Funktion!

:D

Seit dem nicht mehr zum TÜV gefahren, sondern bei der KÜS ohne Probs durch. :cool:
 
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particular

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Hallo,

von diesen Querelen hatte ich auch gehört.:confused:
Vor der Montage meiner Nebelscheinwerfer habe ich versucht, mich wg. der Vorschrift schlau zu machen. Es gibt (bezeichnenderweise:rolleyes:) vom TÜV Süd eine Broschüre für die korrekte Motorradbeleuchtung. Daraus habe ich den nachfolgenden Auszug kopiert.
Ich habe die Broschüre als pdf (Ich nehme sie ausgedruckt immer gerne mit zum TÜV um mir die beschriebenen Lästigkeiten zu ersparen). Wer Interesse hat, bitte PN mit Mailadresse. ich schicke dann das pdf.:)

Gruß
Jochem


Ergänzende Beleuchtungseinrichtungen
fürs Motorrad:
Die wichtigsten Vorgaben

Zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht
Allgemeine Hinweise
Eventuell eine sinnvolle Ergänzung, wenn lediglich ein
einziger Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht zur
serienmäßigen Ausstattung eines Motorrads gehört.
Unzulässig, wenn schon zwei Fernscheinwerfer vorhanden
sind.
Farbe:
Weiß.
Anbauvorschriften
Montage möglichst nahe am serienmäßigen Scheinwerfer
und an der Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene"),
mindestens 50 cm (Unterkante) und höchstens 120 cm
(Oberkante) über der Fahrbahn.
Schaltvorschriften
Beim Einschalten des zusätzlichen Fernscheinwerfers
müssen die Schlussleuchten, die Kennzeichenbeleuchtung
und die blaue Fernlicht-Kontrollleuchte mitbrennen.
Beim Abblenden muss das Fernlicht auch im
"Zusätzlichen" erlöschen. Unter Beachtung dieser Bedingungen
ist nach deutschem Recht (StVZO und ergänzende
amtliche Erläuterungen) auch eine separate
Zu- und Abschaltung des zweiten Fernscheinwerfers
erlaubt.

Nebelscheinwerfer
Allgemeine Hinweise
Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer
zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie
93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer
montiert werden.
Farbe: Weiß oder Hellgelb.
Anbauvorschriften
Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Scheinwerfer
für Abblendlicht angebracht werden. Das EGBasisRecht schreibt für sie eine Mindesthöhe von 25 cm
über der Fahrbahn vor und – bei zwei Nebelscheinwerfern
– eine symmetrische Anordnung zur Fahrzeugmitte
("Längsmittelebene").
Schaltvorschriften
Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und
die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei
Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das
Abblendlicht mitbrennen.
 
GS-Jojo

GS-Jojo

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Hallo, (an alle die besser sehen möchten, oder auch gesehen werden wollen):)

Nach § 52 StVZO ist nur ein Nebelscheinwerfer am Motorrad zulässig,
d.h. im Klartext, 2 NSW sind tatsächlich ein erheblicher Mangel.

Nach EG-Recht 93/92/EWG sind jedoch 2 NSW zulässig.

Anbringung:
nach StVZO:
höchstens 250 mm von der Fz-Längsmitte entfernt, auch am Sturzbügel möglich, aber nicht höher als der Scheinwerfer vom Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungslicht, Abblend- und Fernlicht möglich.

nach EG:
bei paarweiser Anbringung symmetrisch zur Fz-Längsmitte, aber nicht höher als der Scheinwerfer vom Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungslicht, Abblend- und Fernlicht möglich.

Jetzt küttet:
Der Prüfer kann entwender nach nationalen Recht oder nach EG-Recht prüfen. Aber mischen darf er die beiden Vorschriften nicht.:mad: Schade!!!

So steht's geschrieben und so soll es sein:o

Egal, Hauptsache du hast den Segen:D

Gruß
Jochen
 
AmperTiger

AmperTiger

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genauso ist es, da hilft es auch nix hier polemisch auf TÜV-Prüfer zu schimpfen. Die machen nur ihren Job und genaugenommen hatte der Prüfer von Germed nach deutschem Recht recht.
Ich hatte die gleiche Diskussion und da meinem Prüfer erklärt, dass mein Motorrad eine EU-Betriebserlaubnis hat und deshalb bitte der Anbau der NSW nach EU-Recht zu prüfen ist. fertisch. erledigt.

Bildchen dazu:


Tiger
 
D

Dietmar

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... Wer einen zusätzliches Abblend- oder Fernlicht montieren möchte, kann dies grundsätzlich auch tun, er darf dann jedoch nicht mehr als einen Zusatzscheinwerfer diesen Typs anbringen, da ein Fahrzeug maximal nur über zwei Scheinwerfer des gleichen Typs (Abblend- oder Fernlicht) verfügen darf. Einschränkung: Mehr als zwei Fernlichtscheinwerfer sind im Ausland erlaubt, müssen aber hierzulande abgedeckt sein. Ein Beleuchtungsbeispiel: Ihre BMW hat ab Werk ein Abblend- und ein Fernlicht. Also dürfen Sie ein zusätzliches Fern- und ein zusätzliches Abblendlicht montieren, sowie zwei weitere Nebelscheinwerfer...
Das mit dem 2. Scheinwerfer für Abblendlicht mag ich jetzt nicht glauben !


Edit:
Wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat, dann gilt dafür auch das EG Recht. Dies liegt dann nicht im Ermessen des Prüfers.
Hat das Fahrzeug "nur" eine nationale Zulassung, dann darf der Prüfer auch EG Recht zulassen.

Gruß

Dietmar
 
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elch

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genauso ist es, da hilft es auch nix hier polemisch auf TÜV-Prüfer zu schimpfen. Die machen nur ihren Job und genaugenommen hatte der Prüfer von Germed nach deutschem Recht recht.
Ich hatte die gleiche Diskussion und da meinem Prüfer erklärt, dass mein Motorrad eine EU-Betriebserlaubnis hat und deshalb bitte der Anbau der NSW nach EU-Recht zu prüfen ist. fertisch. erledigt.



Tiger
Die Begründung, man könnte das Mopped sonst nicht von einem Zug unterscheiden :rolleyes: war schon 1978 bei mir in der Fahrschule ein Thema ....
 
foxlima

foxlima

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R 1100 GS
Die Begründung, man könnte das Mopped sonst nicht von einem Zug unterscheiden :rolleyes: war schon 1978 bei mir in der Fahrschule ein Thema ....

Mir kommen oft Züge entgegen.....beim Näherkommen sind es dann doch nur stampfende V-2-Alteisen aus Milwaukee:D


PS.: Die Diskussion mit meinem (Kölner) TÜV-Prüfer über die beiden NSW an der Q verlief relativ kurz: NSW zusätzlich zum Hauptscheinwerfer -also drei Lampen gleichzeitig- ginge nicht, aber mit "Zusatzscheinwerfern" wäre es möglich.

Also hab´ ich die NSW vor Ort zu ZSW umgetauft und den Klebi bekommen (Kölsche Lösung nach dem Prinzip: "Wenn Du ein Problem hast, das Du nicht lösen kannst, wende Dich einem anderen zu!")
 
HavannaGS

HavannaGS

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Honda Spazio CN250
TÜV oder GFÜ

Hallo Uli,

was Du da beschreibst, habe ich bei der GFÜ erlebt. Hab den Schwachkopf
dann die weitere Prüfung (Fahrprobe mit meiner Q) untersagt (Short People!!) und den Chef verlangt (1,95m).

Den TÜV, besonders den in Hechtsheim fand ich sehr kompetent, dort haben sie einen Aushang über Nsw&co. and Mopeds für alle Prüfer!
Der durfte mit meiner Q sogar ne Ehrenrunde noch drehen...;-)

Grüße
Peter
 
Germed

Germed

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Hi Peter,
mit der GFÜ (Klein-Winternheim) hatte ich vor 2 Jahren das Problem, dass sie nicht in der Lage waren die Abgaswerte so zu messen das ich durch kam. Der TÜV in Wiesbaden (da wohnte ich noch auf der falschen Seite :o) machte ohne Probleme.

Das o.g. Ereignis fand beim TÜV in Hechtsheim statt.


Gruß

Uli
 
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