Germed
Themenstarter
Moin, ich kratze mich immer noch am Kopf und nun muss ich Euch diese Geschichte erzählen. Bitte nicht sauer sein wenn ich etwas aushole .
Heute habe ich mich aufgemacht, meiner Q eine neue Plakette zu besorgen.
Glücklicherweise hatte der TÜV auch noch offen denn heute, FastenachtDienstag in Mainz, da kann schon mal was geschlossen sein .
Es war gar nicht einfach hin zu kommen, denn meine Q wollte nicht. Also habe ich das erste mal die Fremdstarthilfe genutzt die ich seit 3 Jahren spazieren fahre .
Beim TÜV angekommen durfte ich auch gleich in die Halle zur Abgaßuntersuchung. Alles kein Problem .
Der Prüfer hatte einen "Ing.-Lehrling" dabei, dem er gleich erklärte, dass der Lampenschutz vor dem Hauptscheinwerfer eigentlich nicht zulässig sei. Mein Angebot ihn ab zu schrauben lehnte er freundlich ab. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch, dass das der spannenste Moment der Prüfung war. Wie man sich doch täuschen kann .
Speichen, Reifen, Lager, Blinker, Licht, Fernlicht => alles OK
Als ich dann die NSW angeschaltet habe zog sich seine Stirn in Falten. ER: "Beide Lampen zusammen geschaltet?" ICH: " Ja klar." ER:"Das geht so nicht!" ICH: "".
Ich bekomme die Erläuterung nicht mehr ganz zusammen aber sinngemäß sagte er, dass die NSW nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen dürfen denn so wie ich es gemacht habe (oben Abblendlicht, über den Zylindern die NSW) wäre es ein Beleuchtungsform wie es nur für Schienenfahrzeuge zulässig wäre. Das meine Q wie auf Schienen fährt weiss ich,
aber so was ?????
Ich verriet ihm noch das ich mit dieser Kombi schon einmal durch den TÜV gekommen bin. Das hat ihn nicht weiter gestört.
Letztendlich habe ich die Plakette bekommen aber ich muss sagen das es mich immer noch etwas stutzig macht zumal ich das Paket NSW zusammen mit dem Sturzbügel bei einem namhaften BMW Zubehörhändlergekauft habe (siehe Bild).
Und nun noch was zum : meine Q hat leichte Mängel . Die ABS-Leuchte blinkte. Kein Wunder, ich musste die Q überbrücken und der Weg zum TÜV sind nur 6 Kilometer. Das hat nicht gelangt zum komplett aufladen . ABER es steht im Prüfungsbericht !!!
Es gibt immer wieder was zu lachen bei den Behörden .
Gruß
Uli
(der sich schon auf den Januar 2011 freut )
Heute habe ich mich aufgemacht, meiner Q eine neue Plakette zu besorgen.
Glücklicherweise hatte der TÜV auch noch offen denn heute, FastenachtDienstag in Mainz, da kann schon mal was geschlossen sein .
Es war gar nicht einfach hin zu kommen, denn meine Q wollte nicht. Also habe ich das erste mal die Fremdstarthilfe genutzt die ich seit 3 Jahren spazieren fahre .
Beim TÜV angekommen durfte ich auch gleich in die Halle zur Abgaßuntersuchung. Alles kein Problem .
Der Prüfer hatte einen "Ing.-Lehrling" dabei, dem er gleich erklärte, dass der Lampenschutz vor dem Hauptscheinwerfer eigentlich nicht zulässig sei. Mein Angebot ihn ab zu schrauben lehnte er freundlich ab. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch, dass das der spannenste Moment der Prüfung war. Wie man sich doch täuschen kann .
Speichen, Reifen, Lager, Blinker, Licht, Fernlicht => alles OK
Als ich dann die NSW angeschaltet habe zog sich seine Stirn in Falten. ER: "Beide Lampen zusammen geschaltet?" ICH: " Ja klar." ER:"Das geht so nicht!" ICH: "".
Ich bekomme die Erläuterung nicht mehr ganz zusammen aber sinngemäß sagte er, dass die NSW nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen dürfen denn so wie ich es gemacht habe (oben Abblendlicht, über den Zylindern die NSW) wäre es ein Beleuchtungsform wie es nur für Schienenfahrzeuge zulässig wäre. Das meine Q wie auf Schienen fährt weiss ich,
aber so was ?????
Ich verriet ihm noch das ich mit dieser Kombi schon einmal durch den TÜV gekommen bin. Das hat ihn nicht weiter gestört.
Letztendlich habe ich die Plakette bekommen aber ich muss sagen das es mich immer noch etwas stutzig macht zumal ich das Paket NSW zusammen mit dem Sturzbügel bei einem namhaften BMW Zubehörhändlergekauft habe (siehe Bild).
Und nun noch was zum : meine Q hat leichte Mängel . Die ABS-Leuchte blinkte. Kein Wunder, ich musste die Q überbrücken und der Weg zum TÜV sind nur 6 Kilometer. Das hat nicht gelangt zum komplett aufladen . ABER es steht im Prüfungsbericht !!!
Es gibt immer wieder was zu lachen bei den Behörden .
Gruß
Uli
(der sich schon auf den Januar 2011 freut )
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