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bdr529
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- KTM 1090 Adenture R
ich fahre auch seit langem nicht mehr ohne. Mein Gehör ist schon genug geschädigt...
1. Die Tests bei einer Produktentwicklung sind völlig unterschiedlich zu den Vergleichtests von Zeitschriften, Verkehrsclubs etc. hier ist das Stichwort "Produkthaftung"Wenn alles so einfach wäre könnten sich die Helmhersteller die diversen Test bei Kunstruktion sparen. Genauso die diversen Clubs und Motorradzeitungen etc. die in alljährlichen Test die Helme auf alle Schwachpunkte prüfen. Es ist wie überall, wer sich Gedanken macht, die den Großteil der Forumsuser nicht interessieren, wird verarscht, wer ohne sich Gedanken zu machen etwas anschafft, wird im Nachhinein ausgelacht. Ist schon ein bisschen öd.
Ich wage mal diese Aussage anzuzweifeln, da Berufsgenossenschaften nicht für meine Freizeitbeschäftigungen zuständig sind.Eigentlich ist das ja ein Schmankerl, aber ganz im Ernst im Zweifelsfalle ist vor der erstmaligen Nutzung von Gehörschutz im Strassenverkehr eine Hörprobe nach BGI 673 (ehemals ZH 1/563) erforderlich.
Jein,Ich wage mal diese Aussage anzuzweifeln, da Berufsgenossenschaften nicht für meine Freizeitbeschäftigungen zuständig sind.
In der o. a. BG-Information geht es wohl eher um Fahrerarbeitsplätze im Rahmen der Erwerbstätigkeit.
Kann man auch unterschiedlich empfinden.Läuft hier aus dem Ruder, es ging um Helme und nicht um Gehörschutz.
Ist auch interessant aber einen eigenen Thread wert, finde ich.