Das sehe ich und ein Tüv-Prüfer anders. Klar kann man das Motorrad nicht wie ein Fahrrad einfach anlehnen, dafür sind die Ständer da, aber durch Änderungen daran, erlischt die Betriebserlaubnis, so der Tüv-Prüfer.
Ein Desinteresse oder übersehen/darüber hinwegschauen über ein verbautes Teil eines Tüv-Prüfers sagt aber nichts aus und stellt auch keine Akzeptanz und Zulassung dar, denn der Fahrer ist selbst für die Anbauten verantwortlich. Ich kann nur das wiedergeben, was ich beim Tüv angefragt habe, da ich sicher gehen wollte, da ich das selbe Problem habe, Werkstieferlegung und Hauptständer nachrüsten wollen, kürzen nicht erlaubt,-kein Eintrag möglich, einfach einen anderen Hauptständer von der 750er Tiefergelegt anbauen, selbst wenn er gut passen würde, wäre auch nicht so zugelassen, evtl. könnte dieser aber dann eingetragen werden. Das wäre dann vorher zu klären auch was der Preis für diese Sonderabnahme betrifft. Klar sehen wir das als Lapalie und eigentlich ist es ja nicht so schlimm, aber das sind die Richtlinien, klar kann das jeder selbst entscheiden, nur sollte man sich darüber im klaren sein. Wäre schön wenn da mal ein passender Hauptständer gefertigt würde, die Frage hatte ich schon bei SW Motech gestellt, aber die sehen darin kein Bedarf, da der Abnahmemenge und der Markt zu gering wäre.