Ist mir bekannt, ich arbeite seit 23 Jahren in Helvetien. Entscheidend ist, dass die BMW aus der EU stammt und wieder dahin zurück geht. Ich habe schon 2 BMWs aus CH nach D importiert, funktioniert problemlos.
Auf dem Kaufvertrag muss folgender Passus drauf stehen:
"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, sofern nicht anders bezeichnet, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind."
Das reicht, das wird vom Zoll anerkannt und somit sind keine Zollgebühren fällig.
Gruss
gerry