Grundsteuerreform, wie macht Ihr das?

Diskutiere Grundsteuerreform, wie macht Ihr das? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Es gelten die Bodenrichtwerte für 2022. Für Berlin waren die Anfang 2022 noch nicht ermittelt, inzwischen sind sie es aber. Anderswo könnte das...
Eckart

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Stand der Ermittlung ist Januar 2022 also gelten die Bodenrichtwerte vom Januar und nicht welche, die noch ermittelt werden müssen.
Es gelten die Bodenrichtwerte für 2022. Für Berlin waren die Anfang 2022 noch nicht ermittelt, inzwischen sind sie es aber. Anderswo könnte das anders aussehen und bedeuten, dass die Bodenrichtwerte für 2022 eben noch nicht ermittelt worden sind.

kann man hier samstags einen Termin vereinbaren und es von einem netten Finanzbeamten erledigen lassen.
Von so einer Verwaltung kann man in Berlin nur träumen.
 
westi677

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Selbst per Elster gemacht. Ging recht fix, weil eigentlich alle wichtigen Daten auf den zugesandten Bögen standen. Die haben auch soweit gepasst.
Bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern hat sich nur der eingetragen, der auch angeschrieben wurde.
Es geht ja darum die Grundstücke richtig zu besteuern und nicht den Besitzer zu ermitteln.
Wenn es so nicht richtig ist, wird man sich bestimmt melden 😉.
 
Rex Krämer

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Es geht ja darum die Grundstücke richtig zu besteuern und nicht den Besitzer zu ermitteln.
Wenn es so nicht richtig ist, wird man sich bestimmt melden 😉.
Äh, ich dachte der Besitzer zahlt die Steuern??:confused::confused:
Wieso mußten wir dann in Bruchrechenart eintragen wer, wieviel 1/4, ein 1/2 oder 1/3 von einem Grundstück hat?
Die angeschriebene Person war meine Mutter, ihr gehörte aber nur noch die Hälfte von Haus und Hof , die andere Hälfte war im Besitz von mir und meinen Geschwistern. Und jetzt, seit 25. Sept. gehört uns gar nichts mehr, die Erklärung ist aber schon seit Ende August raus.
Also, wer ist der Besitzer und wer zahlt die Steuern?

Gruß
HG
 
westi677

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Woher soll ich das wissen?
Ich habe nur gesagt, wie wir es gemacht haben. Natürlich hätte ich von sämtlichen Miteigentümern die Steuer-ID anfragen können. Ist mir aber für 5€ steuern pro Jahr echt zu doof.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken bezahlt nur einer die Steuern und nicht jeder der im Grundbuch steht - eben wegen der geringen Steuern, die manchmal unter die Bagatellgrenzen fallen. So war es bei uns zumindest die letzten Jahrzehnte so.
Wenn Euch gar nichts mehr gehört, würde ich auch gar nichts mehr ausfüllen und bei Rückfragen auf den Verkauf hinweisen.
 
UU80

UU80

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Ich habe es mit meinem Elster-Zertifikat direkt Anfang Juli selbst gemacht. Das Programm hakte an einigen Stellen, letztendlich hat es aber funktioniert.
Die bei den Behörden vorhandenen Daten bekommt man per Brief zugeschickt und soll diese dann digital zurücksenden. Das war für meinen Vater (89) und meine Schwiegereltern (87 und 91) natürlich überhaupt kein Problem...
 
M

mgo

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@Rex Krämer
So habe ich das auch verstanden. Stichtag für die Erklärung ist der 1. Januar 2022. Alles was sich danach geändert hat, ist für das Ausfüllen der Erklärung nicht relevant.
 
Rex Krämer

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Wenn Euch gar nichts mehr gehört, würde ich auch gar nichts mehr ausfüllen und bei Rückfragen auf den Verkauf hinweisen.
Wir haben aber ausgefüllt als es noch uns gehörte.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken bezahlt nur einer die Steuern
Es handelt sich nicht um landwirtschaftliche Grundstücke, sondern um ein Wohnhaus und eine Streuobstwiese auf einem einzigen Grundstück.

Wir warten jetzt ab was passiert. Ich bleibe dabei, Stichtag war Januar 2022 so wie es auch User "mgo" schrieb.

Gruß
HG
 
Juergen_aus_H

Juergen_aus_H

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Hallo in das Forum!
Die Grundsteuerreform ist ja doch für einige von uns interresant.
Mein Stb. wollte 300 € + Märchensteuer.
Wie habt Ihr das gelöst?
LG
Bernd
Niedersächsische Version selbst gemacht. Nur Ermittlung der Wohnfläche meines Reihenhauses nach diversen Um- und Anbauten und Terrassenvergrößerung hat etwas Arbeit gemacht.
Die einzig offen gebliebene Frage ist, ob meine Garage in einem Garagenhof, in der mein Auto und mein Motorrad stehen, mit meinem Haus eine wirtschaftliche Einheit bilden. Meine Gebäudeversicherung sieht das so. Folgt dem das Finanzamt, würde die Nutzfläche der Garage, weil <50 m2 aus der Berechnung herausfallen. Für die Grundsteuer und die Einheitsbewertung nach altem Recht bestehen zwei Aktenzeichen. Mal schauen.
 
Ralsch

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Wir haben aber ausgefüllt als es noch uns gehörte.

Es handelt sich nicht um landwirtschaftliche Grundstücke, sondern um ein Wohnhaus und eine Streuobstwiese auf einem einzigen Grundstück.

Wir warten jetzt ab was passiert. Ich bleibe dabei, Stichtag war Januar 2022 so wie es auch User "mgo" schrieb.
Meine unmaßgebliche Einschätzung:
Die Grundsteuer hängt doch am Grundbucheintrag, der wird dann entsprechend umgeschrieben und die Grundsteuer vom neuen Besitzer eingezogen. Soweit die Theorie, ob der Changeprozess schon läuft!? Ich habe da so meine Zweifel. Wenn weiter fleissig abgebucht wird muss es eben die Einkommenssteuererklärung für 2022 richten. Kaufvertrag/Grundbucheintrag mitschicken und fertig.
Eigentlich...
 
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mgo

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Ich hab mir das ja nicht ausgedacht. Zitat von hier

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts:
Dieses Gesetz enthält u. a. die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, d. h. mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.​

Wer später dann die neu berechnete Grundsteuer bezahlt, ist eine ganz andere Geschichte.
 
R

Reincarnator

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Frist verlängert bis Ende Januar 2023.
 
umdieEcke

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Ich hab einfach die Fragen beantwortet die auf Elster gestellt wurden. Kein Erklärbär.
Bescheid ist auch schon da.
Von 400€ pro Jahr aktuell erhöht sich die Steuer ab 2025 dann wohl auf 430€.
Hab Schlimmeres erwartet.
Das ist ja flott, welches Bundesland?
 
JUG

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Das ganze Erhebungsverfahren läuft doch noch. Die Neufestsetzung der Grundsteuer wird nach den neu erhoben Grundlagen in den Grundsteuerbescheiden ab 2025 gültig.
Wie kann es dann sein, daß in einem laufenden Erhebungsverfahren schon einzelne "Neu-"Bescheide" erstellt worden sind?
 
Jogibaer2705

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Mein Steuerberater (ein guter Freund) hat gesagt, erstmal nichts machen, da noch zuviel offene Fragen.
Denn wenn erst mal ausgefüllt, könne man nur bei dem ersten Brief als Antwort Einspruch erheben. Wenn das nicht passiert, wird er umgesetzt. Die erste Mitteilung bekommt man in der Regel relativ schnell, wobei das Gesetz ja erst ab 2024 umgesetzt wird.
Aber egal, aktuell wurde ja verlängert.
 
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Phil

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Hier kann noch niemand sagen wieviel man am Ende zahlen muss, da der Hebesatz der Gemeinden ab 2025 noch gar nicht bekannt ist.
 
Warnweste

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Hier kann noch niemand sagen wieviel man am Ende zahlen muss, da der Hebesatz der Gemeinden ab 2025 noch gar nicht bekannt ist.
Habs natürlich laut aktuellem Hebesatz von 710 in Hückeswagen angenommen.
 
benwes

benwes

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Auch der Erbbaurechtsnehmer ist Eigentümer. Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht.
 
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