Grundsteuererklärung - Deklaration Hobbywerkstatt

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Sachsterix

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Hallo zusammen,

kleine Frage an die Wissenden: eine Hobbywerkstatt (Basteleien für die Familie und der übliche Bedarf für eigenes Grundstück) im Einfamilienhaus zählt als Nutzfläche, oder als Zubehörraum?

Kein Gewerbe oder Landwirtschaft.


Vielen Dank und Grüße

Sachsterix
 
Windcbx

Windcbx

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Ohne jetzt das in Sachsen genau zu wissen, würde ich das im Zweifel eher als Keller oder Nebenraum werten. Dies führt eher zu weniger Grundsteuer.:cool:
Aber hier
Grundsteuer.de
steht einiges geschrieben, was mehr sachkundige Informationen enthält, als ich geben kann.
Gruß Sturmi
 
Bastelbude

Bastelbude

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Hallo Sachsterix ,

ein Einfamilienhaus wird nur nach der Wohnfläche berechnet, Versuchst du gerade es im Sachwertverfahren zu berechnen? Oder gibt es eine Gewerbeeinheit im Haus?
Gruß, Karsten
 
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Sachsterix

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Hallo Sachsterix ,

ein Einfamilienhaus wird nur nach der Wohnfläche berechnet, Versuchst du gerade es im Sachwertverfahren zu berechnen? Oder gibt es eine Gewerbeeinheit im Haus?
Gruß, Karsten
Hallo zusammen,

danke fürs Antworten und eure Zeit!
Laut Grundsteuer.de werden bei Einfamilienhäusern im Bundesmodell die Nutzflächen der Wohnfläche hinzugerechnet:

AFA6F2E0-BA3F-4C54-8790-D5A95F43B88E.jpeg

Wichtiges zur Wohnfläche / Nutzfläche (Grundsteuererklärung)

Deshalb meine Frage. Eine Gewerbeeinheit gibt es nicht.

Ich würde die WoFIV so interpretieren, dass Hobbywerkstatt in einer Reihe mit „Waschküche“ zu lesen ist. Aber hier ist natürlich der Wunsch Vater des Gedanken :giggle:
Die Erklärung möchte ich ja wirklich mit bestem Wissen und Gewissen abgeben - weder will ich unterschlagen, noch unnötig viel bezahlen. Die Interpretationsmöglichkeiten finde ich nur verwirrend. Mit „Sinn und Verstand“ komme ich nur bedingt weiter: für mich wäre bspw. eine Waschküche ein Nutzraum. Für den Fiskus laut WoFIV ein Zubehörraum :verwirrt_2:

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Sachsterix
 
KlausB

KlausB

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Verstehe ich jetzt nicht, du machst dir unter Umständen zu viele Gedanken. Unter dem von dir eingefügten Link steht doch:

Zur Wohnfläche gehören alle Gebäudeflächen die zu Wohnzwecken genutzt werden können. Nach der Wohnflächenverordnung und der Auffassung der Finanzverwaltung gehören zur Wohnfläche auch
  • häusliche Arbeitszimmer,
  • Wintergärten und Schwimmbäder (je zur Hälfte) sowie
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen (i.d.R. je zu einem Viertel).
Wie die Gebäudeflächen im Detail zu ermitteln sind und wie sich beispielsweise Raumhöhen auswirken, erfahren Sie in den Artikeln zur Wohnflächenberechnung bzw. Nutzflächenberechnung.

Praxistipp:
Zubehörräume wie

  • Kellerräume,
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung,
  • Waschküche,
  • Trockenräume,
  • Bodenräume und
  • Heizungsräume
zählen nicht zur Wohnfläche und bleiben damit jedenfalls bei Wohngrundstücken regelmäßig unberücksichtigt.

Wenn du also ein Wohngrundstück hast, gehört ein Raum mit einer zu Hobbyzwecken eingerichteten Werkstatt nicht zur Wohnfläche, den zum Wohnen kann er nicht genutzt werden. Hättest du beispielsweise ein "Arbeitszimmer" im Keller, dann würde dieses zur Wohnfläche hinzugezählt werden müssen. Aber ein "Hobbyraum" im Keller ist keine Wohnfläche.

Gruß
Klaus
 
Windcbx

Windcbx

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Im äußersten Fall ist das zuständige Finanzamt sicherlich auch bereit entsprechende Auskünfte zu machen. Also bei uns beißen die nicht. Und im Zweifel kann man ja auch für einen guten Freund fragen. :wink:
Gruß Sturmi
 
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Sachsterix

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Vielen Dank Euch allen! :wavespin:

Möglicherweise erscheint es arg umständlich, aber jeder Quadratmeter mehr erhöht unnötig die Grundsteuer. Alles Geld, das ich am Ende nicht in die Tankfüllung der Dicken investieren kann :giggle:

Allen noch ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Sachsterix
 
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