Ingmar
Themenstarter
- Dabei seit
- 30.08.2005
- Beiträge
- 1.052
Hallo zusammen,
ich möchte Euch mal um Eure Meinung zur Gebührenpflicht bei der GEZ bitten. Und zwar im geschäftlichen Bereich.
Vorweg stellen möchte ich noch, dass ich die Gebührenpflicht nicht grundsätzlich in Frage stelle. Also bitte nur Antworten zu dieser speziellen Konstellation.
Ich habe in meinem Betrieb einen internetfähigen Rechner, den ich zur Kommunikation mit Kunden und Lieferanten nutze, sowie zur Recherche. Leider stellen die meisten meiner Lieferanten keine Kataloge in papierform mehr zur Verfügung. Mir bleibt also nichts anderes mehr übrig.
Ich habe sonst in meinen Räumen keinerlei Empfangsgeräte mehr. Auch in keinem Firmenfahrzeug.
Letztes Jahr forderte die GEZ dann Gebühren von mir für dieses neuartige Empfangsgerät. Der Rechner hat noch nicht einmal einen Lautsprecher. Ich habe daraufhin Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und mich darin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO) berufen. Hier mehr dazu: http://www.jur-blog.de/multimediare...nz-ablehnung-gez-gebuehren-pc-anwaltskanzlei/ .
Heute kam nun endlich eine Reaktion von der GEZ. In der hieß es, dass das Urteil zum einen noch nicht rechtskräftig sei (da Berufung eingelegt sei) und das Urteil auch nicht für Hessen gelte.
Ich würde irgendwie denken, dass alle Rundfunkteilnermer (oder halt auch Nichtteilnehmer) unabhängig vom Bundesland gleich zu behandeln sind.
Wie seht Ihr das? Geht oder ging Euch das auch schon so? Wie habt Ihr reagiert? Was ist dabei raus gekommen?
Edit: Hab gerade noch das gefunden http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,592436,00.html
Danke für Antworten im Voraus.
Grüße
Ingmar
ich möchte Euch mal um Eure Meinung zur Gebührenpflicht bei der GEZ bitten. Und zwar im geschäftlichen Bereich.
Vorweg stellen möchte ich noch, dass ich die Gebührenpflicht nicht grundsätzlich in Frage stelle. Also bitte nur Antworten zu dieser speziellen Konstellation.
Ich habe in meinem Betrieb einen internetfähigen Rechner, den ich zur Kommunikation mit Kunden und Lieferanten nutze, sowie zur Recherche. Leider stellen die meisten meiner Lieferanten keine Kataloge in papierform mehr zur Verfügung. Mir bleibt also nichts anderes mehr übrig.
Ich habe sonst in meinen Räumen keinerlei Empfangsgeräte mehr. Auch in keinem Firmenfahrzeug.
Letztes Jahr forderte die GEZ dann Gebühren von mir für dieses neuartige Empfangsgerät. Der Rechner hat noch nicht einmal einen Lautsprecher. Ich habe daraufhin Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und mich darin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO) berufen. Hier mehr dazu: http://www.jur-blog.de/multimediare...nz-ablehnung-gez-gebuehren-pc-anwaltskanzlei/ .
Heute kam nun endlich eine Reaktion von der GEZ. In der hieß es, dass das Urteil zum einen noch nicht rechtskräftig sei (da Berufung eingelegt sei) und das Urteil auch nicht für Hessen gelte.
Ich würde irgendwie denken, dass alle Rundfunkteilnermer (oder halt auch Nichtteilnehmer) unabhängig vom Bundesland gleich zu behandeln sind.
Wie seht Ihr das? Geht oder ging Euch das auch schon so? Wie habt Ihr reagiert? Was ist dabei raus gekommen?
Edit: Hab gerade noch das gefunden http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,592436,00.html
Danke für Antworten im Voraus.
Grüße
Ingmar
Zuletzt bearbeitet: