Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, ich habe mal eine Frage: im Juni diesen Jahres kaufte ich mir eine gebrauchte 23 Monate alte 1200 GSA beim BMW Dealer. Da der Tankgeber...
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rauschebart01

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Hallo, ich habe mal eine Frage: im Juni diesen Jahres kaufte ich mir eine gebrauchte 23 Monate alte 1200 GSA beim BMW Dealer. Da der Tankgeber defekt war, habe ich dieses reklamiert. Tank wurde justiert, funktionierte aber immer noch nicht. Dann wurde ein neuer Foliengeber eingebaut und es geht so lala. Händler über Kulanz an BMW, ich soll aber einen Restbetrag bezahlen?! Meines Wissens muß ich dieses nicht tun, da der Händler in der Gewährleistungspflicht ist, oder sehe ich das falsch? Danach wurde das Federbein getauscht, da Ölaustritt. Rechnung an mich mit dem Hinweis auf Kulanzantrag bei BMW!? Ich frage mich, warum? 4 Monate habe ich das Moped und soll etwas bezahlen, was für mich nicht einsehbar ist-siehe Gewährleistungspflicht. Bin auf eure Meinungen gespannt, Gruß Rauschebart01
 
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schrader

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Mit der normalem gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler, der das Neufahrzeug verkauft hast, wird es schwierig. Da bist du nach 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.

Du hast aber eine erweiterte Gewährleistung von BMW (bei anderen Herstellern meist eine Werksgarantie). Da kannste ansetzen, musste aber aber rausfinden was bzgl. Nachweispflicht und Einschränkungen (da freiwilllige Leistung) anliegt (oder man hilft dir hier weiter).

Deinem Händler, der dir die gebrauchte verkauft hat, kannst Du die gesetzliche 12 monatige Sachmängelhaftung anlasten, ausser er hat eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie gegeben.

Weiss zwar nicht welches für dich die beste Option ist, wollte nur mal in den Raum stellen, dass du mehrere Möglichkeiten hast, auch wenn die Händler immer an BMW verweisen. Sachmängelhaftung und gesetzliche Gewährleistung sind Verpflichtungen deines Verkäufers und nicht von BMW. Das hat mit Garantie usw. nix zu tun.
 
Rollo-OL

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Meines Wissens muß ich dieses nicht tun, da der Händler in der Gewährleistungspflicht ist, oder sehe ich das falsch?
Nein, Du siehst das absolut richtig.
In den ersten sechs Monaten MUSS der Händler gerade stehen, nur nicht gegenüber Verschleißteilen wie Bremsen oder Batterie.
 
qtreiber

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Deinem Händler, der dir die gebrauchte verkauft hat, kannst Du die gesetzliche 12 monatige Sachmängelhaftung anlasten, ausser er hat eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie gegeben.
yep.
 
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rauschebart01

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Hallo,danke für eure Antworten bisher. Da ich das gebrauchte Moped erst vier Monate habe, werde ich keinerlei Zahlungen an den Verkäufer-BMW Händler- tätigen. Ich frage mich allerdings, warum dieser Rechnungen verschickt mit Restzahlungen, welche BMW nicht übernommen hat(Kulanzanträge)? Glaubt der Händler etwa, das er keine Gewährleistung/Sachmängelhaftung hat? oder weil Kulanzanträge von diesem an BMW-ich habe ja damit ja nichts zu tun- nicht voll übernommen werden dem Kunden in Rechnung stellen kann. Dieses Verhalten seitens des Händlers ist mir bisher noch nie passiert! Da vergeht einem echt die Lust an der Freude am Fahren. Gruß Rauschebart01
 
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Moin,

wie bereits erwähnt, zieht in deinem Fall die 'Gebrauchtgarantie'.

Das solltest du deinem Händler genauso deutlich sagen, wie hier im Forum.



Noch eine Anmerkung hierzu:
Mit der normalem gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler, der das Neufahrzeug verkauft hast, wird es schwierig. Da bist du nach 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
dies stimmt nicht. BMW verzichtet für den gesamten Zeitraum von 24 Monaten auf die Beweispflicht des Kunden.
 
schrader

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Stimmt schon. BMW verzichtet auf eine Beweislastumkehr während der 24 Monate. Dies ist eine Gewährleistung die BMW statt einer Werksgarantie gibt. Dies ist eine Leistung die BMW erbringt.

ABER: Der verkaufende Händler steht weiterhin mit einer 24 monatigen Gewährleistung gerade, und hier gilt eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Das wird von den Händlern gerne unter den Tisch gekehrt, ist aber gesetzlich geregelt und kann selbst vertraglich nicht verändert werden. Der Händler steht bei Neufahrzeugen immer 24 Monate (mit Beweislastumkehr) gerade.
Da kann BMW auch eine 1000 Jährige Vollgarantie inklusive Verschleissteile und NAchtanken drauflegen, die Händler-Gewährleistung besteht immer weiter.

Fazit: Man hat 2 Gewährleistugspartner an die man sich wenden kann. Der gesetzliche (Händler) und der freiwillige (BMW selbst).
 
qtreiber

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bei einem neuen Fahrzeug hast du die 'Gewährleistung' vom Hersteller ... und das ist in diesem Fall BMW selbst. Eine 'Garantiearbeit' muss nicht zwangsläufig beim verkaufenden Neufahrzeughändler gemacht werden.



Sehe gerade, dass der erste Schaden (a) im 23. Monat und der nächste (b) im ~27. Monat war. Der Kunde hat in beiden Fällen sehr gute Karten:
a) BMW
b) Händler
 
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