Gesamtgewicht

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der niederrheiner

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Morgen Leute. Zwei Kollegen von mir sind gerade zu einer Kurierfahrt aufgebrochen. Es ergab sich eine Diskussion über Zulässiges und tatsächliches Gesamtgewicht. Laut Aussage des einen, wird bei einer Kontrollwiegung des Kastenwagens das Gewicht von Fahrers und Beifahrer nicht berücksichtigt. Sind beide nicht unbedingt leicht.

Stimmt's? Lässt die Polizei beide aussteigen und wiegt dann? Da können ja locker mal 215kg Gewicht fehlen. . .

Wird da ein Unterschied in den Gewichtsklassen, 3,5to, über 7,5to und richtige LKW, gemacht?
 
Zörnie

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Wen ich das nach kurzem Internetstudium richtig verstanden haben, ist bei vierrädrigen Kfz im Leergewicht mindestens der Fahrer mit 75kg enthalten. Der Beifahrer müsste demzufolge eigentlich schon Teil der Zuladung sein.
 
tuxbrother

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Also wenn es um das zulässige Gesamtgewicht geht, so ist alles, was mit dem Fahrzeug bewegt wird (also auch Fahrer und Beifahrer inkl. Zuladung jeglicher Art), zu berücksichtigen. ... bei der Zuladung sieht es anders aus.
 
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der niederrheiner

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Im iNet hab ich nur was über LKW und PKW-Anhängern gefunden. Und 75kg? So leicht ist nur einer von uns. Der dafür aber kaum über den Lenker gucken kann. . .

Im Leergewicht?!? Wobei das doch eh egal ist. Im PKW-Bereich zählen doch sowieso nur das tatsächliche Gewicht, was so auf Schildern steht (ausser die jüngeren Führerschein im Zusammenhang mit Anhängern)?!?
 
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der niederrheiner

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Also wenn es um das zulässige Gesamtgewicht geht, so ist alles, was mit dem Fahrzeug bewegt wird (also auch Fahrer und Beifahrer inkl. Zuladung jeglicher Art), zu berücksichtigen. ... bei der Zuladung sieht es anders aus.
Danke.

Genau darum ging es in der Diskussion. Das beim tatsächlichen Gesamtgewicht, alles berücksichtigt wird. Jetzt nur noch eine passende Vorschrift, dann hab ich gewonnen. . .

Die Zuladung ergibt sich ja doch individuell!? Wenn ich mit dem "großen" Kollegen drin sitze, ist die definitiv kleiner, als wenn der jüngste Kollege alleine drin hockt. Das Kissen wiegt ja niGS.
 
tuxbrother

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Nun, die max. zulässige Zuladung wird ja zumeist auch vom Hersteller des Fahrzeugs definiert/berechnet. Auf welcher Grundlage und wie weiß eigentlich nur der Hersteller (da kommen ja auch mehrere Sachen zum Tragen).

Es muss also schon etwas unterschieden werden, ob es um das zul. Gesamtgewicht geht, oder um die zul. Zuladung.


PS.: Könnte ja mal meine Tante nach den Paragraphen fragen, sehe ich aber zur Zeit nicht so oft ... und ja, sie hat eine Kanzlei und ihr Mann eine Fahrschule.
 
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der niederrheiner

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Es geht um das tatsächliche Gesamtgewicht. Was ja wohl nicht höher als das zulässige sein sollte. . .
 
Larsi

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Mir ist unklar, warum bei einer Wägung Fahrer und Beifahrer aussteigen sollten.
Zur ZGM gehört alles was im Fahrzeug zusammen unterwegs ist.

Die eingetragene Leermasse ist ein Wert, der nicht stimmen muss.
Ich habe z.B. einen Anhänger mit ZGM von 2200kg und einer eingetragenen Leermasse von 550-1260kg (je nach Ausstattung).
 
Jan-Gerd

Jan-Gerd

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Für mich positiv wäre, wenn sie dann die Anzahl der Personen mit 75kg multiplizieren und zur Wägung dazu rechnen....
Dann kommen sie auf ein durchschnittliches Gesamtgewicht... :o
 
Sherlock

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Im Grunde sind Fahrer und Beifahrer Ladung. Bedeutet, das Fahrzeug wird gewogen wie es angehalten wird.
Sitzen als zwei schwere Jungs drin und das Fahrzeug ist deshalb überladen = doof gelaufen.
 
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der niederrheiner

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Das ist mein Reden. Nur ihr wisst, wie die jungen Kollegen sind, wenn du denen das nicht in fetten dicken Buchstaben unter die Nase hälst, wissen die es immer besser. . .
 
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Das zulässige Gesamtgewicht ergibt sich aus Fahrzeuggewicht + Zuladung.

Sprich, vollgetankt + alle Betriebsflüssigkeiten + Fahrer&Fahrgäste + Gepäck.

Wenn Du da zwei reinsetzt, die zusammen 215kg wiegen, kannst Du gegenüber der Berechnung des Herstellers 65kg weniger laden, da in der weltfremden Kalkulation der Hersteller, ein Fahrgast 75gk wiegt.

Je nach Fahrzeug werden 5-10% Überladung toleriert. (Angaben eines befreundeten Polizisten, ohne Gewähr).
 
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Bahnburner

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Guten Morgen!

Soll ich auch mal?
Also:
- das zulässige Gesamtgewicht wird vom Fahrzeughersteller vorgegeben und steht als genehmigter Wert in den Fahrzeugpapieren. Mehr als da drin steht, darf das Fzg. bei einer Kontrolle nicht haben (wieviel Toleranz de drin ist, weiß ich nicht). Es gilt alles, also Fahrzueg inkl. aller Betriebsmittel, Fahrer, Passagiere und Ladung.
- das Leergewicht das im Fahrzeugschein steht, ist ein sehr theoretischer Wert: das ist das Gewicht eines (theoretischen) Fahrzeuges ohne die konfigurierbare Zusatzausstattung dafür inkl. Betriebsmittel (Kraftstofftank 90% gefüllt) und einem Fahrer, für den wird nach Richtlinie 75kg (68kg Fahrer und 7kg Gepäck) veranschlagt.
- Im COC gibt es (zumindest bei PKW, bei NFzg weiß ich es nicht sicher) seit einiger Zeit einen weiteren Wert, die "tatsächliche Masse" ("Actual mass"), das ist das Leergewicht plus alle ab Werk verbauten Ausstattungen. Ob der Fahrzeughersteller das Fahrzeug am Bandende wiegt oder der Wert berechnet wird, ist nicht vorgeschrieben.

Zum zgG noch was: in D "nationale Regelung) kann das zgG im Anhängerbetrieb - wenn der Hersteller das vorsieht - überschritten werden, im Normalfall um genau die Anhängerstützlast. Geht natürlich nur, wenn die Reifen Reserven haben beim Lastindex.

So, just my Klugscheisserei... :-)

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
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der niederrheiner

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Das mit der Anhänger und Stützlast ect. hab ich bei meiner Suche festgestellt, ist wohl bei WoMo Fahrer ein großes Thema.

Der Kollege hat zwar Gestern noch gesucht, konnte mir bis dato niGS zeigen, daß das Fahrergewicht bei einer Kontrolle abgezogen wird. Das lieb ich so, laut Thesen an die Wand hämmern und dann nur heisse Luft. . .
 
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