2 Ventile Generelle Frage zu "Umbauten/Änderungen" und deren Legalität, bzw. die Auswirkungen..

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berchwerch

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R 100 GS
Generelle Frage zu "Umbauten/Änderungen" und deren Legalität, bzw. die Auswirkungen..

Hallo,

ich hab mal eine eher allgemeine, generelle Frage zu div. Umbauten oder Änderungen an meiner Q - oder besser Eure Meinung dazu, wie Ihr das handhabt.

In frühreren Zeiten mit jungen Jahren ;-) hab ich mir zugegeben rel. wenig Gedanken über "Eintragungen beim TÜV" gemacht. Mein White-Power-Federbein und meine Stahlflex-Leitung sind die einzigen Eintragungen..... aber: dann hab ich aber das Windschild (R 100 GS, Bj. 89) demontiert und durch ein kl. Acerbis ersetzt. Das hintere Schutzblech wurde ein Stückchen kürzer gesägt..... ;-), die Seiten-Kunsstoffteile sind abmontiert, manchmal hab ich die Einmann-Sitzbank drauf, vorn ist ein hohes Acerbis-Schutzblech dran, ich weiß gar nicht genau, ob mein Laser Produro eingetragen werden muss.... etc....etc....
Der TÜV hat bisher ohne zu Murren alle 2 Jahre seinen Segen gegeben.

Nun - vielleicht liegts am zunehmenden Alter und einkehrender "Vernunft" (obwohl ich hoffe, das das alles im Rahmen bleibt ;-))- mache ich mir etwas mehr Gedanken zur "Legalität" meiner Q. Muss man wirklich jede Kleinigkeit eintragen lassen? Ein z. B. demontiertes Windschild?
Und was passiert, wenn nicht?
Erlischt die Betriebserlaubnis? Was passiert bei einem Unfall mit Schaden bei anderen Verkehrsteilnehmern? Gibt man seiner Versicherung eine günstige Gelegenheit aus ihrer "Pflicht" auszusteigen und bleibt auf Kosten sitzen? Was passiert bei einer Polizeikontrolle?
Ich z. B. bin bisher 3 mal kontrolliert worden - ausser Papieren haben die Jungs sich kaum für meinen Untersatz interessiert.

Wer weiß hier Genaueres und wie gesagt, mcih interessiert, wie Ihr das handhabt. Ich sehe hier z. B. tolle Umbauten - ist bei denen wirklich alles "eingetragen"?
Nun ja - würd mich über Antworten freuen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Versicherungen versuchen im Zweifel zwar immer irgendwas zu finden um aussteigen zu können, aber da gibt es inzwischen Richter die sagen: Nur wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Brennst Du also einem hinten drauf und hast irgendwas an den Bremsen gebastelt, dann gibt's ein Problem. Nicht eingetragene Stahlflex lassen sich vielleicht durch einen guten Anwalt und Gutachter verargumentieren, aber mit anderen Bremsscheiben hast Du die A...karte.
Will die Versicherung meinen es habe an Deinem abgesägten Kotflügel gelegen, wird sich wohl kaum ein Zusammenhang herstellen lassen.
Bei Windschildern kommt's drauf an:
1) Sind die Dinger Bestandteil der ABE (bei der 100GS vermutlich "ja"), dann bringt der Abbau Ärger.
Eine Veränderung (Absägen) bringt richtig Ärger weil a) geändert und somit keine Zulassung und b) Betrug weil Du wahrscheinlich die Zulassungsnummer nicht abgeschliffen hast.
Es bleibt die Frage: Hat das etwas damit zu tun, dass Du jemandem aufgefahren bist.
2) Ist das Originalteil durch ein Eintragungsfähiges ersetzt, dieses aber nicht eingetragen, so steht nur Mecker an.
3) Ist es durch ein nicht Eintragungsfähiges ersetzt ist es wie beim abgesägten, nur ohne Betrug.

Generell musst Du unterscheiden:
Geht es um Versicherungen dann versuchen die erst mal einen Grund zu finden um nicht zahlen zu müssen und stellen sich einfach quer.
Das ist eine Frage von Ursache und Wirkung und u.U. Sachverständigen und Anwalt. Kann teuer werden weil die Versicherung a) mehr Zeit und b) mehr Kohle hat.

Geht es um Polis und TÜV, dann erlischt u.U. eine ABE weil irgendein Teil eben Bestand der ABE ist von dem man es nicht erwartet hätte.
Beispiel: Die R1200GS kann ohne Windschild betrieben werden weil's nicht Bestand der ABE ist, bei der 1150 ist das leider nicht so.
Wie das ein TÜV handhabt und ob der Prüfer das sieht/sehen will ist eine ganz andere Frage
http://www.powerboxer.de/Windschild-abbauen.html
http://www.powerboxer.de/Windschild-veraendern.html
http://www.powerboxer.de/Wann-erlischt-die-Betriebserlaubnis.html
gerd
gerd
 
K

Kustom

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das windschild einer 1150er gs ist bestandteil der abe? irre oO
 
gerd_

gerd_

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18.494
Hi
Der Gag ist, dass unser TÜVie ganz verwundert war, dass das Schild der 1200 nicht mehr ABE Bestandteil ist.
Auf Verlangen musst DU das nachweisen.
"Einer" hat von BMW einen Schrieb, dass sie nix gegen das Weglassen haben, er das aber auf eigenes Risiko macht weil sie es nicht geprüft haben.
Unser TÜVie meint es würde ohne Schild bei Vollgas noch mehr pendeln als ohnehin, doch wenn ihm jemand einen solchen Schrieb vorlegt, dann könne er es nicht beanstanden
gerd
 
derkleine

derkleine

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Guten Morgen!!
Mit dem Tüv ist das ja so das es nach meiner Erfahrung sehr vom Prüfer und dessen Tagesverfassung abhängt!!!!
Ich habe 2003 eine Suzuki GSXR 750 komplett zum Streetfighter umgebaut und das ganze immer in Absprache mit dem Tüv .Bei der ersten HU nach 2 Jahren (DEKRA) wollte man mir das Möpi dann stillegen das aber in den 2 Jahren nicht weiter verändert wurde und komplett vom Tüv abgenommen war ! KOMISCH ODER ?????
Bin dann wider zum Tüv und siehe da keine Probleme.

Seit dem habe ich ein etwas distanziertes Verhältnis zu den Jungs die ja alle so FACHKUNDING SIND !!
Ich lasse mir aber alles eintragen was keine E Nummer oder halt ne ABE hat .
Die Versicherung versucht halt immer nach Möglichkeit nicht zu zahlen !!!!
 
K

Kustom

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soll mir der liebe dipl. ing. die scheibe austragen, der muss eh noch ne einzelabnahme für mein gutes stück machen ;)
 
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