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nordmann1
War das noch bei der Stasi? Für 20 € schicken die hier keinen los und darum geht es hier, nämlich um Bagatellen.
Das Fahrtenbuch wurde dann bereits von einem Gericht "in die Hand genommen". Es wird nicht von einem Apotheker oder Supermarktverkäufer, auch nicht vom Bürgermeister, sondern (in BY) von einem Richter verhängt.Selbst wenn sie mir ein Fahrtenbuch auferlegen würden, dann bin ich eben vor der Kontrolle grade mal 3000 km unterwegs gewesen. Und man kann ja jeden Monat mal irgend etwas eintragen. Fahrtenbücher werden nur verhängt, wenn einem unbelehrbaren Verkehrsrowdy nicht anders beizukommen ist, bevor ein Gericht die Sache in die Hand nimmt.
Wenn Du bei einer (vielleicht allgemeinen) Verkehrskontrolle erwischt wirst und hast "Deine Monatseinträge" im Fahrtenbuch noch nicht gemacht oder das Fahrtenbuch "vergessen", dann gehst Du zu Fuss nach Hause! "Hab' ich noch nichts eingetragen weil ich nicht wusste wohin ich heute fahre" kannst Du knicken. Das ist kein Firmenfahrtenbuch in das man "mal gelegentlich" irgendwelche Fahrten nachträgt damit der Chef zufrieden ist. Bereits Dein Fahrtziel (darf auch relativ grob sein) sollte zu erkennen sein. So Du in Nürnberg wohnst und da steht z.B. drin Nürnberg-Weissenburg-Gunzenhausen-Ansbach-Nürnberg und Du wirst in Bamberg kontrolliert hast Du ein echtes Problem.
Auch der Hinweis man könne ja das Fahrzeug auf die Frau ummelden ist Kokolores. Das Fahrtenbuch wird gegen den Halter verhängt und gilt also für ihn auf/mit jeglichem Fahrzeug (evtl auch nur für Motorräder). Sonst könnten die Schlauen ja mit dem Zweitmopped fahren.
Theoretisch würde es ja genügen reinzuschreiben wer gefahren ist (darum geht es eigentlich), doch wenn, dann ist eben auch gleich die Streckenführung dabei.
Nebenbei kann der Halter natürlich die Auskunft verweigern. Steht fest, dass er es nicht war (Foto) ist das erst mal nicht obskur. Das Aussageverweigerungsrecht hat er aber nur gegenüber bestimmten Personen, i.d.R. nahe Verwandten wie Kindern, Ehefrau, (Schwieger-)Eltern. Also weiss man schon mal wo man suchen muss.
Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.Wenn ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, dann mache ich grundsätzlich davon Gebrauch.
Einmal wurde ich nach Verweigerung (mein Sohn war gefahren) energisch aufgefordert, Auskunft zu geben und mir wurde mit Konsequenzen gedroht. Ich habe darauf geantwortet, dass ich glaube, dass Recht bei dieser Verweigerung auf meiner Seite zu haben und ich die Drohung deshalb als versuchte Rechtsbeugung ansehe. Danach hab ich nix mehr von der Sache gehört.
Wenn ich also das Recht habe, etwas zu verweigern, dann mach ich es auch. Egal, wie hoch die Summe ist. Ich bin schließlich nicht deren unbezahlter Handlanger. Sollen die schon selber suchen.
Das glaube ich nicht. Das an den Verwandschaftsgrad gebundenen Verweigerungsrecht habe ich selbst erwähnt aber die Auferlegung der Mehrkosten kann ich mir nicht vorstellen.Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.
Das sich nicht aus dem Beruf ergebende Zeugnisverweigerungsrecht ist an Verwandschaftsgrade gebunden. Je weniger Verwandte man hat, desto kritischer ist die Berufung darauf. Wenn jemand wirklich einen überschaubaren in Frage kommenden Verwandtenkreis hat und der nach Recherche aus welchen Gründen auch immer, nicht für die Tat in Frage kommt, dann hängt man richtig am Haken und bezahlt zusätzlich die unnötig entstandenen Ermittlungskosten.
Das glaube ich schon.Der eigentlich nicht angemessene Aufwand der Nachverfolgung im Amtshilfeverfahren, wird von einigen Bußgeldstellen zumindest in Stichproben immer wieder durchgeführt, da sich das rumspricht und dadurch die Zahl der Einsprüche sinken.
Nach den Rechten fragen und diese nutzen ist im Prinzip nichts Schlechtes. Nimmt[[...]Aber es ist doch auch nicht verboten mal nach seinen Rechten zu fragen.[...]
Für Berlin ist das doch längst erwiesen. Geblitzt, auch stationär wird da, wo es am meisten Kohle einzuspielen gibt. Die paar Aktionen in 30er Zonen und vor Schulen und Kitas sind doch nur zur Staffage.wenn man die geschwindigkeitsmessungen auf einer karte mit unfallschwerpunkten vergleicht, wird man bestimmt nachdenklich ...
besonders wenn man dann die erträge der einzelnen messpunkte noch ins kalkül zieht.
Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.
Das sich nicht aus dem Beruf ergebende Zeugnisverweigerungsrecht ist an Verwandschaftsgrade gebunden. Je weniger Verwandte man hat, desto kritischer ist die Berufung darauf. Wenn jemand wirklich einen überschaubaren in Frage kommenden Verwandtenkreis hat und der nach Recherche aus welchen Gründen auch immer, nicht für die Tat in Frage kommt, dann hängt man richtig am Haken und bezahlt zusätzlich die unnötig entstandenen Ermittlungskosten.
Der eigentlich nicht angemessene Aufwand der Nachverfolgung im Amtshilfeverfahren, wird von einigen Bußgeldstellen zumindest in Stichproben immer wieder durchgeführt, da sich das rumspricht und dadurch die Zahl der Einsprüche sinken.
Wen wundert`s Privatfirmen machen in NRW Jagd auf Temposünder | WAZ.de.warum nimmt es denn überhand?
weil die leute so rasen und nicht zu ihren verfehlungen stehen wollen oder weil die intention zur überwachung und bestrafung zu 90% aus finanziellen gründen besteht?
wenn man die geschwindigkeitsmessungen auf einer karte mit unfallschwerpunkten vergleicht, wird man bestimmt nachdenklich ...
besonders wenn man dann die erträge der einzelnen messpunkte noch ins kalkül zieht.