Gebliztdings

Diskutiere Gebliztdings im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; War das noch bei der Stasi? Für 20 € schicken die hier keinen los und darum geht es hier, nämlich um Bagatellen.
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nordmann1

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War das noch bei der Stasi? Für 20 € schicken die hier keinen los und darum geht es hier, nämlich um Bagatellen.
 
Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Mein Sohnemann ist vor vielen Jahren (<= 2000) nächtens, um ca. 3.00, mit einem auf meinen Namen angemeldeten Fzg. über eine rote Ampel gefahren (>1s). Die Ordnungshüter standen mehrfach vor meiner Wohnungstür, zeigten das Blitzbild vor u. wollten wissen, wer das ist, woraufhin meine Frau wahrheitsgetreu sagte, ich sei das nicht :). So, wie sie auch meine Nachbarin befragt u. das Photo gezeigt haben, die aber meinen Sohn nicht kannte und deswg. keine Auskunft zur Person geben konnte. Das ging über Wochen so, bis irgendwann das ganze eingeschlafen ist (obwohl, manchmal klingelt's immer noch an meiner Tür, und ich mach nicht auf, und später kommt niemand u. sagt: " ich habe dich am/um nicht angetroffen":confused: .... ;)). Bezahlt, abgehakt.
Aktuell habe ich zwei OWIs anstehen, 13km/h zu schnell auf einer BAB =20€, mit 2.083m breitem Fzg. den für nur 2m zugelassenen linken Fahrstreifen in einer BAB-Baustelle befahren (wie 99% der restlichen Fahrer auch, die sicher alle mehr als 2m Breite Fzg.e fuhren.
Zahlen werde ich beide, zu schnell bin ich bewusst gefahren, als Abzocke empfinde ich aber nur die OWI wg. "Überbreite" (8.3cm), denn, außer den ein o. zwei Smarts u. Fiat500 hätten sich sicher 90++% aller links fahrenden Fzg.e nur auf der rechten Fahrspur bewegen dürfen, m.E. allein verkehrstechnisch ein Unding. Einen Aufriss werde ich deswg. trotzdem nicht veranstalten, denn die zuständigen Beamten warden nicht dafür bezahlt drüber nachzudenken, ob die Maßnahme an sich sinnvoll ist (und verkehrstechnisch durchführbar), sondern nur dafür, die geltenden Vorschriften zu kontrollieren u. Verstöße daggn. zu ahnden. Die "Schwachköpfe", die wissen sollten, daß die Mehrheit der PKW breiter als 2m ist und damit das Begrenzen einer Fahrspur auf 2m genausogut ist wie einspurige Verkehrsführung, sitzen eindeutig an anderer Stelle (und sind wahrsch. bereits bis zum Erreichen des max. Grades an Unfähigkeit befördert worden :().

Grüße
Uli
 
gerd_

gerd_

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Hi
Selbst wenn sie mir ein Fahrtenbuch auferlegen würden, dann bin ich eben vor der Kontrolle grade mal 3000 km unterwegs gewesen. Und man kann ja jeden Monat mal irgend etwas eintragen. Fahrtenbücher werden nur verhängt, wenn einem unbelehrbaren Verkehrsrowdy nicht anders beizukommen ist, bevor ein Gericht die Sache in die Hand nimmt.
Das Fahrtenbuch wurde dann bereits von einem Gericht "in die Hand genommen". Es wird nicht von einem Apotheker oder Supermarktverkäufer, auch nicht vom Bürgermeister, sondern (in BY) von einem Richter verhängt.

Die Kommunen sind nicht vernetzt aber das KBA dorthin wird alles gemeldet was über "falsch Parken" hinausgeht, kann also auch von überall her abgefragt werden.
Wenn Du bei einer (vielleicht allgemeinen) Verkehrskontrolle erwischt wirst und hast "Deine Monatseinträge" im Fahrtenbuch noch nicht gemacht oder das Fahrtenbuch "vergessen", dann gehst Du zu Fuss nach Hause! "Hab' ich noch nichts eingetragen weil ich nicht wusste wohin ich heute fahre" kannst Du knicken. Das ist kein Firmenfahrtenbuch in das man "mal gelegentlich" irgendwelche Fahrten nachträgt damit der Chef zufrieden ist. Bereits Dein Fahrtziel (darf auch relativ grob sein) sollte zu erkennen sein. So Du in Nürnberg wohnst und da steht z.B. drin Nürnberg-Weissenburg-Gunzenhausen-Ansbach-Nürnberg und Du wirst in Bamberg kontrolliert hast Du ein echtes Problem.

Auch der Hinweis man könne ja das Fahrzeug auf die Frau ummelden ist Kokolores. Das Fahrtenbuch wird gegen den Halter verhängt und gilt also für ihn auf/mit jeglichem Fahrzeug (evtl auch nur für Motorräder). Sonst könnten die Schlauen ja mit dem Zweitmopped fahren.

ZITAT
Das Fahrtenbuch wird in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) thematisiert. Unter Paragraph 31a StVZO heißt es:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. (Quelle: § 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO)
Das Fahrtenbuch richtet sich also immer an den Fahrzeughalter, da dieser verpflichtet ist, sich erinnern zu müssen, wer mit seinem Auto gefahren ist. Ein Gerichtsurteil besagt, dass er dies für mindestens zwei Wochen vor der Ordnungswidrigkeit tun muss. Kann er der Behörde also nicht mitteilen, dass er gefahren ist, geht diese davon aus, dass er nicht geholfen hat.
Wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, bekommt der Halter des Fahrzeugs in der Regel einen Anhörungsbogen. Ist der Halter beispielsweise männlich und das Blitzerfoto zeigt eine weibliche Person, kann der Halter auch einen Zeugenfragebogen erhalten. Die Behörde versucht, den Täter ausfindig zu machen.
Da das deutsche Gesetz regelt, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer die rechtmäßige Strafe erhält, kann der Halter auch nicht belangt werden – vorerst, denn, wenn er nicht mithilft, kann die Fahrtenbuchauflage drohen.

Die Behörde hat in der Regel drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. In diesem Zeitraum muss sie Zeugen befragen und Beweise sichten. Schafft sie es nicht, ist die Tat verjährt. Der Anhörungsbogen unterbricht jedoch diese Verjährungsfrist und setzt sie noch einmal zurück, sodass die Behörde erneut drei Monate Zeit hat, um den Bußgeldbescheid zu verschicken.
Natürlich liegt es im Interesse der Behörde, den Täter so schnell wie möglich ausfindig zu machen und ihm seine gerechte Strafe zuzuführen. Macht der Halter keine Angaben, ist dies nicht möglich, sodass das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
Um den Fahrer jedoch zukünftig nachzuvollziehen, soll die Auflage vom Fahrtenbuch dazu dienen, dass die Behörde nun genau mitverfolgen kann, wer wann gefahren ist. Einen Angriff auf persönliche Daten sehen diverse Gerichte hier nicht, weshalb dieses Verfahren völlig legitim ist.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte bereits im Mai 1995, dass die Anordnung vom Fahrtenbuch eine „Verletzung von Verkehrsvorschriften in nennenswertem Umfang“ voraussetzt. Oftmals nennen Anwälte hier die Grenze von Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden. Also auch bereits die Tat „Handy am Steuer“ kann eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen.
Ein einmaliger und unwesentlicher Verstoß, der sich weder verkehrsgefährdend auswirkte noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, rechtfertigt die Fahrtenbuchauflage daher nicht. (Quelle: BVerwG NJW 1979, 1054; 1995, 2866)
Ahndet der deutsche Bußgeldkatalog eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld, wie es beispielsweise bei Parkverstößen der Fall ist, kann nicht von einer Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden. Wurde der Verstoß im ruhenden Verkehr begangen, ist die Auflage vom Fahrtenbuch auch nicht rechtens.
Hierbei kann jedoch nicht auf den individuellen Einzelfall geschlossen werden. Denn bei Wiederholungstätern ist die Fahrtenbuchauflage wieder legitim. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Anordnung vom Fahrtenbuch in einem Fall für rechtlich in Ordnung geachtet, bei dem ein Verkehrssünder 33 Verkehrsverstöße in zwei Jahren begangen hat.
Zitat ENDE

Nebenbei darf sich dieser Fahrzeughalter auch noch darum kümmern, dass jeder Nutzer der betroffenen Fahrzeuge ebenfalls das Fahrtenbuch ausfüllt.
Theoretisch würde es ja genügen reinzuschreiben wer gefahren ist (darum geht es eigentlich), doch wenn, dann ist eben auch gleich die Streckenführung dabei.

Nebenbei kann der Halter natürlich die Auskunft verweigern. Steht fest, dass er es nicht war (Foto) ist das erst mal nicht obskur. Das Aussageverweigerungsrecht hat er aber nur gegenüber bestimmten Personen, i.d.R. nahe Verwandten wie Kindern, Ehefrau, (Schwieger-)Eltern. Also weiss man schon mal wo man suchen muss.


Auch "Abzockblitzer" sind mit einem Schild gekennzeichnet. Ja, auch ich bin (selten) mal reingefahren. 58 statt 50 bzw. 69 statt 60. Da mache ich keinen Hype. Es stand ja schliesslich ein Schild da und ich hab' ein Bischen draufgelegt.
Anders wäre es, wenn das Schild überwachsen, und somit kaum sichtbar wäre. Dazu kenne ich einen Fall bei dem einer, nach dem ambulanten Bezahlen, umgedreht und sich die Situation angesehen und ein Foto gemacht hat. Vor Gericht wurde dann behauptet das Schild sei "frei" gewesen und es musste der "Heckenschneider" befragt werden wann er dort gearbeitet hat. Wunderbarer Weise am Tag danach. Die beteiligten Polizisten hatten einen Erklärungsnotstand . . .


Aber es geht -glaub' ich zumindest- nicht darum ob man bei 20 EUR ein Gezeter macht, sondern um die Theorie was passieren würde wenn man . . .


gerd
 
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nordmann1

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Alles richtig, außer, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Richter kommt. Die Auflage wird von der Kommune angedroht oder auferlegt und ist wie ein Bußgeld zu betrachten, im weitesten Sinne, eine erzieherische Maßnahme, die Kosten verursacht. Aber eben nicht bei Bagatellfällen und nur um die geht es. Und da schließt sich der Kreis, rechtfertigt der Aufwand einen Fragebogen auszufüllen oder eine Überweisung im konkreten Fall von 20 € zu tätigen.

Wenn m.a.r.t.i.n nicht bezahlt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, wenn es an der Tür klingelt, dass es die Zeugen Jehovas sind und nicht ein Bußgeldjäger mit Stasiausbildung.

Aber das Spiel mit der Angst funktioniert halt immer, aber nicht bei mir.
 
qhammer

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@ Nordmann- bei der Aussage mit dem Richter liegst du falsch.
@ Gerd- "Auch der Hinweis man könne ja das Fahrzeug auf die Frau ummelden ist Kokolores. Das Fahrtenbuch wird gegen den Halter verhängt und gilt also für ihn auf/mit jeglichem Fahrzeug (evtl auch nur für Motorräder). Sonst könnten die Schlauen ja mit dem Zweitmopped fahren."
Gerd ich habe mal von der gleichen Seite kopiert wie du ;)
Paragraph 31a der StVZO sagt präzise: „für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge“,

Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird inkl. Kennzeichenwechsel ist das Fahrtenbuch weg , da Halterwechsel und anderes Kennzeichen- die Fahrtenbuchauflage ist mit Halter sowie Kennzeichen gekoppelt und nicht mit dem Fahrzeug/FIN.

Meine Fahrtenbuchauflagen waren immer nur für das betroffene Fahrzeug- also vorrübergehend abgemeldet.
 
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ChiemgauQtreiber

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wobei es ja m.W.n. so ist, daß sie innerhalb 3 Monaten den Fahrer ermitteln müssen, sonst ist sowas ja eh hinfällig.
und bei 20€ setzt auch die Polizei normalerweise keinen riesen Apparat in Bewegung..

nur wenn das Bussgeld an dich Adressiert ist, dann sind Sie aus der 3MOnatsfrist raus - lt. meinem Kenntnisstand,
das kann aber sich hier jemand noch genauer darstellen

aber klar, 20€ sind eigentlich den Aufwand nicht wert, aber wahrscheinlich wars da auch nicht so gefährlich, daß man dort eine Begrenzung aufstellen mußte und im Sinne der Verkehrssicherheit auch überwachen
 
Kamener

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Eigentlich sind 20,--€ den Aufwand ja nicht wert.
Aber ich lebe nach dem Motto:
Führe das System ad Absurdum, indem Du es strikt befolgst.
Wenn ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, dann mache ich grundsätzlich davon Gebrauch.
Einmal wurde ich nach Verweigerung (mein Sohn war gefahren) energisch aufgefordert, Auskunft zu geben und mir wurde mit Konsequenzen gedroht. Ich habe darauf geantwortet, dass ich glaube, dass Recht bei dieser Verweigerung auf meiner Seite zu haben und ich die Drohung deshalb als versuchte Rechtsbeugung ansehe. Danach hab ich nix mehr von der Sache gehört.

Wenn ich also das Recht habe, etwas zu verweigern, dann mach ich es auch. Egal, wie hoch die Summe ist. Ich bin schließlich nicht deren unbezahlter Handlanger. Sollen die schon selber suchen. :cool:

Gruß
Chris
 
SLK

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Wenn Du bei einer (vielleicht allgemeinen) Verkehrskontrolle erwischt wirst und hast "Deine Monatseinträge" im Fahrtenbuch noch nicht gemacht oder das Fahrtenbuch "vergessen", dann gehst Du zu Fuss nach Hause! "Hab' ich noch nichts eingetragen weil ich nicht wusste wohin ich heute fahre" kannst Du knicken. Das ist kein Firmenfahrtenbuch in das man "mal gelegentlich" irgendwelche Fahrten nachträgt damit der Chef zufrieden ist. Bereits Dein Fahrtziel (darf auch relativ grob sein) sollte zu erkennen sein. So Du in Nürnberg wohnst und da steht z.B. drin Nürnberg-Weissenburg-Gunzenhausen-Ansbach-Nürnberg und Du wirst in Bamberg kontrolliert hast Du ein echtes Problem.

Auch der Hinweis man könne ja das Fahrzeug auf die Frau ummelden ist Kokolores. Das Fahrtenbuch wird gegen den Halter verhängt und gilt also für ihn auf/mit jeglichem Fahrzeug (evtl auch nur für Motorräder). Sonst könnten die Schlauen ja mit dem Zweitmopped fahren.


Theoretisch würde es ja genügen reinzuschreiben wer gefahren ist (darum geht es eigentlich), doch wenn, dann ist eben auch gleich die Streckenführung dabei.

Nebenbei kann der Halter natürlich die Auskunft verweigern. Steht fest, dass er es nicht war (Foto) ist das erst mal nicht obskur. Das Aussageverweigerungsrecht hat er aber nur gegenüber bestimmten Personen, i.d.R. nahe Verwandten wie Kindern, Ehefrau, (Schwieger-)Eltern. Also weiss man schon mal wo man suchen muss.

Moin,

in "meinem" 31a StVZO ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html) steht, dass der Fahrzeughalter das Fahrtenbuch führen muss. Wenn ich nur ein KFZ habe, dieses wird auf einen anderen Halter umgemeldet und ich kein KFZ wieder zulasse, bin ich kein Fahrzeughalter mehr.

Außerdem steht im Gesetz nichts davon, dass die Wegstrecke festgehalten werden muss. Das gilt nur für das steuerliche Fahrtenbuch.
 
Gerlinde

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Wenn ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, dann mache ich grundsätzlich davon Gebrauch.
Einmal wurde ich nach Verweigerung (mein Sohn war gefahren) energisch aufgefordert, Auskunft zu geben und mir wurde mit Konsequenzen gedroht. Ich habe darauf geantwortet, dass ich glaube, dass Recht bei dieser Verweigerung auf meiner Seite zu haben und ich die Drohung deshalb als versuchte Rechtsbeugung ansehe. Danach hab ich nix mehr von der Sache gehört.

Wenn ich also das Recht habe, etwas zu verweigern, dann mach ich es auch. Egal, wie hoch die Summe ist. Ich bin schließlich nicht deren unbezahlter Handlanger. Sollen die schon selber suchen. :cool:
Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.
Das sich nicht aus dem Beruf ergebende Zeugnisverweigerungsrecht ist an Verwandschaftsgrade gebunden. Je weniger Verwandte man hat, desto kritischer ist die Berufung darauf. Wenn jemand wirklich einen überschaubaren in Frage kommenden Verwandtenkreis hat und der nach Recherche aus welchen Gründen auch immer, nicht für die Tat in Frage kommt, dann hängt man richtig am Haken und bezahlt zusätzlich die unnötig entstandenen Ermittlungskosten.

Der eigentlich nicht angemessene Aufwand der Nachverfolgung im Amtshilfeverfahren, wird von einigen Bußgeldstellen zumindest in Stichproben immer wieder durchgeführt, da sich das rumspricht und dadurch die Zahl der Einsprüche sinken.
 
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gerd_

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Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.
Das sich nicht aus dem Beruf ergebende Zeugnisverweigerungsrecht ist an Verwandschaftsgrade gebunden. Je weniger Verwandte man hat, desto kritischer ist die Berufung darauf. Wenn jemand wirklich einen überschaubaren in Frage kommenden Verwandtenkreis hat und der nach Recherche aus welchen Gründen auch immer, nicht für die Tat in Frage kommt, dann hängt man richtig am Haken und bezahlt zusätzlich die unnötig entstandenen Ermittlungskosten.
Das glaube ich nicht. Das an den Verwandschaftsgrad gebundenen Verweigerungsrecht habe ich selbst erwähnt aber die Auferlegung der Mehrkosten kann ich mir nicht vorstellen.
Das hiesse ja: "Du hast 1000 Verwandte die wir jetzt alle abklappern. Finden wir nix, musst Du pro Verwandten 20 EUR bezahlen", oder so ähnlich. Hättest Du nur 10 wären es billiger? Vor allem dann wenn sich die Ermittler blöd stellen, schlampig ermitteln und alle ausschliessen. Da können sie auch gleich sagen: "Vorschlag: Bei den 1000 werden wir alle ausschliessen, folglich Deal: Zahl' gleich für 500 und wir stellen ein!"
Neee oder?
Der eigentlich nicht angemessene Aufwand der Nachverfolgung im Amtshilfeverfahren, wird von einigen Bußgeldstellen zumindest in Stichproben immer wieder durchgeführt, da sich das rumspricht und dadurch die Zahl der Einsprüche sinken.
Das glaube ich schon.
Ich habe übrigens vom Verfahren in BY (soweit ich es kenne) und nicht von Schleswig-Holstein oder NRW "gesprochen" (steht auch dabei)
gerd
 
Canario

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warum nimmt es denn überhand?
weil die leute so rasen und nicht zu ihren verfehlungen stehen wollen oder weil die intention zur überwachung und bestrafung zu 90% aus finanziellen gründen besteht?

wenn man die geschwindigkeitsmessungen auf einer karte mit unfallschwerpunkten vergleicht, wird man bestimmt nachdenklich ...
besonders wenn man dann die erträge der einzelnen messpunkte noch ins kalkül zieht.
 
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Zörnie

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wenn man die geschwindigkeitsmessungen auf einer karte mit unfallschwerpunkten vergleicht, wird man bestimmt nachdenklich ...
besonders wenn man dann die erträge der einzelnen messpunkte noch ins kalkül zieht.
Für Berlin ist das doch längst erwiesen. Geblitzt, auch stationär wird da, wo es am meisten Kohle einzuspielen gibt. Die paar Aktionen in 30er Zonen und vor Schulen und Kitas sind doch nur zur Staffage.
 
Kamener

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Das untige erscheint jetzt sehr theoretisch, ist aber im Enzelfall schon vorgekommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nicht absolut.
Das sich nicht aus dem Beruf ergebende Zeugnisverweigerungsrecht ist an Verwandschaftsgrade gebunden. Je weniger Verwandte man hat, desto kritischer ist die Berufung darauf. Wenn jemand wirklich einen überschaubaren in Frage kommenden Verwandtenkreis hat und der nach Recherche aus welchen Gründen auch immer, nicht für die Tat in Frage kommt, dann hängt man richtig am Haken und bezahlt zusätzlich die unnötig entstandenen Ermittlungskosten.

Der eigentlich nicht angemessene Aufwand der Nachverfolgung im Amtshilfeverfahren, wird von einigen Bußgeldstellen zumindest in Stichproben immer wieder durchgeführt, da sich das rumspricht und dadurch die Zahl der Einsprüche sinken.

Bei mir war der Fall eindeutig. Ich bin mit dem Wagen nicht gefahren und habe mitgeteilt, dass ich von meinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch mache. Auf dem Foto war eindeutig ein junger Mann zu erkennen, aber nicht, welcher meiner Söhne es war. Ich weiß wer es war, aber ich sag's nicht. Was wollten die Eintreiber also machen. Mit dem Bild in der Hand beim Nachbarn fragen ergab nur die Antwort: "Ja, dass ist einer von den Nachbarjungs..., aber welcher?"
Also kommt man wieder zu mir und droht mir mit Konsequenzen weil ich nix sage.

Das hab ich dann als Rechtsbeugung bezeichnet, weil man mich unter Druck setzen wollte, damit ich auf ein mir zustehendes Recht verzichten sollte. Danach war Ruhe.

Wer glaubt, er sitzt am längeren Hebel, sollte vorher prüfen, ob eine Säge im Raum ist. :cool:

Gruß Chris
 
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Slipperman

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warum nimmt es denn überhand?
weil die leute so rasen und nicht zu ihren verfehlungen stehen wollen oder weil die intention zur überwachung und bestrafung zu 90% aus finanziellen gründen besteht?

wenn man die geschwindigkeitsmessungen auf einer karte mit unfallschwerpunkten vergleicht, wird man bestimmt nachdenklich ...
besonders wenn man dann die erträge der einzelnen messpunkte noch ins kalkül zieht.
Wen wundert`s Privatfirmen machen in NRW Jagd auf Temposünder | WAZ.de.:mad:
 
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Jetzt hat's mich zum ersten Mal mit dem Moped erwischt.
Üblicherweise wird hier von vorn geblitzt, beim Moped ist somit kein Kennzeichen feststellbar und es passiert niGS.
Nur diesmal hatten die kurz danach eine Straßensperre errichtet und ich war somit dran.
Viele viele "sorry" und ich kam mit einer bezahlbaren Geldbuße davon.
126 bei erlaubten 90... Ich gebs ja zu...

Ab 2020 soll ein Punktesystem eingeführt werden...hmmm
 
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der_brauni

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Auf der Heimfahrt vom Memorial Ride?
Bewiesene 126 km/h nach hiesiger Messmethode, dann hast du wahrscheinlich 140 auf dem Tacho gehabt?
Also 50 schneller als erlaubt.
Raser, sag ich nur. :p

Gruß Thomas
 
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und das Bußgeld war wie hoch?

denn ab 70 EUR gibt es den Punkt in Flensburg
 
Muckelmann

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Außerorts 31-40 km/h zuviel, 120,-€, 1 Punkt, Fahrverbot nur im Wiederholungsfall. Trag es wie ein Mann und lern draus.
 
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