Zusätzlich ist bei A1 von Vorteil, dass die Probezeit mit dem Erteilungsdatum zu laufen beginnt, d.h. im Idealfall hat dein Sohn bei der Erteilung der Klasse A und/oder B keine weitere Probezeit mehr.
Ausserdem erkennt z.B. Österreich die Klasse A1 bei einem Fahrer unter 18 nicht an, d.h. bei Ausfahrten nach Austria wäre das eine Straftat. Österreich verhält sich dabei völlig nach EU-Recht, bei dem es den Mitgliedsstaaten frei gestellt ist, Fahrerlaubnisse von unter 18-jährigen nicht anzuerkennen.
Hi Doro,
meine Tochter hatte damals auch den A1 gemacht und selbst gesagt, der Rollerführerschein bringt ihr nichts. Sie wusste wohl was kommt. Denn sie hat dann auch in den gut 1 1/2 Jahren 12000 km geschafft
Und das eigentlich nur zur Schule und m a l zu Freunden
Ihr war auch die angerechnete Probezeit sehr wichtig!!
Sie hat dadurch sehr viel gelernt und ist ein sicherer Fahrer geworden. Letztes Jahr hat sie dann den großen A sehr zügig gemacht, weiß zwar nicht genau die Stunden, aber der Fahrlehrer hat nur das Nötigste mit ihr an Stunden gemacht.
Was auch ging, als wir die 125er schon hatten, dass sie mal mit dieser in der Fahrstunde fahren konnte (da war die Überlandfahrt eine Ausfahrt mit dem Fahrlehrer, der auch Mopped fuhr, da war sie natürlich stolz!!), so mussten wir nur die Personalkosten bezahlen, nicht auch noch die Moppedkosten. Wäre eine Frage bei eurer Fahrschule wert. Und wenn du hinterher sowieso eine kaufen willst (musst
)
Dass der A1 in Österreich nicht gilt wussten wir nicht. Da wären wir voll reingetappt
GsD hat sich das nie ergeben, geplant war es aber schon mal.