Lewellyn
Für mich als Unbedarften liest sich das so:
Der junge Mann hat einen "schweren" Diebstahl begangen. Die Tat ist unstreitig. Er behauptet zunächst, 20€, erstattet aber dem Bestohlenen wie von diesem als Diebstahlssumme erklärt, € 500,--. Es liegen keinerlei Vorstrafen vor. Das Angebot der Staatsanwaltschaft ist ein Strafbefehl in minimalster, gesetzlicher Höhe, ohne Eintragung ins Vorstrafenregister.
Was soll die Staatsanwaltschaft denn sonst anbieten? Ich kann da irgendwie keine Kanonen erkennen.
Das das eine fühlbare Strafe ist, keine Frage. Aber es ist ja auch nicht die Ruinierung der Zukunft.
Ich würde da sehr sorgfältig überlegen, was ich gewinnen kann, wenn ich das nicht akzeptiere.
Der junge Mann hat einen "schweren" Diebstahl begangen. Die Tat ist unstreitig. Er behauptet zunächst, 20€, erstattet aber dem Bestohlenen wie von diesem als Diebstahlssumme erklärt, € 500,--. Es liegen keinerlei Vorstrafen vor. Das Angebot der Staatsanwaltschaft ist ein Strafbefehl in minimalster, gesetzlicher Höhe, ohne Eintragung ins Vorstrafenregister.
Was soll die Staatsanwaltschaft denn sonst anbieten? Ich kann da irgendwie keine Kanonen erkennen.
Das das eine fühlbare Strafe ist, keine Frage. Aber es ist ja auch nicht die Ruinierung der Zukunft.
Ich würde da sehr sorgfältig überlegen, was ich gewinnen kann, wenn ich das nicht akzeptiere.