QPit
Noch einmal zu bisherigen Praxis.
Normales Pedelec unterstützt bis 25KmH ist frei.
S-Pedelec unterstützt bis 45kmh = Kleinkraftrad d.h. Versicherungspflichtig (Mofa Kennzeichen) und Führerschein Klasse M. Zudem noch allgemeine EU Betriebserlaubnis darf nicht viel verändert werden. Allerdings gibt es hierzu keinen TÜV. Fahrradwege in der Stadt nein, Fahrradweg außerhalb Ortschaft ja.
Zum Kennzeichen: Ist eigentlich gar nicht schlecht. So ist es am besten auch gegen Diebstahl geschützt.
Das mit dem Führerschein finde ich überhaupt nicht tragisch:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Hier ist der letzte Satz zu beachten. Wer hat, abgesehen von Kinners, heutzutage keinen Führerschein.
Im vergleich zu einem Rennrad oder sonstiger Bergabfahrt mit dem Rad hinkt die Regulierung. Aber wen belastet es denn dann.
Ok die Helmpflicht würde auf einem anderen Blatt stehen. Das nervt.
Wobei, abgesehen von dem Kennzeichen bzw Kennzeichenhalter kann man das S-Pedelec nicht von einem normalen Pedelec unterscheiden.
Normales Pedelec unterstützt bis 25KmH ist frei.
S-Pedelec unterstützt bis 45kmh = Kleinkraftrad d.h. Versicherungspflichtig (Mofa Kennzeichen) und Führerschein Klasse M. Zudem noch allgemeine EU Betriebserlaubnis darf nicht viel verändert werden. Allerdings gibt es hierzu keinen TÜV. Fahrradwege in der Stadt nein, Fahrradweg außerhalb Ortschaft ja.
Zum Kennzeichen: Ist eigentlich gar nicht schlecht. So ist es am besten auch gegen Diebstahl geschützt.
Das mit dem Führerschein finde ich überhaupt nicht tragisch:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Hier ist der letzte Satz zu beachten. Wer hat, abgesehen von Kinners, heutzutage keinen Führerschein.
Im vergleich zu einem Rennrad oder sonstiger Bergabfahrt mit dem Rad hinkt die Regulierung. Aber wen belastet es denn dann.
Ok die Helmpflicht würde auf einem anderen Blatt stehen. Das nervt.
Wobei, abgesehen von dem Kennzeichen bzw Kennzeichenhalter kann man das S-Pedelec nicht von einem normalen Pedelec unterscheiden.