...ich erkenne das Problem von Camper24 und seiner "Mannschaft" schon als exiszent, und wenn noch nicht einmal im Verkehrsministerium Einigkeit herrscht wie es zu interpretieren ist... dann herrscht innerhalb der EU Mitgliedsstaaten wohl erst recht keine Einigkeit!
Außerdem - der "Dorfpolizist" im Urlaubsort wurde ja schon genannt. Und wenn der nun - egal ob aus purer Unwissenheit um das deutsche Führerscheinrecht oder aus oft unterstelltem bösen Willen einen Touri abzuzocken - erst mal Führer- und Fahrzeugschein in der Hand hält, sitzt er am längeren Hebel. Da bist Du als Fahrer erst mal "fällig". Und als Urlaubssouvenir ohne echt "was angestellt zu haben" einen evtl. monatelangen Rechtsstreit noch dazu mit Gerichtsstand in Absurdistan und wahrscheinlich in einer Fremdsprache mit heimzubringen, darauf kann man bestimmt gern verzichten (es ei denn man ist ein fanatischer "Prozesshansl").
Da gibt's dann wahrscheinlich wenig andere Lösungen als klein beizugeben, auch wenne s dem Ego wehtut (es sei denn... siehe oben => "Prozesshansl". Ich könnte wie gesagt im Urlaub da gern drauf verzichten).
Ich kenne so ähnliche Fälle aus der Arbeit: ich bin in dem Prozess "(Einzel-) Zulassung von Erprobungsfahrzeugen" bei uns in der Firma eingebunden. Viele der Erprobungsfahrzeuge haben eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO, teilweise weil Nachweise zur Erfüllung der "Mindestanforderungen der Bau- und Betriebsvorschriften" noch fehlen, teilweise weil sie es echt nicht erfüllen (Ländervarianten, spezielle Experimentalfahrzeuge etc).
Diese Ausnahmegenehmigungen gelten für die Zulassung der Fahrzeuge in D, der Betrieb der dann in D mit "regulärem" Kennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund, also keine roten "Überführungskennzeichen") zugelassenen Fahrzeuge ist - vom Verkehrsministerium in mehreren Nachfragen bestätigt - in allen Ländern erlaubt, die das Wiener Abkommen unterzeichnet haben. Trotzdem gab es schon Fälle, dass Testfahrer Strafe zahlen mussten (insbesondere im direkten südlichen Nachbarstaat), weil der oben ziterte "Dorfpolizist" die Ausnahmegenehmigung als "nur in D gültig" interpretiert hat (in Unwissenheit über das Wiener Abkommen?).
Und wenn der Fahrer mit einem geheimen, getarnten Prototyp unterwegs ist, will er sich lieber nicht auf lange Diskussionen einlassen, wenn er an prominenter Stelle kontrolliert wurde...
Grüße
"Bahnburner"
Matthias