Im Zusammenhang:
Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigte dazu, einen bis zu 12 Tonnen schweren Anhänger an den 7,5-Tonner zu hängen. (Die Achsenzahl wird hier ignoriert, um es nicht noch komplizierter zu machen.) Das geht auch künftig ohne Altersbegrenzung, jedoch mit einer geringeren Anhängerlast und umfasst die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E (Lkw bis 7,5 Tonnen und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen). Will der Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 (erworben vor dem 1. Januar 1999) auch weiterhin an seinen kleinen Lkw Anhänger packen, die bis zu 12 Tonnen wiegen dürfen, muss er nach dem 50. Geburtstag das machen, was alle Lkw-Fahrer machen müssen: Eine Verlängerung beantragen für die auch ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Dann bekommt er die so genannte (Schlüsselzahl) Klasse ‚CE79‘ für fünf Jahre befristet erteilt.