C-Treiber
Themenstarter
- Dabei seit
- 24.09.2012
- Beiträge
- 8.466
- Ort
- Berlin
- Modell
- R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Hallo Forum,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Situation.
Wir haben gerade die ESt 2012 abgegeben. Es ist eine, nicht gerade kleine, Nachzahlung fällig. Nun ist es so, dass das FA ab dem März 2014 für Steuern aus 2012 Zinsen verlangen darf. Und zwar happige, selbst wenn das FA, die Steuer nicht bearbeitet und alles rechtzeitig da war.
Nun, unser zuständiges FA macht seit Jahren einen Fehler nach dem anderen. Da wir die nachfolgende ESt immer erst machen, wenn der ESt-Bescheid vom Vorjahr richtig ist, was sich hier auch schon mal über 2 Jahre hingezogen hat, wollen wir natürlich weder Zinsen zahlen (wieso muß ich eigentlich die Unfähigkeit der MA des FA bezahlen, wahlweise deren Lahma****igkeit), noch wollen wir für die Erklärung 2013 bis 2015 warten.
Sprich, wir hätten gerne den Bescheid für 2012 vor dem 31.03.2014 und wir wollen natürlich auch keine Zinsen zahlen.
Unsere Idee ist nun einen Abschlag oder den Gesamtbetrag auf die zu erwartende Nachzahlung an das FA zu überweisen, und zwar kurz vor dem 31.03.2014.
1. Ist das möglich, so eine Zahlung zu leisten, ohne das ein entsprechender Bescheid vorliegt (Vorauszahlungs- / Steuerbescheid)?
2. Wenn möglich, was ist mit einer eventuellen Überzahlung, muß die vom FA verzinst werden?
3. Beschleunigt so eine Zahlung unter Umständen die Bearbeitung der Steuererklärung?
4. Was passiert mit der Zahlung, wenn der Steuerbescheid wieder Murks ist und ihm widersprochen werden muss?
Danke schön.
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Situation.
Wir haben gerade die ESt 2012 abgegeben. Es ist eine, nicht gerade kleine, Nachzahlung fällig. Nun ist es so, dass das FA ab dem März 2014 für Steuern aus 2012 Zinsen verlangen darf. Und zwar happige, selbst wenn das FA, die Steuer nicht bearbeitet und alles rechtzeitig da war.
Nun, unser zuständiges FA macht seit Jahren einen Fehler nach dem anderen. Da wir die nachfolgende ESt immer erst machen, wenn der ESt-Bescheid vom Vorjahr richtig ist, was sich hier auch schon mal über 2 Jahre hingezogen hat, wollen wir natürlich weder Zinsen zahlen (wieso muß ich eigentlich die Unfähigkeit der MA des FA bezahlen, wahlweise deren Lahma****igkeit), noch wollen wir für die Erklärung 2013 bis 2015 warten.
Sprich, wir hätten gerne den Bescheid für 2012 vor dem 31.03.2014 und wir wollen natürlich auch keine Zinsen zahlen.
Unsere Idee ist nun einen Abschlag oder den Gesamtbetrag auf die zu erwartende Nachzahlung an das FA zu überweisen, und zwar kurz vor dem 31.03.2014.
1. Ist das möglich, so eine Zahlung zu leisten, ohne das ein entsprechender Bescheid vorliegt (Vorauszahlungs- / Steuerbescheid)?
2. Wenn möglich, was ist mit einer eventuellen Überzahlung, muß die vom FA verzinst werden?
3. Beschleunigt so eine Zahlung unter Umständen die Bearbeitung der Steuererklärung?
4. Was passiert mit der Zahlung, wenn der Steuerbescheid wieder Murks ist und ihm widersprochen werden muss?
Danke schön.