Motoface
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- R1300GS Trophy, ex R1250GS, 1200Multi, VTR, ZX6R, Bandit, GPZ
Danke für den Ausdruck den ich gesucht habe
Garantie(verlängerung)Meine 03/21er die ich vor 6 Wochen gekauft habe hat vom Händler nochmals dieWerksgewährleistung4. und 5. Jahr bekommen und somit bin ich noch 2 Jahre safe
Lies dir doch bitte deinen Link noch einmal durch. BMW gibt dir zu den gesetzlichen 24 Monaten Gewährleistung freiwillig noch weitere 12 Monate Gewährleistung dazu, nicht mehr und nicht weniger. Das ist rechtlich keine Garantie, sondern eben nur eine verlängerte Gewährleistung.24 Monate = gesetzliche Gewährleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlängerung) wer was auch immer garantiert
Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
Umgekehrt wird ein Schuh drausDas BMW in der Praxis die Gewährleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast
Das Wichtigste in Kürze
- Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
- Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
- Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.
Bei einer Garantie muss ich als Konsument gar niGS beweisen, die Beweislast liegt beim Verkäufer. Bei der Gewährleistung eben nicht (ausgenommen die ersten 12 Monate).Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.