Motoface
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- Modell
- R1300GS Trophy, ex R1250GS, 1200Multi, VTR, ZX6R, Bandit, GPZ
Danke fĂŒr den Ausdruck den ich gesucht habe
Garantie(verlÀngerung)Meine 03/21er die ich vor 6 Wochen gekauft habe hat vom HÀndler nochmals dieWerksgewÀhrleistung4. und 5. Jahr bekommen und somit bin ich noch 2 Jahre safe
Lies dir doch bitte deinen Link noch einmal durch. BMW gibt dir zu den gesetzlichen 24 Monaten GewÀhrleistung freiwillig noch weitere 12 Monate GewÀhrleistung dazu, nicht mehr und nicht weniger. Das ist rechtlich keine Garantie, sondern eben nur eine verlÀngerte GewÀhrleistung.24 Monate = gesetzliche GewÀhrleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlÀngerung) wer was auch immer garantiert
Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
Umgekehrt wird ein Schuh drausDas BMW in der Praxis die GewÀhrleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Garantie und GewÀhrleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
- GewĂ€hrleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer.
- Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.
Bei einer Garantie muss ich als Konsument gar niGS beweisen, die Beweislast liegt beim VerkĂ€ufer. Bei der GewĂ€hrleistung eben nicht (ausgenommen die ersten 12 Monate).Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der VerkĂ€ufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach mĂŒssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.