Frage zu AbGEZockt

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Gast 7673

Gast
@all
Ja, ich zeihe scheinbar die Idioten in den Ämtern an. Kaum hat man nach jahrelangem Kampf das FA dazu bekommen ordentlich zu arbeiten. Kontoauszüge zu schicken, Rechtsbehelfsbelehrungen zu drucken und auf Anfragen Stellungnahmen abzugeben. Fängt der nächste Verein an.

Meine Frau und ich hatten bis November 2013 auch unterschiedliche Namen, obwohl wir verheiratet sind. Wir haben den Standardehevertrag (Zugewinngemeinschaft) notariell abgeändert und unterhalten auch unterschiedliche Konten. Es gibt einen kleinen Unterschied, ob Du angefragt wirst oder ob die vermeintliche Forderungen haben. Meine Frau hat sich zwar gemeldet dort, hat aber bisher noch nicht mal eine Beitragsnummer erhlaten.

Für einen Kunden habe ich den RBB mal betreut, wenn das da immer noch zu zugeht wie früher, dann hat das Chaos einen Namen, nämlich Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Wie es der Zufall will, ziehe ich heute den nächsten Festsetzungsbescheid aus dem Briefkasten. Diesmal sogar mit Rechtsbehelfsbelehrung. Na dann mal gleich einen Widerspruch.

Hier der Widerspruchstext:

Zitat:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14

14057 Berlin


08.09.2014


per Telefax 030/97993-19 - EILT -

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid XXX YYY ZZZ vom 01.09.2014, Eingang Datum dieses Schreibens





Sehr geehrte Damen und Herren,



wie auch allen bisherigen Beitragsbescheiden, wird dem o.g. Bescheid widersprochen.



Alle zurück gereichten Bescheide und der gesamte Schriftverkehr seit dem 01.01.2013 sind Gegenstand dieses Widerspruchs.



Der o.g. Bescheid, sowie alle vorherigen Bescheide seit dem 01.01.2013 sind rechtswidrig und daher SOFORT aufzuheben.



Alle Maßnahmen auf Grundlage der Bescheide, insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls rechtswidrig und daher SOFORT einzustellen.



Fernerhin ist gem. §80VwGO die aufschiebende Wirkung der Widersprüche für alle Bescheide SOFORT wieder herzustellen.


Begründung:



Seit dem 01.01.2013 wird eine Wohnungsabgabe statt einer Geräteabgabe erhoben. Für das Einfamilienhaus X-str. YY, ZZZZZ Berlin ist meine Ehefrau Abcdef Ghijkl als Beitragschuldner geführt.



Beitragsbescheiden gegen mich fehlt daher jede Grundlage und sie sind in Folge rechtswidrig.





Zitat: Ende


Mal gucken.

§80 V gilt nur im gerichtlichen Verfahren.

Du must einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen bzgl Deines Widerspruches, der hat für sich allein keinen Suspensiveffekt mehr (war früher mal so)
Kommt die Behörde diesem Antrag nicht nach, dann kommt Verfahren nach § 80 V VwGO oder §125 VwGo.
Dein Schreiben KANN man so verstehen, aber die Behörde ist eher Verständnisresitent….

Stell nochmal ausdrücklich den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (sicher ist sicher) und setze Frist zur Antwort auf diesen Antrag.
DANN Gericht
 
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§80 V gilt nur im gerichtlichen Verfahren.

Du must einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen bzgl Deines Widerspruches, der hat für sich allein keinen Suspensiveffekt mehr (war früher mal so)
Kommt die Behörde diesem Antrag nicht nach, dann kommt Verfahren nach § 80 V VwGO oder §125 VwGo.
Dein Schreiben KANN man so verstehen, aber die Behörde ist eher Verständnisresitent….

Stell nochmal ausdrücklich den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (sicher ist sicher) und setze Frist zur Antwort auf diesen Antrag.
DANN Gericht
Du hast §80 (5) VwGO gemeint, ich habe das "V" in Deinem ersten Post für einen Tippfehler gehalten. :o

Frist setzen? Du meinst "SOFORT" ist zu unbestimmt? Ich habe das Wort "unverzüglich" durch "sofort" ersetzt, da mir unverzüglich als zu unbestimmt erschien.

Wenn ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr hat:confused: dann bleibt ja wohl nur die sofortige Anfechtungsklage gegen jeden Verwaltungsakt, mit dem man nicht oder teilweise nicht einverstanden ist. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Danke für den Tipp, mache ich morgen gleich fertig.
 
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Das FA als betreibende Stelle hat geschrieben und bittet um telefonische Besprechung der Sache. Jetzt bin ich echt platt. Dieses Mal sogar mit Namen in Klarschrift und Geschlecht unterzeichnet. Wow, das hatte ich seit 12 Jahren nicht mehr.

Scheinbar hat das jahrelange Einprügeln auf den Verein doch was genutzt.:)
 
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Update:

Habe heute mit der äußerst zuvorkommenden Frau vom FA Spandau telefoniert.
Sie würden ja gerne die Betreibung einstellen, denn sie ersticken in, teils offensichtlich rechtswidrigen, Vollstreckungsanträgen, können aber nichts tun. Sie hätte versucht das zu klären, was nicht funktioniert hätte, aber sie hätte einen Ansprechpartner beim RBB für mich.

Beim RBB angerufen. Da wird offenkundig erst mal die falsche Akte geöffnet. Nach der 3. Ansage der Beitragsnummer, findet man dann die richtige Akte.
Doch, die Vosllstreckung ist rechtens. Nein, meine Frau hätte keinen Antrag gestellt und Widersprüche gäbe es auch keine in der Akte.:confused: Ich hätte alles über mich ergehen lassen.

Ah ja. Ich, und irgendetwas über mich ergehen lassen.:D Die Frage, ob heute morgen etwas im Kaffee war, was da nicht reingehörte, habe ich gerade noch mal runter geschluckt.

Während der Diskussion über meine Widersprüche, taucht auf ein Mal auch der unbearbeitete Antrag meiner Frau in der Akte auf. Auf die dreiste Behauptung, meine Frau hätte mich als Beitragszahler angegeben, fordere ich das per Fax an und bekomme es auch umgehend.

Meine Frau hat mich, ganz richtig, als bisherigen Beitragszahler angegeben, sich selbst als neuen Beitragszahler und die Frage hinzugefügt, sie wisse nicht, ob nicht schon für 2013 Beiträge von mir gezahlt worden seien. Sie konnte es nicht wissen, da ich es auch nicht wußte.

Der Vorwurf, ich hätte ja bei meinen Widersprüchen angeben können, dass meine Frau die neue Beitragszahlerin ist. (Hä, angeblich liegen die Wiedersprüche doch gar nicht vor?) Habe ich ja auch, auf jedem einzelnen. Kommt die Antwort, die liegen hier nicht vor.
:banghead:


Als Nächstes kommt von der, sie haben gerade erst einen Bescheid bekommen. Worauf ich ihr mitteile, sie haben einen Widerspruch per Fax bekommen. Hat sie nicht, behauptet sie.

Ahja, wahrscheinlich sind die Widersprüche genauso wenig vorhanden, wie der Antrag meiner Frau. 6 (sechs) Widersprüche sind angeblich verschwunden!

Dann soll ich ihr die Teilnehmernummer meiner Frau geben, deren unbearbeitetn Antrag (12 Monate) sie mir gerade gefaxt hat.:) Und so jemand fühlt sich beleidigt, wenn man schriftlich äussert, dass die Mitarbeiter des Beitragsservice offenkundig lern- und beratunsgresistent sind.:D

Ende vom Lied, sie löscht das Konto, zieht die Vollstreckung zurück und schickt meiner Frau noch mal eine Anmeldung. Aber die offenen 5,76 Beitrag aus Dezember 2012 möge ich noch bezahlen. Meinetwegen.

10 Minuten später ein Anruf vom RBB Beitragsservice. Ich soll mal nicht überweisen, ich hätte aus 2012 noch 1,52Euro Guthaben.

:Ironie:
Nach dem Telefonat habe ich das Gefühl, der Beitragsservice ist eine Beschäftigungsmassnahme für Leute, die ansonsten, aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten, den Anteil der Langzeitarbeitslosen erhöhen würden.Finde ich gut, dass damit nicht nur die Pflichtversicherten der ALV belastet werden und rechtfertigt in meinen Augen auch die Beitragserhöhung.
 
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vierventilboxer

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:smiley-laughing::smiley-laughing::smiley-laughing::smiley-laughing: Ich würde an deiner Stelle ein Fax schicken....




....und 1,52 € zurückfordern.



Gib den Leuten Arbeit - dann sind sie wenigstens weg von der Srasse.
 
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Gast 7673

Gast
Na dann is ja alles cremig...

Nächstes Mal (auch wenn Du meinst es wäre kein Bescheid - aber ein Verwaltungsakt isses allemal - ) Widerspruch, Antrag auf Wiederherstellung (auf Verdacht) und Hinweis auf VwVfG … Bin sicher , das hilft. Bei 80 V / 125 zucken die immer :cool:, datt kost nämlich wenn man durchkommt damit. Und sehr viele dieser "Bescheide" sind schlicht was für die Tonne.

Auch wenn wir uns nicht mögen --> Frag ruhig wenn mal wieder was ist :zunge:
 
C-Treiber

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Na dann is ja alles cremig...

Nächstes Mal (auch wenn Du meinst es wäre kein Bescheid - aber ein Verwaltungsakt isses allemal - ) Widerspruch, Antrag auf Wiederherstellung (auf Verdacht) und Hinweis auf VwVfG … Bin sicher , das hilft. Bei 80 V / 125 zucken die immer :cool:, datt kost nämlich wenn man durchkommt damit. Und sehr viele dieser "Bescheide" sind schlicht was für die Tonne.

Auch wenn wir uns nicht mögen --> Frag ruhig wenn mal wieder was ist :zunge:
Danke. Gut zu wissen.
Dass Du mich nicht magst, ich würde das so von Dir jetzt nicht behaupten, ich kenn Dich ja nicht.
 
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FP91

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1100GS, 94; R100GS, 91
Uiuiui - wie soll denn ein nicht juristisch geschulter mit solch einem Dumfug klarkommen? Das Ganze unterstreicht mal wieder meinen Gedanken, dass dieser Staat jegliche Existenzgrundlage verliert.

Schade, dass man gleich Jura studiert haben muss, um einem sinnlosen GEZ Bescheid zu widersprechend. Habe ich aber auch oft nicht anders erlebt.
 
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