Genügend passende Links wurden ja schon gepostet. Ich sehe es
aus meiner Sicht (Fahrlehrer) so:
- der Auffahrende muss den Fahrzeugen auf der Hauptfahrbahn die Vorfahrt gewähren (§18 StVO (3))
- er darf auf der Beschleunigungsspur langsamere Fahrzeuge rechts überholen (
im Gegensatz zur Verzögerungsspur, dort ist das Rechtsüberholen im Allgemeinen verboten)
wenn stockender Verkehr auf der AB ist, dass heißt die LKWs fahren auf der rechten Spur Schrittgeschwindigkeit, und ich will bei der Asufahrt die AB verlassen, kann ich doch rechts an denen, schneller, vorbeifahren!!!!! ?? Auch wenn der Verkehr rollt und ich überhole noch einen LKW rechts auf der Verzögerungsspur, weil ich mit dem Schwung noch schneller bin, ist das doch okay. Denn spätestens dann muss ich auchschon bremsen, weil ich sonst die "Ausfahrtskurve" nicht mehr kriege
(§7a StVO)
- ein Fahrstreifenwechsel muss ohne Gefährdung anderer von statten gehen (§7 StVO) und ist rechtzeitig anzuzeigen
Somit darfst Du nur nach rechts, wenn keine Gefährdung; er darf aber nur nach links, wenn die Piste frei ist, da er die Vorfahrt gewähren muss. Jedoch darfst Du nach dem Vertrauensgrundsatz davon ausgehen, dass Dir der von rechts kommende (ich schreibe bewusst nicht "der Rechte", da sich jetzt heute hier in Dresden viele von denen zum alljährlichen Gedenkmarsch treffen
http://www.gs-forum.eu/photopost/showphoto.php/photo/8687/cat/500/ppuser/2766 ) die Vorfahrt gewährt.
Ergo sollte, wie schon weiter oben im Urteil zu lesen war, die Hauptschuld bei ihm liegen.
Da es aber in der Praxis wirklich auf die Art des Zusammenstoßes ankommt,
mache ich an solchen Stellen doch mal den Schulterblick nach rechts, obwohl ich ihn sonst auf der A-Bahn eher weglasse.
Das sagst du als Fahrlehrer, das wundert mich jetzt schon!! So permanent kann man den rückwärtigen Verkehr gar nicht im Auge haben, dass einem nicht doch mal einer im "toten Winkel" überrascht.
Und, wie auch schon weiter oben beschrieben, was nützt mir die Schuld des anderen, wenn ich die kaputte Hüfte oder mehr oder weniger schlimmeres habe.