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Motoduo
Gast
...aber wer zahlt für Zeit und Porto ???
Er selbst....aber wer zahlt für Zeit und Porto ???
Hallo SchorschHi,
heute lag bei mir im Briefkasten ein Strafzettel.
Mir wird vorgeworfen, mit meinem "Leichtkraftrad" BMW in einer 30er Zone 38 km/h gerast zu sein. Als Beweis wird ein Frontfoto sowie ein Zeuge Herr XY aufgeführt. Dafür soll ich 15 EUR zahlen.
also noch einmal ein kurzes Anschreiben, papier und 55 cent investieren und ab dafür ...
dafür würde ich je nach zeitaufwand 40-60 Euro nehmen (zzgl. 55 Cent)
... und der Autor dieses Beitrages übernimmt dann, wenns für dich schiefgeht, die Kosten ???Lauter gute Ratschläge und wieder einmal verderben viele Köche den Brei, denn bei all den unterschiedlichen Meinungen weiß ja der Initiator dieses Themas gar nicht mehr, was er tun soll. Nun geb ich auch mal meinen Senf dazu:
1. Es dürfte sich angesichts der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung um ein Verwarnungsgeld und nicht um ein Bußgeld handeln.
2. Schweigen ist Gold !! Nicht Du als Betroffener mußt Dich rechtfertigen, sondern die Bußgeldbehörde muß Dir den Verstoß nachweisen.
3. Deine Identifikation als Fahrer dürfte angesichts der in Deutschland geltenden Helmpflicht der Bußgeldbehörde schon Schwierigkeiten machen.
4. Zu prüfen wäre gegebenenfalls auch, mit welchem Messgerät die Messung durchgeführt wurde und ob die Messung auch den von der Rechtsprechung festgelegten Vorgaben entspricht.
Ergo: Ich empfehle allen, lieber nix zu sagen und schon gar nicht zu schreiben, sondern einen Anwalt (am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu konsultieren und sich vernünftig beraten bzw. vertreten zu lassen. Für alle die mehr wissen wollen: http://www.verkehrsanwaelte.de (ist die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV)
Gruß
Andreas
Ich habe denen zunächst mitgeteilt, daß weder ich noch mein Fahrzeug sich zu der angegebenen Zeit an dem angegebenen Ort befand.
Ferner habe ich mir einen Hinweis darauf erlaubt, daß BMW keine Leichtkrafträder baut.
Mal sehen was als nächstes folgt.
P.S.
In meinem Fall ist es ein geringer Betrag, aber was wäre wenn der eigentliche Fahrer mit 80 km/h zu schnell gewesen wäre, zufällig die gleiche Maschine hat und ich aus irgend welchen Gründen nicht beweisen könnte wo ich zu dem Zeitpunkt war? Horror!
wer gibt denn solche Ratschläge ????Finde ich eine echt klasse Idee, dem Betroffenen den Rat zu geben, sich ohne Kenntnis des Akteninhalts schon mal in der Sache selbst zu äußern Vielleicht sollte er auch gleich alles zugeben Na dann hat er wenigstens Anwaltskosten gespart, Fahrverbot und Punkte kassiert und die Geiz-ist-geil Mentalität voll ausgelebt.
Also Halter des Fahrzeuges (wenngleich es auch kein Leichtkraftrad ist) muß er ja wohl sein, denn anders hätte die Bußgeldbehörde ihn wohl kaum anhand des Kennzeichens ermitteln können Bei der Bezeichnung als "Leichtkraftrad" handelt es sich offensichtlich um einen Fehler, der jedoch am eigentlichen Schuldvorwurf nix ändert. Noch zu klärende Fragen wären also evtl. Ablesefehler bezgl. Kennzeichen und wer war Fahrer. Mal schauen, ob der Sachbearbeiter in der Behörde vorweihnachtliche Milde walten lässt und das Verfahren einstellt, ohne die Polizei mit weiteren Ermittlungen vor Ort bei unserem "Opfer" zu beauftragenwer gibt denn solche Ratschläge ????
Unser "Opfer" hat nach seinen Angaben nicht nur den Verkehrsverstoß nicht begangen ... das beobachtete Fahrzeug existiert auch nicht .... Insofern ist eine Einlassung dahingehend nicht nur unverfänglich sondern tatsächlich auch kostensparend ... wie gesagt ansonsten droht, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.....und von zugeben oder in der sache äußern war keine rede (bei mir jedenfalls nicht) er soll lediglich klarstellen, dass er weder Halter noch Führer des Fahrzeuges war ...
Frohes Fescht
na ja Halter irgendeines Fahrzweuges wird er sein ... sont würde er wohl nicht hier schreiben ... aber ob er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist, ist hier Tatfrage.Also Halter des Fahrzeuges (wenngleich es auch kein Leichtkraftrad ist) muß er ja wohl sein, denn anders hätte die Bußgeldbehörde ihn wohl kaum anhand des Kennzeichens ermitteln können Bei der Bezeichnung als "Leichtkraftrad" handelt es sich offensichtlich um einen Fehler, der jedoch am eigentlichen Schuldvorwurf nix ändert. Noch zu klärende Fragen wären also evtl. Ablesefehler bezgl. Kennzeichen und wer war Fahrer. Mal schauen, ob der Sachbearbeiter in der Behörde vorweihnachtliche Milde walten lässt und das Verfahren einstellt, ohne die Polizei mit weiteren Ermittlungen vor Ort bei unserem "Opfer" zu beauftragen
Weihnachtsgrüße
Andreas
P.S. Wegen der Kosten - Advocard ist Anwalts Liebling
mit Halter gibts aber auch schöne...na ja Halter irgendeines Fahrzweuges wird er sein ... sont würde er wohl nicht hier schreiben ... aber ob er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist, ist hier Tatfrage.
Da es Bedenken gibt, ob das fragliche Fahrzeug in Kombination mit dem fraglichen Kennzeichen überhaupt existiert, gibt es meiner unmassgeblichen Meinung nach wohl auch erhebliche Zweifel an seiner diesbezüglichen Haltereigenschaft .....
aber egal ich bin sowieso eher für halterlose ...
ich muss jetzt noch zwei Kündigungen basteln und Weihnachtsgeschenke kaufen ....Strümpfe ???
Grüße