Fahren in der Gruppe mit Unfall

Diskutiere Fahren in der Gruppe mit Unfall im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Und die wohl beim Fahren auch diese Linie gar nicht halten können :eek:
sampleman

sampleman

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Also, bevor das hier wieder ausufert: Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, bestand die Gruppe aus drei Fahrern. Und darauf habe ich auch den "Formationsflug" bezogen. Man sieht es doch andauernd, wenn zwei, drei Motorräder zusammen fahren, dass die ganz dicht beieinander fahren und dann oft auch zu zweit oder gar zu dritt (seltener) in einem Ansatz überholen. Wenn 35 Harleys im Gänsemarsch unterwegs sind, dann ist das eher anders;-)

Ich vermute übrigens, dass am Zustandekommen des Verfahrens mindestens eine Versicherung beteiligt war. Ist doch ganz logisch: Wenn ich im Pulk hinter Mono herfahre und bügle ihm mit meinem Spandauer Schwermetall in sein aus einem Stück handgefrästes Titangerät, so dass er anschließend zehn Mille Schaden hat, dann stelle ich mich doch nicht hin und gebe ihm zehn Mille (die ich gar nicht habe). Sondern dann melde ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung, denn dafür ist sie da. Und dann kommen die schlauen Versicherungsjuristen und überlegen sich, wie sie darum herumkommen, den Schaden regulieren zu müssen...
 
maxquer

maxquer

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Entschieden hat das hier aber ein Richter und keine Versicherung. Meiner Meinung nach kann man allein aus dem Urteil heraus garnichts schließen, wenn man bei den Aussagen nicht dabei war. Wer weiß, was da ausgesagt wurde und den Richter entsprechend beeinflußt hat. Der Vorfall kann in ähnlicher Form bei einem anderen Richter ganz anders entschieden werden.

Gruß,
maxquer
 
juekl

juekl

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Wie ist das eigentlich bei Rennradlern? Die fahren doch dauernd im Pulk, und wenn einer stürzt, gehen oft viele zu Boden. Verklagen die sich dann gegenseitig?
nein, das nennt man Tour de France!
 
G

Gast39385

Gast
Hallo,

daß war ein Zivilprozess. Soll bedeuten, daß der Kläger zuvor bei dem Haftpflichtversicherer des hinter ihm Fahrenden keinen Erfolg hatte und anschließend seine Ansprüche gerichtlicht geltend gemacht hat. Auf die Idee mit dem Haftungsverzicht scheint meiner Meinung nach aber der Richter gekommen sein.

Gruss
Klaus
 
Zörnie

Zörnie

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Wer "Gruppenfahren und Haftungsverzicht" im Netz sucht, wird übrigens auch auf ein Urteil des OLG Brandenburg stoßen, dass ähnliches aussagt. Verabredungen zum gemeinsamen Motorradfahren, bei denen die Teilnehmer die Regelungen der StVO gemeinschaftlich missachten (Abstand, Geschwindigkeit), wird dann im Streitfall immer der stillschweigende Haftungsausschluss unterstellt.
 
owl-dixi

owl-dixi

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Da auch wir oftmals in Gruppen von 4-15 Motorrädern unterwegs sind haben wir in
unserem Forum die nachfolgenden Regeln hinterlegt, auf die dann auch vor der Fahrt
hingewiesen wird, sofern es um neue Mitfahrer geht.


Haftungsausschluß für gemeinsame Ausfahrten


Der Teilnehmer stellt den Tourguide (Vorausfahrenden) von allen Ansprüchen frei.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass


a) er auf eigenes Risiko fährt, auch wenn er dem Tourguide folgt,
b) ein Mindestmass an Erfahrung und körperlicher Konstitution erforderlich ist, um mitfahren zu können,
c) das Fahren gefährlich sein kann und Sturz- und Verletzungsrisiko für sich und andere mit sich bringt,
d) er keine Passagen, die ihm zu schwierig sind oder erscheinen, fahren muss.


Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
a) für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben,
b) im Besitz einer für ihn gültigen Fahrerlaubnis zu sein,
c) bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichend Fahr-Erfahrung zu verfügen,
d) das sein Fahrzeug den technischen und gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen entspricht,
e) den vorstehenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.

Die Teilnahme an einer Tour ist immer mit normalen Risiken behaftet.
Der Teilnehmer der Tour erklärt mit der Teilnahme an sich, dass er an der gemeinsamen Ausfahrt auf eigene Gefahr teilnimmt und diesen Haftungsausschluss bereits gelesen und akzeptiert hat.

Die Verabredung zu einer Tour erfolgt im allgemeinen über unser Forum, daher kann es vorkommen, das Teilnehmer, die das Forum nicht kennen, mitfahren wollen.

Hier gilt:

Neue bzw. uns bis dahin unbekannte Teilnehmer müssen vom Tourguide über diesen Haftungsausschluss VOR Antritt der Fahrt aufgeklärt werden.

(am besten druckt sich das jeder einmal aus und hat es bei den Papieren mit dabei)

Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtlichen Folgen für alle von ihm und seinem Motorrad verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden).

Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und –Halter des von ihm bei der Tour benutzten Motorrades ist, stellt er den im Haftungsverzicht genannten Personenkreis (Tourguide) auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Halters und -Eigentümers frei.


Und wer damit nicht leben kann.... fährt alleine weiter !
 
T

ta-rider

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Der Teilnehmer stellt den Tourguide (Vorausfahrenden) von allen Ansprüchen frei.
Sowas sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wir sind ja nicht in Amiland wo auf jeder Microwellen stehen muss, dass keine Haustiere hinein gehören...
 
maxquer

maxquer

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Sowas sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wir sind ja nicht in Amiland wo auf jeder Microwellen stehen muss, dass keine Haustiere hinein gehören...
So klar ist das ja wohl alles nicht. Sonst gebe es dieses Urteil auch nicht.

Gruß,
maxquer
 
Larsi

Larsi

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Zörnie

Zörnie

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Hoffentlich ...
Versetzt fahren ist gut bei Prozessionen, aber nicht für dynamisches Fahren auf kurvigem Geläuf.
Das ist schon klar. Aber für normales Landstraßengondeln passt es.
 
judex

judex

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Hinzufügen wäre, dass ab 26 Teilnehmern die Grenze der allgemein Nutzungsberechtigung erricht ist.
Der Veranstalter muss die Tour bei der Straßenverkehrsbehörde anmelden.
 
HaJü

HaJü

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.....

Haftungsausschluß für gemeinsame Ausfahrten

.....

Und wer damit nicht leben kann.... fährt alleine weiter !
Und das läßt Du bei jeder Ausfahrt von jedem unterschreiben?

Bravo


Wen nicht, hat es keine Gültigkeit bzw. kann recht leicht angefochten werden
 
Andalusienfan

Andalusienfan

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Verstehe ich das richtig? Der 1. kollidiert mit einem Auto, der 2. Kollidiert mit dem Vordermann und verklagt den 3. der über seinen Schrotthaufen auch stürzt?
 
Zörnie

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Korrekt.
 
QVIENNA

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Verstehe ich das richtig? Der 1. kollidiert mit einem Auto, der 2. Kollidiert mit dem Vordermann und verklagt den 3. der über seinen Schrotthaufen auch stürzt?
weil er behauptete, dass der Schaden an seinem Bike erst durch den hinteren entstanden sei, der wiederum den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätte.

Was in dem Urteil nicht steht: wahrscheinlich hat sich die Versicherung des 3. geweigert zu zahlen, denn ansonsten hätte der 2. ja nicht geklagt. D.h. die Versicherung des 3. hat eine gute Rechtsabteilung, die das sofort durchschaut hat, wie 1. und 2. Gerichtsinstanz urteilen wird. Hätte der 3. eine Vollkaskoversicherung gehabt, ware sie beim eigenen Schaden ebenfalls ausgestiegen.

Prinzipiell wurde hier also von den handelnden Personen der Fehler begangen, dass der Unfallbericht "falsch" ausgefüllt wurde.
 
Andalusienfan

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Ja wenn das so ist.....dann könne ja auch der 1. den 2. verklagen, vielleicht hat ja auch der 2. den 1. per Auffahrunfall in das Auto geschoben?:cool:. Tja erst wenn der Schaden da ist lernt man seine Freunde kennen. Wenn ich Richter wäre, jeder trägt seinen Schaden selbst. Alle gleich schuld, vielleicht hat der 1. Glück, und der Dosenfahrer war zuweit auf der Gegenfahrbahn. Und so löst sich ein Freundeskreis in Zwietracht auf. Waren bestimmt Gebückte.:confused:
 
Thema:

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