Da auch wir oftmals in Gruppen von 4-15 Motorrädern unterwegs sind haben wir in
unserem Forum die nachfolgenden Regeln hinterlegt, auf die dann auch vor der Fahrt
hingewiesen wird, sofern es um neue Mitfahrer geht.
Haftungsausschluß für gemeinsame Ausfahrten
Der Teilnehmer stellt den Tourguide (Vorausfahrenden) von allen Ansprüchen frei.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
a) er auf eigenes Risiko fährt, auch wenn er dem Tourguide folgt,
b) ein Mindestmass an Erfahrung und körperlicher Konstitution erforderlich ist, um mitfahren zu können,
c) das Fahren gefährlich sein kann und Sturz- und Verletzungsrisiko für sich und andere mit sich bringt,
d) er keine Passagen, die ihm zu schwierig sind oder erscheinen, fahren muss.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
a) für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben,
b) im Besitz einer für ihn gültigen Fahrerlaubnis zu sein,
c) bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichend Fahr-Erfahrung zu verfügen,
d) das sein Fahrzeug den technischen und gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen entspricht,
e) den vorstehenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.
Die Teilnahme an einer Tour ist immer mit normalen Risiken behaftet.
Der Teilnehmer der Tour erklärt mit der Teilnahme an sich, dass er an der gemeinsamen Ausfahrt auf eigene Gefahr teilnimmt und diesen Haftungsausschluss bereits gelesen und akzeptiert hat.
Die Verabredung zu einer Tour erfolgt im allgemeinen über unser Forum, daher kann es vorkommen, das Teilnehmer, die das Forum nicht kennen, mitfahren wollen.
Hier gilt:
Neue bzw. uns bis dahin unbekannte Teilnehmer müssen vom Tourguide über diesen Haftungsausschluss VOR Antritt der Fahrt aufgeklärt werden.
(am besten druckt sich das jeder einmal aus und hat es bei den Papieren mit dabei)
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtlichen Folgen für alle von ihm und seinem Motorrad verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden).
Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und –Halter des von ihm bei der Tour benutzten Motorrades ist, stellt er den im Haftungsverzicht genannten Personenkreis (Tourguide) auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Halters und -Eigentümers frei.
Und wer damit nicht leben kann.... fährt alleine weiter !