TomS_07
Warum muss ich dann sowas.. mimimi Stuss lesen, man könne nicht mehr zum Händler zum Reparieren fahren und die Notbremsung würde nicht mehr funktionieren, man würde damit quasi zwingend jemand umfahren, wenn man bremsen müsste. Ob er weiß wie gefährlich das ist..Bei Rot an der Ampel nicht halten Können? Mit Verlaub das ist übertrieben, eben Stuss.
Erzähl doch mal was deine HR Bremse macht wenn du notankerst und das Rad sachte entlastet am Boden schleift und welche Bremsleistung das erbringt.. 10 KG? vorne 240 KG?
Seiten Blick zur R1150 ...
Auch beim Ausfall der Bremskraftverstärker Bremse erreicht ein defektes I ABS noch die gesetzlich vorgeschriebene Verzögerung ( Ähnlich einer R80 GS mit einer Bremsscheibe vorne) nur kann man damit halt keine 9 m/s 2 erreichen.
Apropos Belehrung, hier dazu die Quelle.
"...eine mittlere Verzögerung von mindestens 2,5 m/s² oder eine Abbremsung von mindestens 45 % erreicht werden können. "
DGUV Vorschrift 71: Fahrzeuge (bisher GUV-V D 29) / § 19 Bremsen | Arbeitsschutz Office ...
Wenn man eine Mängelrüge wegen abgefahrener Bremsbeläge hinten bekommt, ( entspricht für mich dem diskutierten Sachstand hier) erlischt auch die BE n i c h t und man darf heimfahren und nach Reparatur bis spätestens 4 Wochen danach wieder neu vorzeigen..
Belehrung Ende.
Das war belehrend:
Natürlich wird man sehr vorsichtig und vorausschauend damit fahren.
Ich würde das auch sofort zerlegen oder notfalls in Auftrag geben. Das würde ich schon auch ernst nehmen, nie so in Urlaub fahren , aber darum gehts im Winter nicht.
Klar kann ein Händler mit dem Transporter kommen.
Das hat aber praktische Gründe .. wie soll er herkommen und holen?
Aber frag mal den Mod Klaus wie er heimgekommen ist mit seiner ABS Bremse.. Hochgefährlich.
Zur Kenntnis genommen, es hat Dich keiner gezwungen, meinen Stuss zu lesen.
Im Mai / Juni muss der TE zum Service, dann wird "sein" Problem spätestens behoben sein.