Die allgemein verfügbaren Quellen, darunter der ADAC, geben an, dass bei einem Neufahrzeug zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Dazu soll es auch ein BGH-Urteil geben (Ober würde hier Unter stechen
). Das Urteil habe ich zwar gefunden, die entsprechende Aussage darin aber noch nicht.
Grüße
Steffen
Die allgemein verfügbaren Quellen, darunter der ADAC, geben an, dass bei einem Neufahrzeug zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Dazu soll es auch ein BGH-Urteil geben (Ober würde hier Unter stechen
). Das Urteil habe ich zwar gefunden, die entsprechende Aussage darin aber noch nicht.
Grüße
Steffen
Ich habe das passendes Urteil ja schon erwähnt (siehe Bericht).
Dies ist Juristisch ein Richtwert (in Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle) und du hast ja auch nicht ganz Unrecht mit deiner Aussage.
Bis zu 12 Monate darf ein Fahrzeug beim Händler stehen, hier sind deine 12 Monate, dies entspricht im vorliegendem fall also März 2011.
Es ist aber ein Richtwert, jeder andere Richter könnte anders entscheiden würde sich aber höchstwahrscheinlich daran Orientiren.
Nun wurde die Maschine im ersten Drittels des Aprils gekauft (13.04 erster Bericht hier), also eine geringfügige Überschreitung.
Da es weder eine Juristisch feste Zahl gibt und nur diese "geringfügige" Überschreitung eines Richtwertes, würde ich als Kunde hier kein Prozess riskieren und mich beim Händler auch nicht sonderlich weit aus dem Fenster lehnen.
Es dürfte zumindest nicht reichen um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen und dies ist einseitig auch nicht möglich.
Zusätzlich hat es ja anscheinend einen Preisnachlass gegeben und da es keinen "üblichen Rabatt" gibt, eine Auslegung des Händlers.
Es gibt ja im recht immer dieses "aber" und die Paragraphen sind selten wirklich eindeutig und bieten meist viel Spielraum, hier insbesondere im BGB und im Bereich Handelsrecht.
Und als Kunde kennen wir diese Rechte (und Pflichten) meist nur sehr schlecht, viele kennen nicht einmal den unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie oder glauben an die zwei Jahre (Mängel-) Gewährleistung.
Ich bin aber auch kein Jurist nur privat intensiv damit konfrontiert (familiär) und wollte auf diesen fall hier ein anderes licht werfen, von einer anderen Seite betrachten und hierbei etwas juristischer und nicht rein emotional.
MfG
Morten