Vorrausgesetzt Deine Aufzählung der Unterscheidungsmerkmale stimmt so, legt diese auch auch die Vermutung nahe, dass es sich im Falle der EWS um eine TA (= Technische Aktion) handelt.
Ich nehme an, es gibt zuvorkommende Händler, die trotzdem ihre Kunden anrufen oder anschreiben, weil es ja doch irgendwie auf sie zurückfällt, wenn die Kunden (weiterhin) im Urlaub oder sonstwo liegenbleiben, auch wenn das vielleicht vermieden hätte werden können, zumindest jetzt.
Andererseits wurden bei der Gefährdung wegen Ausfallsl der Vorderradbremse nur bei Motorrädern, die mit ABS ausgestattet sind, offenbar viel mehr Kunden angeschrieben (Austausch Bremsleitungen), und da handelte es sich definitiv um eine TA (und wirklich keinesfalls um einen Rückruf, auch wenn gewissen Medien wie üblich den Blödsinn verbreitet haben). Ein Grund, warum selbst heute noch Leute mit dem Damoklesschwert des Totalausfalls der Vorderradbremse in der Gegend herumfahren...