H
hgii
Themenstarter
- Dabei seit
- 22.08.2016
- Beiträge
- 188
Sind eigentlich die ganzen Zubehörtöpfe, die bisher an der LC erlaubt waren, auch an 2017er Modellen, also Euro 4, legal fahrbar?
Exakt und da ist mir von meinem Händler gesagt worden (habe ich nicht geprüft und bin mir da auch nicht sicher, inwieweit ich dem Mitarbeiter da vertraue), das sei alles gleich geblieben...Die Zulassungsgrundlage hat sich geändert bzw. die EU-Norm, auf die sich die Zulassung bezieht. Die ECE-Typprüfung der Auspuffhersteller beziehen sich im Fall BMW-Akrapovic aber alle noch auf die alte Euro3-Geschichte. Die Akrapovic-ECE bezieht sich ausdrücklich auf die R1200GS mit Homologationsnummer e1*0584*, Motortyp 12 2E N und Fahrzeugtyp R12W. Das ist jedoch die Homologationsnummer nach Euro3. Für Euro4 dürfte sich die geändert haben und damit wäre die alte ECE-Typprüfung nicht mehr anwendbar.
Moin, um die Verwirrung noch zu steigern: in dem Bild steht aber ganz deutlich "MY 2016-". Ist die Euro 4 GS nicht MY 2017?Michael hat doch den Typ 1G12 schon bekannt gegeben
Oft ist der KAT im ESD eingebaut.Nur um es in den Raum zu werfen, der Endtopf verändert doch nicht den CO2 ausstoß, das macht ja der KAT, also dürfte es wohl egal sein ob man den topf an EUR3 oder EUr4 betreibt?