Erste Ausfahrt mi Pistole 80 € 3 Punkte

Diskutiere Erste Ausfahrt mi Pistole 80 € 3 Punkte im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Die Saison 09 geht schon schön los mit der neuen.:mad: 11.30 Uhr auf der Zulassung, meine alte Nummer und Papiere vorgelegt hieß es dann nur...
adventureedi

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Die Saison 09 geht schon schön los mit der neuen.:mad:

11.30 Uhr auf der Zulassung, meine alte Nummer und Papiere vorgelegt hieß es dann nur, leider schon vergeben (obwohl wie vereinbart meine NR. bis Ende März Reserviert wäre), egal dann eben ne andere für 16 €. So dann schnell nach Hause und angebaut.
Einfach geil wie das Ding läuft dazu Super Wetter was will man mehr. 150 Km runtergespult und die letzten paar Km von zuhause noch nen Lkw überholt dem ich schon einige Km hinterherfahre zieht an wie Sau dad Teil denk ich mir. :eek: Da winkt mich doch auch schon ein Freundlicher Beamter in die Parkbucht. Den Rest könnt Ihr euch ja denken 136 Sachen und kein Handel möglich.

So hab's ich mir nicht vorgestellt meine erste Ausfahrt aber naja SS. :(
 
zyklotrop

zyklotrop

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Es gibt eine ganz klare Gebrauchsanweisung beim Lasern. Es muss auf einer geraden senkrechten Fläche gemessen werden. Bei Schrägen können ungenauigkeiten auftreten, welche das Messergebnis zu deinen Ungunsten verfälschen. Beim Auto ist das das vordere Nummernschild.
Wo ist das bei deinem Motorrad. Gibt es ein Beweisfoto, wo du gemessen wurdest. Diese können auch beim Lasern gemacht weren.Wenn nein, stehen deine Chancen nicht schlecht für einen Einspruch.
Du bekommst einen Anhörungsbogen, wo das Messgerät aufgeführt ist, welches eingesetzt wurde. Im Internet kannst du die VERBINDLICHEN EINSATZBESTIMMUNGEN zu diesen Geräten finden. Diese MÜSSEN eingehalten werden, damit die Messung Gültig ist.

Grüsse
Andreas
 
adventureedi

adventureedi

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Es gibt eine ganz klare Gebrauchsanweisung beim Lasern. Es muss auf einer geraden senkrechten Fläche gemessen werden. Bei Schrägen können ungenauigkeiten auftreten, welche das Messergebnis zu deinen Ungunsten verfälschen. Beim Auto ist das das vordere Nummernschild.
Wo ist das bei deinem Motorrad. Gibt es ein Beweisfoto, wo du gemessen wurdest. Diese können auch beim Lasern gemacht weren.Wenn nein, stehen deine Chancen nicht schlecht für einen Einspruch.
Du bekommst einen Anhörungsbogen, wo das Messgerät aufgeführt ist, welches eingesetzt wurde. Im Internet kannst du die VERBINDLICHEN EINSATZBESTIMMUNGEN zu diesen Geräten finden. Diese MÜSSEN eingehalten werden, damit die Messung Gültig ist.

Grüsse
Andreas
Danke Andreas für deine Anteilnahme,
es war gerade und senkrecht und ich wollte auch ein Beweisfoto oder Film von den Beamten sehen, konnten aber beides nicht liefern, hab natürlich auch nichts unterschrieben werd morgen mal meinen Anwalt befragen. Schau ma mal.:confused:
 
Corsair

Corsair

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Tut mir leid für dich!

Aber ihr hab es schon schön, bei uns in der Schweiz pfeifft da ein anderer Vogel. Wäre das hier passiert: Also mit 53km/h zu schnell müsste man sicher mind. einen Monat den Ausweis abgeben und es wäre eine Busse sicher im vierstelligen Bereich fällig. (So genau weiss ich es nicht)

 
U

ulixem

Gast
Es gibt eine ganz klare Gebrauchsanweisung beim Lasern. Es muss auf einer geraden senkrechten Fläche gemessen werden. Bei Schrägen können ungenauigkeiten auftreten, welche das Messergebnis zu deinen Ungunsten verfälschen. Beim Auto ist das das vordere Nummernschild.
Wo ist das bei deinem Motorrad. Gibt es ein Beweisfoto, wo du gemessen wurdest. Diese können auch beim Lasern gemacht weren.Wenn nein, stehen deine Chancen nicht schlecht für einen Einspruch.
Du bekommst einen Anhörungsbogen, wo das Messgerät aufgeführt ist, welches eingesetzt wurde. Im Internet kannst du die VERBINDLICHEN EINSATZBESTIMMUNGEN zu diesen Geräten finden. Diese MÜSSEN eingehalten werden, damit die Messung Gültig ist.

Grüsse
Andreas
Blödsinn. (die Lasergeräte der ersten Generation wurden schon lange ersetzt)
"Gebrauchsanweisung" und "verbindliche Einsatzbestimmungen" passen garnicht in diesen Zusammenhang.
" Verfälscht" gibt es auch nicht. Sollten die Parameter nicht stimmen, dann wird die Messung garnicht erst ausgegeben.

Du wirst zahlen müssen oder halt noch deinen Anwalt bezahlen.


Immer diese Anteilnahme. Wenn man es verbockt, muss man auch dazu stehen. Ist in D selten genug erwischt zu werden oder man ist eh ein hoffnungsloser Fall.

Trag es mit Fassung.:D:D:D
 
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scubafat

scubafat

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Wegen der 80 € und den drei Punkten würde ich doch nie zum Anwalt rennen. Bezahlen und gut ist es. Fehler gemacht und eventuell sogar draus gelernt :D
 
B

Baumbart

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übrigens gelten seit Februar erhablich staatssäckelfreundlichere Strafen in D'land, 'rasen' und 'drängeln ist zum Teil > 50 % teurer geworden ([FONT=Arial, Helvetica]31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte, [/FONT][FONT=Arial, Helvetica]41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot[/FONT][FONT=Arial, Helvetica]) [/FONT]- zumindest ein informatives Gespräch mit einem Anwalt lohnt sich noch mehr. Denn das nennt man Rechstsstaat, das jeder Bürger auch die Maßnahmen der staatlichen Organe überprüfen kann. Zum Glück sind die finsteren Zeiten in ganz Deutschland vorbei, wo das nicht ging
 
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scubafat

scubafat

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Aber er gibt doch selber hier zu, viel zu schnell gefahren zu sein! Also kann er doch die Konsequenzen tragen. 80 € bedeuten doch nun nicht gleich den wirtschaftlichen Ruin.
Wenn jemand einen Fehler macht, dann kann er doch auch dazu stehen. Ich verstehe immer nicht, warum man wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen sollte.
 
B

Baumbart

Gast
in D'land sind's mindestens 120, wenn da 80 waren 160 Euro, jeweils + Punkte und ggf Fahrverbot sowie ca. 25 Euro Verwaltungsgebühr. Wo kommen diese ominösen 80 EUR her?!
Er sagt ja nicht das er so schnell gefahren ist sondern dass er mit der Geschwindigkeit gemessen wurde. Und das kann man ja wohl mal überprüfen wenn man Zweifel an der korrekten Messung hat.
 
K

Krise

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War ja offenbar noch eine Geldstrafe mit Punkten, da unter 31 km/h zu schnell.

Merke: wenn Du Dir innerhalb der nächsten 12 Monate genau so ein Ding nochmal erlaubst, bekommste einen Monat wg. Wiederholungstat.

Ist mir neulich auch passiert, 26 km/h zu schnell. Polizist meinte nur, "...bleibt ja bei 'ner Geldstrafe". Kurz danach hoffnungsvoll die Post geöffnet: Fahrverbot wg. Wiederholung, unbelehrbar, upps!

Hab den Februar gewählt, da kürzester Monat und i.d.R. mopedunfreundliches Wetter. Bin jetzt kuriert, 1 Monat Beifahrer sein ist absolut brutal.
 
U

ulixem

Gast
a.g.O. 36 km/h zu schnell sind 3 Punkte und 120 Euro plus Peanuts
ab 41 zu viel a.g.O. plus einen Monat Fahrverbot (wär das bei 31 in der Stadt macht, hat es eh verdient:D)
 
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C

Chefe

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Di@k hat irgenwo hier in diesem Theater zum letzten Jahreswechsel geschrieben: "Frohes Fest und fette Beute".
Jetzt frag ich mal ganz dumm, ob er als Vertreter der Zunft wohl solche Fälle gemeint hat... ;)

Ansonsten halte ich es mit scubafat mit dem zusätzlichen Hinweis darauf, dass die Ordnungshüter auch nicht blöde sind und im Allgemeinen schon wissen, was sie da treiben. Ein, zwei Kilometer über dem Limit sind vielleicht bei drohenden heftigen Konsequenzen einen Streit wert, ansonsten - "... fette Beute"
 
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norbert

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Kann dir nachempfinden,mich hat man das Jahr schon das 3 Mal abgezockt.Das 4 steht noch aus und das wird auch nicht glimpflich abgehen.Das mit dem Anwalt kannste knicken,du wirst bluten müssen, Scheiß auf die Kohle nur die Punkte.....
 
S

Schlonz

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Kann dir nachempfinden,mich hat man das Jahr schon das 3 Mal abgezockt.Das 4 steht noch aus und das wird auch nicht glimpflich abgehen.Das mit dem Anwalt kannste knicken,du wirst bluten müssen, Scheiß auf die Kohle nur die Punkte.....
abgezockt? Du willst uns sagen, dass Du Dich gar nicht falsch verhalten hast?
 
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C

Chefe

Gast
abgezockt? Du willst uns sagen, dass Du Dich gar nicht falsch verhalten hast?
Kommt auf den Standpunkt an...
getreu dem Leitsatz "Du sollst keine anderen Verkehrsteilnehmer vor die haben" könnte man von Einschränkung der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten gepaart mit neuzeitlichem Wegezoll sprechen :cool:
Aus der Sicht der Ordnungsmacht sind es allseits bekannte Sanktionen für Zuwiderhandlungen, die noch dazu in den allermeisten Fällen bewusst und vorsätzlich begangen werden ;)
 
adventureedi

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a.g.O. 36 km/h zu schnell sind 3 Punkte und 120 Euro plus Peanuts
ab 41 zu viel a.g.O. plus einen Monat Fahrverbot (wär das bei 31 in der Stadt macht, hat es eh verdient:D)
Vielleicht für Pkw's, der Freundliche Beamte und ich haben in der Preisliste nachgesehen 80 Öken + Bearbeitung
 
B

Baumbart

Gast
dann geht von den 136 km/h noch Tolleranz ab, sonst stimmt die Aussage vom Streckenposten nicht:

[FONT=Arial, Helvetica]Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.
[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]innerhalb geschlossener Ortschaften[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]bis 10 km/h 15,- EUR [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
[/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica]außerhalb geschlossener Ortschaften, auch in Baustellen:
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
[/FONT]
 
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