Hi
Die 1150 wurde auch mit dem Sport Getriebe ausgeliefert, also mit kurzem Sechsten, dieses ist auch nicht im Brief vermerkt, oder doch?Demnach müssten die beiden Modelle verschiedene Höchstgeschwindigkeiten bei gleichen Drehzahlen haben.
Der Getriebe Code steht meiner Meinung genauso wenig in den Papieren wie des Übersetzungsverhältnis des Endantriebs.
Sehe ich da was falsch?
Alle gebauten Varianten (Motoren mit unterschiedlicher Leistung, unterschiedliche Getriebe, diverse HAG) zu einer Modellreihe sind in der ABE beim KBA gelistet. Den einzelnen Modellen ist dann die Verwendung zugeordnet.
Es gibt also z.B. 3 Motorvarianten (1150 R,GS,GSA; 1150 RS,RT; 1100 S) 4 Getriebe (1150 Sport; 1150 Normal; 1150 GSA; 1150 S) etc.. Jedes Teil für sich hat erst mal eine Zulassung.
Dann ist für jedes Modell gelistet aus welchen dieser einzelnen Komponenten es zusammengesetzt und geprüft ist.
"Der TÜV" kann erst mal eintragen was er will wenn er sich traut und wofür er seinen Kopf hinhält, er ist erst mal eine "Aussenstelle" des KBA (und heisst im Osten DEKRA :-)). DEN TÜV aber gibt es (in diesem Fall) nicht, sondern es gibt unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter. Einer mit entsprechender Qualifikation kann also "begutachten, beurteilen und (im Namen des TÜV) eintragen" aber die meisten verschanzen sich inzwischen hinter "haben Sie ein Gutachten?".
Wenn sich also ein TÜVie sagt: "Alles was aus den Standardkomponenten zusammengesetzt ist nicke ich ab", dann hält er den Kopf dafür hin, dass die "GS" mit dem Motor der "S" und den Rädern der "R" fahrbar ist und Abgasrichtlinien, Krachvorschriften, etc. entspricht.
Ob der Kunde den Umbau seiner Versicherung meldet ist kein TÜV-Problem.
Schwieriger wird es für ihn wohl sein wenn Du in der Gugelhupform (Keramik!!) der Oma ein eigenes Leichtmetallhinterrad gegossen hast (und Opa deshalb die Aluleiter vermisst).
Das Problem dürfte sein dass es im Sprachgebrauch nicht "der Herr Maier vom TÜV in XY" eingetragen hat sondern "der TÜV". In der Vergangenheit gab es einige "Herren Maier" die gegen Bakschisch "sehr viel" eingetragen haben und weshalb "der TÜV" im diffusen Licht stand. Der Kunde muss auch nicht herausfinden ob der TÜVie qualifiziert ist oder im betreffenden Bundesland überhaupt zuständig ist.
Es könnte deshalb eine interne Verfahrensanweisung bestehen mit der "Eintragewillige" eingebremst und von ihren Arbeitgebern beschränkt werden. Der Gag dürfte sein, dass eine technisch "machbare" Eintragung dann wohl rechtsgültig ist, der Arbeitgeber aber seinen Mitarbeiter rausschmeissen kann weil dieser gegen Verfahrensanweisungen verstiess.
Umgekehrt habe ich nicht erst einmal den Fall erlebt, dass ein "Umbauwütiger" sich beim TÜV aufregte, weil seine Felgen (Räder natürlich) eine ABE hätten und der TÜVie trotzdem sagt "so nicht!". Hintergrund: Die Dinger waren so breit, dass in einer "etwas scharf gefahrenen" Kurve die Kotflügelkante auf dem Reifen aufsetzte wenn zwei "Ausgewachsene" im Auto sassen.
Das Argument vom TÜVie "das Rad muss in allen Fahrzuständen frei gängig sein, sobald es nicht mehr schleift habe ich nichts mehr dagegen" wollte er nicht verstehen (vielleicht konnte er es auch gar nicht). EU-Recht! Früher stand da mal dabei "Kotflügelverbreiterung erforderlich"!
gerd