Emblemblinker R1250 GS Bj.2020

Diskutiere Emblemblinker R1250 GS Bj.2020 im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hi Wenn ein Z4 irgendetwas hat, so ist das Bestandteil seiner ABE. Das Teil selbst ist zulässig, aber eben nur beim Z4 (+Verwendungsnachweis). Bei...
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn ein Z4 irgendetwas hat, so ist das Bestandteil seiner ABE. Das Teil selbst ist zulässig, aber eben nur beim Z4 (+Verwendungsnachweis).
Bei unserer Zugmaschine ist serienmässig eine gelbe Rundumleuchte dran. Deshalb darf ich sie nicht unbedingt an mein Mopped schrauben. Wenn jemand gerne das Rücklicht einer Kawa an seine BMW dengeln würde, dann ist das nicht unmöglich. Laut TÜVie ist die Zulässigkeit an der Kawa schon mal eine gute Voraussetzung weil es wahrscheinlich nur um den "sachgemässen" Anbau geht. Bastelt da einer mit einigen Streifen Alufolie und Tesa, dann wird das wohl nix. Wird das mit einem stabilen Halter verschraubt, dann gibt's einen Eintrag.
Und wieder der Hinweis: Geht mit den gewünschten Teilen (oder guten Fotos) zur Prüfstelle, erzählt was ihr vorhabt und lasst Euch die Bedingungen erzählen. Wird das umgesetzt wie vereinbart, erfolgt der Eintrag problemlos.
Aber zuerst basteln (wackelt ein Bisschen, man kann die Blinkleuchte von der Seite nicht erkennen und "ich hab' doch eine gelbe LED eingelötet") und dann womöglich zu forsch auftreten, führt oft zu "tschüss"
Ich kann mir nicht vorstellen was gegen den sachgemässen Anbau eines Emblemblinkers (mit E-Nr) sprechen sollte. Ob Seitenblinker für Motorräder zulässig sind weiss ich nicht. In der StVO und der StVZO steht nichts.
gerd
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ich kann mir nicht vorstellen was gegen den sachgemässen Anbau eines Emblemblinkers (mit E-Nr) sprechen sollte. Ob Seitenblinker für Motorräder zulässig sind weiss ich nicht. In der StVO und der StVZO steht nichts.
gerd
Außer das, wie ich bereits in Beitrag 19 geschrieben hatte, seitliche Blinker an Krafträdern nicht zulässig sind.
Oder hast du schon einmal ein originales Moped mit seitlichen Blinkern gesehen? Damit meine ich keine leuchtenden US-Importe...auch wenn man sich mal auf die Suche begibt, gibt es auf dem Markt gar keine seitlichen Blinker im Angebot. Bei allen Anbietern der Emblemleuchten um denen es hier geht steht ganz unten mit dabei, dass diese keine Zulassung haben und "hier" nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen.

Soll keine Rechtsdiskussion werden aber so ist es leider. Ich persönlich finde die Emblemleuchten garnicht sooo hässlich. Habe diese vor einigen Jahren auch schon mal hier gesehen und mit dem Post hier "neu wiederentdeckt". Zulässig werden die dadurch aber trotzdem nicht.

Ob das bei der HU oder bei der Polizeikontrolle Probleme gibt steht auf einem anderen Blatt und hängt wohl auch ganz groß mit den Akteuren vor Ort zusammen. Zur Not lassen sich die Teile vielleicht auch vor Ort direkt abklemmen...erhängt wird man beim Anbau mit den Teilen aber vermutlich auch nicht...
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nachdem ich, wie ich schrieb, weder in der StVO noch in der StVZO eine Bestimmung gefunden habe die Seitenblinker verbietet: Könntest Du verraten woher Dein Wissen stammt? Habe ich Irgendwas überlesen?
gerd
 
virility

virility

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Ich hab gestern auch etwas rumgelesen und bin auf 2 Punkte gestoßen.

1. Nur was erwähnt und erlaubt ist, ist erlaubt.
2. Bei einspurigen Fahrzeugen sind die Blinker paarweise vorne und hinten anzubringen (mit ganz bestimmten Angaben zu Abständen etc).

Bedeutet für mich, dass seitliche Leuchten nicht erlaubt ist, da sie eben nicht explizit erlaubt sind :)



EDIT:

zu 1.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.


EDIT EDIT.

zu 2.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
 
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FroeMa

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Ich denke, dass die Blinker selbst nicht so das Interesse der Ordnungsbehörden wecken wird. Bei den Positionslichtern dürfte das schon eher problematisch werden. Vor allem wenn sie, wie bei mir, blau sind.
Aber auch hier, wie bei allen anderen Dingen im Leben. Einfach ordentlich benehmen und fahren und vor allem freundlich bleiben, seine "Ahnungslosigkeit" sofort zu entschuldigen und Besserung geloben.
Es handelt sich ja hierbei nicht um den Umbau von sicherheitsrelevanten Baugruppen wie Bremsen, Räder oder Manipulation am Motor und Abgasanlage.
Ich habe die Möglichkeit die Spielerei abzuschalten und notfalls auch komplett zu deaktivieren. So bleibt es im Höchstfall bei einer OWI und eine Weiterfahrt wird dann auch nicht unterbunden.
 
NilsP_83

NilsP_83

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@gerd_ Ich glaube deine Frage wurde schon beantwortet. So ist es auch, man kann ja schlecht schriftlich formulieren was und wie alles nicht zulässig ist...da würden die Rechtsakte ja noch dicker werden. Neben der StVZO sind übrigens auch noch EU / ECE Regelungen maßgebend.

Grüße
 
gerd_

gerd_

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Hi
Natürlich wäre es Quatsch wenn alles was nicht erlaubt ist auch aufgeführt wäre.
Doch z.B. seitliche Umrissleuchten (die gelben an z.B. Sattelaufliegern) sind auch an simplen PKW Anhängern zulässig und gegen die Positionsleuchten am Gummiausleger (nach vorn weiss, nach hinten rot) gibt es auch nix zu meckern.
Aber: Ich werde einfach meinen TÜVie fragen.
gerd
 
NilsP_83

NilsP_83

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Da kannst du ihn gerne fragen.

In der EU gibt es Unterschiede zwischen den Fahrzeugklassen. PKW werden als M1…, LKW als N1… und Motorräder beispielsweise als L…e Fahrzeuge beschrieben.

Je nach Kategorie gibt es andere Vorschriften die eingehalten werden müssen oder zulässig sind.
Die erwähnten Seitenmarkierungsleuchten beispielsweise sind an Fahrzeugen die länger als sechs Meter sind zur Pflicht und können an Anhängern, PKW und LKW die etwas kürzer sind unter bestimmten Vorraussetzungen montiert werden, am Motorrad sind diese aber nicht zulässig.

Das gleiche zum Beispiel mit deinen Positionslichtern. Fahrzeug ab einer Breite von 2,1 m müssen diese haben, Fahrzeuge die zwischen 1,80 m und 2,10 m breit sind dürfen sie haben. Bei PKw die aber nur 1,60 m Breit sind wiederum nicht…und Motorräder auch nicht.

Ein letztes Beispiel aus dem Motorradbereich, gelbe Standleuchten. An gewissen Motorrädern beispielsweise zulässig, wie es die 1250er hat, an PKW nicht…

Ich denke das ist verständlich. Jetzt aber gerne wieder zurück zum technischen Kram. Der ist interessanter…

Grüße
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Also, ich habe nachgefragt. Nils hat Recht. Vorn 2 Blinker, hinten auch 2, bingo.
Mein "KÜSie" meinte "Aber wenn das gut gemacht ist und ich den Kunden kenne, würde ich es wohl nicht bemerken".
Seitenleuchten sind allerdings erlaubt. Kommentar: Man muss nicht alles verstehen.
Es kommt wohl gar nicht so selten vor, dass unbekannte Kunden mit eingebauten, vollkommen unüblichen Fehlern zur HU kommen und man Ärger bekommt wenn man sie übersieht.
Randbemerkung:
Die "Zusatzscheinwerfer" von BMW sind Nebelscheinwerfer (§17 StVO...)
Arbeitsscheinwerfer haben keine E-Nummer. Wozu auch, sie sind im Strassenverkehr nicht zugelassen. Und beim Mopped muss man ja auch nachts nicht sehen ob der Pflug auf die richtige Tiefe eingestellt ist oder der Aufziehhaken richtig am Rollcontainer sitzt.
gerd
 
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