gerd_
- Dabei seit
- 17.04.2004
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Hi
Wenn ein Z4 irgendetwas hat, so ist das Bestandteil seiner ABE. Das Teil selbst ist zulässig, aber eben nur beim Z4 (+Verwendungsnachweis).
Bei unserer Zugmaschine ist serienmässig eine gelbe Rundumleuchte dran. Deshalb darf ich sie nicht unbedingt an mein Mopped schrauben. Wenn jemand gerne das Rücklicht einer Kawa an seine BMW dengeln würde, dann ist das nicht unmöglich. Laut TÜVie ist die Zulässigkeit an der Kawa schon mal eine gute Voraussetzung weil es wahrscheinlich nur um den "sachgemässen" Anbau geht. Bastelt da einer mit einigen Streifen Alufolie und Tesa, dann wird das wohl nix. Wird das mit einem stabilen Halter verschraubt, dann gibt's einen Eintrag.
Und wieder der Hinweis: Geht mit den gewünschten Teilen (oder guten Fotos) zur Prüfstelle, erzählt was ihr vorhabt und lasst Euch die Bedingungen erzählen. Wird das umgesetzt wie vereinbart, erfolgt der Eintrag problemlos.
Aber zuerst basteln (wackelt ein Bisschen, man kann die Blinkleuchte von der Seite nicht erkennen und "ich hab' doch eine gelbe LED eingelötet") und dann womöglich zu forsch auftreten, führt oft zu "tschüss"
Ich kann mir nicht vorstellen was gegen den sachgemässen Anbau eines Emblemblinkers (mit E-Nr) sprechen sollte. Ob Seitenblinker für Motorräder zulässig sind weiss ich nicht. In der StVO und der StVZO steht nichts.
gerd
Wenn ein Z4 irgendetwas hat, so ist das Bestandteil seiner ABE. Das Teil selbst ist zulässig, aber eben nur beim Z4 (+Verwendungsnachweis).
Bei unserer Zugmaschine ist serienmässig eine gelbe Rundumleuchte dran. Deshalb darf ich sie nicht unbedingt an mein Mopped schrauben. Wenn jemand gerne das Rücklicht einer Kawa an seine BMW dengeln würde, dann ist das nicht unmöglich. Laut TÜVie ist die Zulässigkeit an der Kawa schon mal eine gute Voraussetzung weil es wahrscheinlich nur um den "sachgemässen" Anbau geht. Bastelt da einer mit einigen Streifen Alufolie und Tesa, dann wird das wohl nix. Wird das mit einem stabilen Halter verschraubt, dann gibt's einen Eintrag.
Und wieder der Hinweis: Geht mit den gewünschten Teilen (oder guten Fotos) zur Prüfstelle, erzählt was ihr vorhabt und lasst Euch die Bedingungen erzählen. Wird das umgesetzt wie vereinbart, erfolgt der Eintrag problemlos.
Aber zuerst basteln (wackelt ein Bisschen, man kann die Blinkleuchte von der Seite nicht erkennen und "ich hab' doch eine gelbe LED eingelötet") und dann womöglich zu forsch auftreten, führt oft zu "tschüss"
Ich kann mir nicht vorstellen was gegen den sachgemässen Anbau eines Emblemblinkers (mit E-Nr) sprechen sollte. Ob Seitenblinker für Motorräder zulässig sind weiss ich nicht. In der StVO und der StVZO steht nichts.
gerd