Gerlinde, das stimmt nicht so ganz.
In Hessen trägt die Zulassungsstelle die Einzelabnahme nach Paragraph 19/21 nicht direkt ein.
Du musst einen Antrag bei der Bündelsbehörde in Marburg stellen. Dort wird die Abnahme nochmals überprüft. ...
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit sowie die angewandten Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der.jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen. Die Genehmigungsbehörde kann jederzeit für die im Gutachten angegebenen Werte Prüfprotokolle anfordern.
Aufgrund der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG wird nicht nur ein erweiterter und einheitlicher europäischer Rahmen für die Typgenehmigung von neuen Kraftfahrzeugen gesetzt, wie dieser bereits seit vielen Jahren schon existiert, sondern es werden erstmals auch Einzelgenehmigungsprüfungen durch die europäischen Vorgaben erfasst. Hierdurch wird ein stringentes und klar strukturiertes europaweit einheitliches Genehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge aufgesetzt, was insbesondere hinsichtlich der Einzelgenehmigungsprüfung für den Bürger sowie für kleine und mittelständische Unternehmen große Vorteile bringt. Ziel der EG-Richtlinie ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge in der.Europäischen Gemeinschaft.zu erleichtern. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Mit Schaffung der EG-FGV ist diese EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden.