Eintragung auch bei ABE

Diskutiere Eintragung auch bei ABE im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hi Gestern habe ich ein Beispiel gesehen weshalb derzeit umgesetzt werden soll, dass man ab dem zweiten angebauten Teil diese auch dann eintragen...
gerd_

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Hi
Gestern habe ich ein Beispiel gesehen weshalb derzeit umgesetzt werden soll, dass man ab dem zweiten angebauten Teil diese auch dann eintragen /bei der Prüfstelle begutachten lassen muss wenn sie eine ABE haben.
Auch ich hab' erstmal "Hä?" gedacht.
Begründung: Die ABE gilt nur "bei serienmässigem Fahrzeug". Nach Anbau des ersten Teils ist es nicht mehr serienmässig.

Ein BMW (Auto) hatte auf der Hinterachse Distanzscheiben zur Spurverbreiterung (mit ABE) UND Leichtmetallräder (mit ABE).
In der Kombination war der Kram derart breit/gross, dass die Räder bereits bei einem Anflug von Federweg streiften. Und zwar nicht an der Radhauskante (die war herausgezogen), sondern IM Radhaus.
Wie dieser I.diot (in diesem Fall medizinisch gemeint) überhaupt auf die Idee kam so mit dieser Karre zu fahren verstehe ich nicht. Und er fuhr damit ganz offensichtlich schon weiter als 500m (Karkasse war zu sehen).
Die Vorderachse war nicht besser. Den Lenkanschlag bildete der im Radhaus streifende Reifen, der Wendekreis betrug geschätzte 35 m.
Wenn er Suizidgedanken hat ist ein Baum doch einfacher?
gerd
 
ubecker

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Es gibt halt kein Augenmaß oder gesunden Menschenverstand mehr. Jede ABE gilt nur am unverbautem Original Fahrzeug. Allerdings halte ich es für Quatsch wenn z.B ein Blinker geändert wurde und anschließend ein Auspuff. Die Teile haben nichts miteinander zu tun. Trotzdem muss es dann eingetragen werden. Das ist aber schon sehr lange so.
Ich hatte mal (lange her) eine R1200C. Dort hatte ich die Brems und Kupplungshebel getauscht mit ABE. (war auch für beide zusammen als ABE aufgeführt). Dann habe ich eine DWA eingebaut. In der ABE zur DWA stand das drin, nur Original Zustand usw. Also bin ich zum TÜV gefahren und wollte mir das eintragen lassen. Die Gesichter der TÜV Leute waren mit ??? versehen. Haben mir dann gesagt das ist nicht nötig. (da galt noch der gesunde Verstand) Nach dem Hinweis von mir auf die Einbauanleitung das das dort steht wieder ???. Haben das aber dann doch gemacht.
Gruß Udo
 
sigmali

sigmali

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Mein Kenntnisstand. Jede ABE ist nach wie vor für sich gültig - keine Eintragungspflicht.

AUSNAHME (im Begleittext zu § 19 StVZO: "bei sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen" ist eine Abnahme nötig. Also klassisch: Rad-/Reifen iVm Distanzscheiben und/oder Fahrwerksveränderung und/oder kleineres ABE-Lenkrad usw. Anderes klassisches Beispiel: Auspuff iVm Sportluftfilter. Da greift logischerweise jeweils diese Regelung: Auspuff für sich im Fahrgeräusch vielleicht gerade noch im Toleranzbereich. Luftfilter für sich alleine auch. In Kombination dann halt nicht mehr. Oder bei der zuvor genannten Kombination: da sind dann schnell Toleranzen überzogen und es kommt zu gefährlichen Kontakten oder grenzwertigen Fahrsituationen.
 
maxquer

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Wie ist das denn z.B., wenn man einen Zubehör-Auspuff mit E-Nummer montiert hat und ein geändertes Fahrwerk (Öhlins) mit ABE fährt.
Muss da dann auch mindestens 1 Teil eingetragen werden?
Beim letzten TÜV-Termin hat der Prüfer nichts gesagt und ich habe ihn auf die Öhlins extra hingewiesen.
So hat er mir dann wenigstens die Leuchtweite noch neu eingestellt. 😜

Gruß,
maxquer
 
sigmali

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Da passt die Definition "bei sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen" eindeutig nicht - also reichen die beiden unabhängig voneinander erstellten ABE`s.
 
svabo70

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Wenn in einer der ABEs was von "in Originalzustand" steht, dann musst Du eintragen lassen...
Die E-Nr. auf dem Auspuff sagt doch nur, dass man sie auf ein Moped montieren darf. Die ABE für den Auspuff ist notwendig um zu zeigen, dass sie auf Dein Motorrad betrieben werden darf...
 
sigmali

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Wenn in einer der ABEs was von "in Originalzustand" steht, dann musst Du eintragen lassen...
..
Ich kenne eigentlich nur ABEs, die sich auf ein Serienfahrzeug beziehen. Der Hersteller vom Zubehör X lässt im Normalfall kein Fahrzeug mit seinem Zubehör prüfen/genehmigen, an dem vorher das Zubehör Y angebaut war. Mit dieser Behauptung müsste demnach immer eine Begutachtung stattfinden, wenn zwei Zubehörteile, jeweils mit einer eigenen ABE, angebaut wurden. Und das ist mit Sicherheit nicht so.

Aber wer es nicht glaubt oder Zweifel hat, sollte einfach mal beim TÜV-Sachverständigen in den alten Bundesländern, und beim DEKRA in den neuen Bundesländern nachfragen. Die sind berechtigt, die § 21 StVZO-Begutachtung (also auch die Begutachtung sich gegenseitig beeinflussende Änderungen) durchzuführen.
 
maxquer

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Mir ist es eh Wurscht. Eintragen lassen werde ich die beiden Sachen sowieso nicht. Ich wollte eigentlich nur wissen, wie es sich verhält.

Gruss,
maxquer
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das "gegenseitig beeinflussen" ist der Versuch ehrlicher Zubehörhersteller sich abzugrenzen.
Natürlich ist es Schwachsinn ein Rad und einen Blinker "gegeneinander" zu prüfen (obwohl vielleicht irgendein Honk das Ding an die Radnabe tackert weil es nicht verboten ist /zu sein scheint).
Doch wenn man alle Kombinationsmöglichkeiten gesetzlich definieren will wird es doof/zu aufwendig.
"Gesunder Menschenverstand" ist eigentlich korrekt. Nur gibt es eben Menschen die davon unterschiedliche Auffassungen haben.
Die einen suchen Begründungen weshalb sie derzeit in Bayern Motorradtouren machen wollen/ dürfen können müssen, McPom sagt "klar hast Du hier ein Haus und einen Zweitwohnsitz aber wir lassen Dich nicht hin!".

Fazit: Eine Prüfstelle entscheidet über "gesunden Menschenverstand".
Leider fehlt es auch einigen Prüfern daran.
Man könnte urteilen: OK Beide Teile haben eine ABE und beeinflussen sich nicht mal im Traum, passt. Vereinfachte Prüfung, von mir aus ein Foto gemacht, Zettel gedruckt, Stempel drauf, 20 EUR und fertig.
Doch auch eine zweite Variante: Beide ABE-Teile untersucht und festgestellt, dass der Blinker ein Gewinde M10x1 hat anstatt -wie genehmigt- M10x1,25. Grosses Problem, Krisensitzung mit 3 Kollegen. Dabei noch festgestellt dass die Blinker um 3mm zu nahe beieinander montiert sind. Die Gewindedifferenz wird nach 1h als "tolerierbar" gewertet aber es ist nach der Montagekorrektur (Distanzscheibe beilegen) eine kostenpflichtige Nachprüfung erforderlich.
Dann zur Zulassungsstelle und den Kram in die Papiere eintragen.
Erschwerte Prüfung, 274, 63 EUR + Gebühren der Zulassungsstelle.

Da verstehe ich Amokläufer.

Hintergrund: Es gibt bei den Prüfstellen Futterneid. Das geht soweit, dass die eine ein Fahrzeug präpariert und bei einer anderen prüfen lässt. Natürlich weiss die eine, dass niemals die Gewindesteigung geprüft wird. Sie selber macht das auch nicht, hängt aber die Andere hin!

Für diejenigen die nicht abstrahieren können: der Mangel "falsche Gewindesteigung" ist ein von mir ebenso erfunden wie die Gebühren!

Mein TÜVie sagt: Ich kenn' Dich, weiss dass Dein Kram i.O. ist und Du bei Zweifelsfällen gleich sagst "da ist was, das reparier' ich nachher/morgen" (defektes Leuchtmittel beim Nebelscheinwerfer). Das Blöde ist, dass meine Prüfsoftware diesen Fehler aus Deinem Fehlerspeicher liest und registriert! Also muss ich die Reparatur bestätigen. Das kann ich mit oder ohne Gebühr machen. Bei einem Abgasproblem wird es schwierig das Fahrzeug "durchzuwinken" weil ich erneut auslesen muss.
gerd"
 
G

gator

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Also,
ich komme gerade mit meinem Moped vom TÜV. Bei dieser Gelegenheit habe ich diese Problematik beim Prüfer angesprochen, da ich einen anderen Auspuff und andere Brems-/Kupplungshebel verbaut habe. Der Prüfer bestätigt in diesem Zusammenhang (bei dieser Konstellation) "sigmalis" Aussage, dass jede ABE nach wie vor für sich gültig ist und somit keine Eintragungspflicht besteht. AUSNAHME: "bei sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen" ist eine Abnahme nötig.

Bleibt gesund
gator
 
gerd_

gerd_

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Hi
Widerspricht meiner Aussage nicht, sondern zeigt nur, dass es Prüfer mit gesundem Menschenverstand gibt.
Blöd nur wenn Du an einen "fundamentalistischen" Poli gerätst.
Einerseits brauchen wir in DE eine haarklein aufgedröselte Regelung für jeden Sch..... andererseits sind wir Weltmeister im Suchen von Lücken im haarkleinen Regelwerk und motivieren auf diese Art unsere "politische Elite" es eindeutig zu formulieren und mit generellen Verboten "Kahlschläge" zu erlassen. Auf die antworten wir dann mit Klagen.
Es ist zwar beidseitig hohl aber wir haben offenbar Spass daran.
Ich schlage deshalb gleich mal die Redewendung "ich hab' nicht gewusst, dass sich disee Dinge beeinflussen. Es ist schliesslich nicht verboten dumm zu sein" für mein anfänglich geschildertes "Problem" vor.
gerd
 
Thor52

Thor52

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...als Beispiel,wenn man an ne Harley nen anderen Auspuff schraubt mit ABE und nen anderen Luftfilter mit ABE,dann erlischt z.B. die Betriebserlaubnis,weil geändertes Abgas-Geräuschverhalten muss dann zusammen abgenommen werden.
 
Thema:

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