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Rainer Bracht
In Bezug auf Syrien bin ich mir nicht sicher. Du kannst es gern probieren, vielleicht kannst du anschließend ueber deine Erfahrungen berichten. Viel Spass dabei,
Rainer
Rainer
Die Regierung macht kein Gesetz, sie ist Exekutive und nicht Legislative, Gesetze macht das Parlament, und Gesetze kippt nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Bundesverfassungsgericht.Regierung macht Gesetzt, Bundesgerichtshof kippt Gesetz.
Kein Grund sich aufzuregen. Mit dem Gesetz wird niemand verurteilt werden.
Frank
Ja, ganz sicher. Also, ein Gesetzentwurf, ist noch kein Gesetz. Wer will mich daran hindern nach Syrien zu reisen? Oder den Irak? Oder Pakistan?Willkommen im Gesinnungsstrafrecht | law blog
Damit würden in Deutschland Weltreisen verboten werden.
Gute Idee..... Nur, wer hindert mich (wenn ich ein Terrorist mit terroristischen Hintergedanken wäre) nun daran, dem Roten Kreuz beizutreten... Ich meine, da kann ja jeder kommen... und die hilfsorganisationen sind ja von "freiwilligen" abhängig.Es geht darum, die Ausreise nach Syrien, Irak etc. mit dem Ziel terroristischer Aktivitäten zu verhindern.
Mitarbeiter von Medecine sans frontieres, Rotem Kreuz und aehnlicher Organisationen betrifft das nicht.
Rainer
so nicht ganz korrekt. In dem Fall aus Landshut den du ansprichst wurde der Trojaner auf dem Rechner eines einschlägig polizeibekannten Straftäters installiert, der Drogen schmuggelte. Im übrigen wurde, von den meisten völlig unbeachtet, der Einsatz dieses Trojaners im Nachhinein bei einer Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten als gesetzeskonform und rechtens beurteilt. (einige kleine Mängel bei der Dokumentation des Einsatzes gab es.)Ich erinnere mal an den Bundestrojaner, der erlaubt wurde um Terrorismus und Kinderpo..grafie zu bekämpfen. Bei dem bisher einzigen Fall von dem ich gehört habe, ging es um Medikamentenschmuggel....
Regierung macht Gesetzt, Bundesgerichtshof kippt Gesetz. Kein Grund sich aufzuregen. Mit dem Gesetz wird niemand verurteilt werden.
naja, solange jemand mit deinen Ansichten wählen darf, finde ich das absolut hinnehmbarUnd jemand mit dem Bildungsstand darf wählen.
Es geht aber nicht um Ansichten, sondern um Basiswissen. Vielleicht sind meine Ansichten aber auf Grundlage von Wissen entstanden.naja, solange jemand mit deinen Ansichten wählen darf, finde ich das absolut hinnehmbar
Da gibt es kein Vertun.Ich vermute auch, dass die Regierung überlegt, Straftatbestände zu schaffen, mit denen sie verdächtige Islamisten mit deutschem Pass drankriegen kann, wenn ansonsten nichts Verwertbares gegen sie vorliegt. Ich bin da ein bisschen gespalten. Einerseits finde ich es nicht gut, wenn deutschen Staatsbürgern Grundrechte vorenthalten werden, ohne dass man ihnen konkrete Verbrechen nachweisen kann, und man kann auch in den USA auf kommerziellen Schießständen das Ballern mit automatischen Waffen lernen. Andererseits hat sich die Welt eben nicht zu ihrem Vorteil entwickelt. Und es ist schon nachvollziehbar, dass ein Staat nicht tatenlos zusehen mag, wie seine Bürger in Terrorcamps Verbrechen verüben lernen.
Ich glaube, wer angesichts der Risiken in bestimmten afrikanischen Ländern Schiss vor Stress mit deutschen Behörden hat, der sollte das mit der Motorrad-Weltreise lieber lassen - das ist nämlich nix für Bedenkenträger;-)
Sampleman
hat denn jemand von euch, vom Themenersteller bis zu allen Antwortern, den Gesetzestext gelesen?
"Künftig wird bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalt-taten zu begehen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass Islamisten in den Ausbildungslagern noch stärker radikalisiert werden."
ja da liegt der Hase im Pfeffer, laut jaulen ohne gelesen zu haben, worum es geht. was wird wohl gemeint sein, wenn es heißt: "die Reise in ein Gebiet (in dem sich ein Terrorcomp befindet) ist strafbar, WENN SIE DEM ZWECK DIENT SCHWERE STRAFTATEN ZU BEGEHEN"
insofern kann ich die Diskussion überhaupt nicht verstehen. bei welchem Touristen dient denn die Reise solchen Zwecken?