eine Versicherungsfrage

Diskutiere eine Versicherungsfrage im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, ist ein Moped eigentlich ganzjährig teilkaskoversichert wenn man ein Saisonkennzeichen hat. Ich denke mal nicht oder ? Wenn es ausserhalb...
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Bewi

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Hallo,
ist ein Moped eigentlich ganzjährig teilkaskoversichert wenn man ein Saisonkennzeichen hat.
Ich denke mal nicht oder ? Wenn es ausserhalb der Saison geklaut wird hat man Pech gehabt oder ?
Viele Grüße
bewi
 
emdee

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Servus

üblicherweise sollte(!) dieser Schutz in der "Ruhezeit" trotzdem gelten.
Da wirst Du wohl deine Versicherungsbedingungen zu Rate ziehen müssen.
Ich zitiere hier mal auszugsweise meine Motorradversicherung:

...Entscheiden Sie sich für ein Saisonkennzeichen, sparen Sie an Versicherungskosten und Kfz-Steuer.
Allerdings muss das Motorrad in der Ruhephase in einer Garage oder zumindest auf einem Privatgrundstück stehen. Gegen Diebstahl oder Brand ist es auch außerhalb der Saison versichert....

Ob es auch als Privatgrundstück oder Garage zählt wenn es in der Zeit beim Freundlichen zu Wartungszwecken herumsteht....?
 
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FausB

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Police lesen!! Wenn in der eigenen Garage stehend, geht der Versicherungsschutz oft weiter.
 
kh-office

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...Entscheiden Sie sich für ein Saisonkennzeichen, sparen Sie an Versicherungskosten und Kfz-Steuer.
Allerdings muss das Motorrad in der Ruhephase in einer Garage oder zumindest auf einem Privatgrundstück stehen. Gegen Diebstahl oder Brand ist es auch außerhalb der Saison versichert....
Genau so ist es und das bei allen Versicherungen!!!

Und wenn es beim Freundlichen zu Inspektion steht sollte der für so einen Fall versichert sein da er auch dafür verantwortlich ist, dass das Teil gerade in der Nacht sicher und verschlossen untergebracht ist.
 
emdee

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...mit sollte und müsste ist immer so ne Sache...:lalala:
 
taz2ride

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Ich würde mal so sagen, nach einem Schadensfall ist man immer klüger. Allerdings denke ich, außerhalb der Saison muss es eh auf Privatgrundstück stehen, da quasi abgemeldet oder? Bin da nicht sicher, muss ich glücklicherweise auch nicht, da Meins ganzjährig angemeldet ist.
Schlussendlich kann Dir das nur die Police oder der Versicherungsvertreter sagen.

Martin
 
kh-office

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Gut, wenn die Werke am Hungertuch nagt und auch nicht die Sozialvesicherungsbeiträge für die Angestellten immer pünktlich zahlt und dazu angemahnt werden muss, dann könnte das auch Ausfallen.
Man kann aber auch die Werke fragen er die Versicherung zahlt welche den Kunden schützen.
 
AmperTiger

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Eine Garage , Pprivatgund und dergleichen ist nicht zwingend. Mein Spezl hatte seine Suzi vor dem Mietblock auf dem Fußweg zum Haus (mit dem Hausmeister abgesprochen ) unter einer Plane im Winter stehen. Die Versicherung hat nach Diebstahl anstandslos bezahlt.
 
kh-office

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Eine Garage , Pprivatgund und dergleichen ist nicht zwingend. Mein Spezl hatte seine Suzi vor dem Mietblock auf dem Fußweg zum Haus (mit dem Hausmeister abgesprochen ) unter einer Plane im Winter stehen. Die Versicherung hat nach Diebstahl anstandslos bezahlt.
Ist auf jeden Fall kein öffentlicher Grund wenn der zum Haus gehört und somit oben inbegriffen. "Privat" muss ja nicht einem selbst gehören und wenn mit dem Mieter, der Wohnbaugesellschaft oder wie auch immer abgesprochen ist das i. O. .
 
LeaderofThePack

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Guten Abend,
Jeder hat sein Bike versichert,
Jeder hat dafür eine Versicherungspolice mit Versicherungsbedingungen erhalten,
fast Jeder ist des Lesens mächtig,

und damit es noch einfacher wird hab ich den betreffenden Passus mal rausgesucht:
  1. (3) Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
    Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen:
    • In einem Einstellraum (zum Beispiel einer Einzel- oder Sammel- garage).
    • Auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
      Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen.
 
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