Hi
Also, nach etwas Aufwand:
Für folgende Fahrzeuge gilt einheitlich:
R 1150 GS 00 (0415,0495); ECE; 36_0412; Speichenrad
R 1150 Adventure 01(0441,0492); ECE; 36_0412; Speichenrad
R 1150 R 01 (0429,0439); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 1150 R Rockster (0308,0318); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 850 R 02 (0428); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 1150 RS 01 (0447,0498); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 1150 RT 00 (0419,0499); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 850 RT 02 (0417); ECE; 36_0483; Gussrad hinten
R 1100 S 98 (0422,0432); ECE; 36_0599; Gussrad hinten mit/ohne Integral ABS
Und zwar
Für Fahrzeuge mit Integral-ABS; X645A = Ja; Scheibe; 36 31 7 653 286
Bei allen Versionen mit z.B. ABS II gehört das Ding nicht rein.
Bei mindestens einer K (nicht bei allen) gehört zwar auch eine Scheibe rein, aber es ist eine Andere (2mm).
Dass "diese" Scheibe (egal ob es nun eine der K oder der R ist) bayrisch gesagt "deppert" ist, bestreite ich nicht, aber bei den R gehört sie nur bei den I-ABS Versionen rein!
gerd