Ich wollte mich hier nochmal melden, die GS fährt wunderschön und auf der Landstraße und Kurvenreichen Strecken hänge ich keiner offen, die einigermaßen vernünftig fährt, hinterher. Die Gesetzgebung ist jetzt Gott sei dank sehr klar: [FONT="]Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen. ([/FONT]https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-a-a1-a2-und-am/)
Also Weiterhin viel Spaß beim Gaszugdrosseln! Falls jemand in Zukunft noch fragen an den Fred hat einfach rein damit.