DAS wird ein Fest!
„In Deutschland verspritzte zu Weihnachten 1981 eine Mieterin absichtlich im Treppenhaus Surströmmingbrühe. Ihr Mietvertrag wurde fristlos gekündigt. Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet worden war (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WuM 1984, Seite 5“