Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V .... August 2006, 3. Auflage
17. Wie sind Krafträder im Rahmen der AUK zu behandeln, wenn die
ursprünglich mit einem G-Kat ausgerüsteten Krafträder bei der AUK-
Vorführung ohne G-Kat ausgestattet sind (Austausch-Schalldämpfer ohne
Kat)?
Sind keine Zweifel angezeigt, dass die angebaute Austausch-Schalldämpferanlage für
diesen vorstelligen Fahrzeugtyp zulässig ist, gilt für das Kraftrad bei der AUK ein Grenzwert
von 4,5 % Vol. Auf dem AUK-Nachweis und dem HU-Bericht sollte von der durchführenden
Person ein entsprechender Hinweis "Austausch-Schalldämpfer ohne Kat" erfolgen. Diese
Regelung gilt für Krafträder bis einschließlich Euro 2 (das heißt, bis Emissionsschlüssel Nr.
11). Krafträder ab Euro 3 (das heißt, ab dem Emissionsschlüssel Nr. 12) werden bei der AUK
in jedem Fall als G-Kat-Fahrzeug behandelt, d.h. die Prüfung des Abgasverhaltens erfolgt
bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und einem CO-Gehalt von max. 0,3 % Vol.
TÜV NORD Mobilität informiert:
Welche Austauschschalldämpfer darf ich nutzen?
02.06.2006
Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EGgenehmigte
Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Dies geht
aus der EU-Gesetzgebung hervor und gilt, obwohl sich das Abgasverhalten durch
den fehlenden Katalysator häufig verschlechtert. Das erläutert TÜV NORD Mobilität.
Motorradfahrer dürfen nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EGTypgenehmigung
kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden
Motorradtyp zugelassen sind. Bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EGTypgenehmigung
erhalten sollen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EGRichtlinie
zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt
„Abgasverhalten“ erweitert worden ist. „Schalldämpferanlagen mit Katalysator und
geprüftem Abgasverhalten sind nun durch Ziffern, die der vierstelligen
Genehmigungsnummer folgen, erkennbar. Diese Ziffern sind jeweils in einem Kreis
angeordnet“, erklärt Roger Eggers, Motorrad-Fachmann bei TÜV NORD Mobilität.
Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem
Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet
sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:
• Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat:
maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %
• Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal
zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motorradherstellers)
Motorräder bis zur Abgaseinstufung Euro 2 sind im alten Fahrzeugschein in Ziffer 1,
2. Zeile durch die Schlüsselnummern 00, 09 und 10 gekennzeichnet und im neuen
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 14.1 mit 020, 029 und
0210 beschrieben.
Trotz dieser Möglichkeit, empfiehlt TÜV NORD Mobilität Motorradfahren, deren
Motorrad serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet ist, nur noch
Austauschschalldämpfer mit Katalysator zu verwenden: „Damit ist man auch künftig
auf der sicheren Seite und trägt außerdem zum Schutz der Umwelt bei“, so Eggers.
Ist alles Auslegungssache,
Ich denke heutzutage hilft eine ABE oder Eintragung nur ein wenig.Wenn Du gezielt in eine Kontrolle mit Phonmessung reingerätst und denen erscheint dein Auspuff zu laut,is egal ob mit Eater oder ohne Eater.Am besten freundlich bleiben,vielleicht noch darauf hinweisen das die Messung an einer stark befahrenen Strasse oder im Wohngebiet mit Häuserwänden nicht so ganz korrekt sein kann,mit viel Glück und Gutwill der Beamten kommst du gut weg,wenn nicht weit über Wert die Phonzahl liegt.
sehe ich genau so
Aber es gibt genügend Lesestoff hier im Forum .....
Y-Rohr mit oder ohne Kat
Zach Endtopf mit Y Rohr
Y-Rohr rechtliche Lage?
TÜV bestanden trotz Y-Rohr und ohne Kat?