Nein - nicht in jedem Fall, je nach Grösse.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz verbietet es, Tierkörper im Wald zu vergraben.
Im Garten oder auf seinem Grundstück darf man kleinere und größere Haustiere begraben. ... Wer sein Haustier auf eigenem Grund und Boden bestattet, muss darauf achten, dass das Grab ein bis zwei Meter von öffentlichen Gehwegen entfernt ist
Ein Pferd hingegen - ginge nicht.
Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt.
Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen. ... Ein ebenfalls nicht unwichtiger Aspekt: Nur wer Eigentum besitzt, kann sein totes Tier einfach so auf dem Grundstück begraben