Nicht unbedingt falsch. Aber ich zeige das Bild momentan vielen Bekannten, und jeder deudet das anders.
Parkverbot(für alle) von 21 bis 8 Uhr und für Wohnmobile immer (also auf dem gesamten Platz)?
Oder Parkverbot für Wohnmobile von 21 bis 8 Uhr?
Fast richtig, nur "Eingeschränktes Halteverbot".
Von oben nach unten:
E H für alle KFZ,
eingeschränkt für die Zeit von ... bis
Für Wohnmobile zusätzl.
Ständiges E H auf dem Platz
Sollte das E H und die zeitliche Einschränkung nur für Wohnmobile gelten, müsste das Zusatzzeichen "Wohnmobil" direkt unter dem E H Schild (Zeichen 286) sitzen, darunter dann das Zusatzschild für die zeitliche Einschränkung und jenes "für den gesamten Platz".
So wird ein Schuh draus.
Uli
PS
@Ralsch
Ob es die lokalen Behörden juckt, daß die Gastronomie nicht einverstanden ist, bewerte ich jetzt mal nicht. Ich verfolge derzeit nur mal die Aktivitäten Freiwilliger im Bereich Ahrweiler und die Stolpersteine, die von den Offiziellen (von denen die meisten noch nicht mal vor Ort waren, aber nach ca. 5 Wochen wissen, daß fast alles wieder normal ist
) den Helfern vor Ort in den Weg gelegt werden.
Ich vermute, es gibt Dinge, die die lokalen/übergeordneten/ganz oben Behörden absolut nicht jucken
.
Uli