Augen auf beim Autokauf ?

Diskutiere Augen auf beim Autokauf ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Auto beim händler gekauft. Kaufvertrag, bezahlt und mitgenommen. Papiere gibts später, liegen noch bei der bank. Jetzt gibts Probleme mit der...
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Quixote

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Auto beim händler gekauft. Kaufvertrag, bezahlt und mitgenommen. Papiere gibts später, liegen noch bei der bank. Jetzt gibts Probleme mit der herausgabe der papiere. Händler gibt zu dass er stress mit der bank hat. Meinungen ? Erwartungen ?
Grüße
Thomas
 
Der mit der Q Tanzt

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Dann kann wohl der Verkäufer den Kredit bei der Bank nicht voll ablösen.
Darum
Geld nur gegen Papiere und das Objekt der Begierde. Beim Gebrauchtkauf.

Ich würde da falls da garnix geht- Anzeige erstatten. Ist ja dann irgendwie ein Betrugsfall.
 
Lewellyn

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Nicht gut. Kann dauern. Besitzer bist Du aber schon, den Wagen hast Du mitgenommen. Ist er zugelassen?
 
Topfpflanze

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Hallo,

Auto beim händler gekauft. Kaufvertrag, bezahlt und mitgenommen. Papiere gibts später, liegen noch bei der bank. Jetzt gibts Probleme mit der herausgabe der papiere. Händler gibt zu dass er stress mit der bank hat. Meinungen ? Erwartungen ?
Grüße
Thomas
ist bekannt um welche Bank es sich handelt? Hast Du mit dieser Bank schon gesprochen?
Was sagen die zu Deinem Problem?

Topfpflanze
 
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Quixote

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Nicht zugelassen. Bei welcher bank der Brief liegt ist unbekannt (zwei Möglichkeiten). Meine befürchtung ist es am ende ohne auto mit einer forderung in höhe des kaufpreises gegen einen abgebrannten händler dazustehen. Das waere doof.
Wenn dem so wäre dann waere die nächste frage was zB passiert wenn sich das auto in luft auflöst.....
Frage natürlich für einen Freund :-)
 
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Moin,

ich bin bestimmt keiner, der gleich ein Fass aufmacht bzw. zum RA rennt. In diesem Fall wäre für mich aber klar:
RA > Fristsetzung (sehr knapp!) > bei fruchtlosem Ablauf Anzeige

Ohne Papiere gehört Dir das Auto nicht. Geld ist auch weg! Wenn Du nicht beweisen kannst, das Du das Geld übergeben hast, könntest Du noch ein ganz anderes Thema bekommen - dem würde ich unbedingt vorbeugen!
 
zyklotrop

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Moin,

ich bin bestimmt keiner, der gleich ein Fass aufmacht bzw. zum RA rennt. In diesem Fall wäre für mich aber klar:
RA > Fristsetzung (sehr knapp!) > bei fruchtlosem Ablauf Anzeige

Ohne Papiere gehört Dir das Auto nicht. Geld ist auch weg! Wenn Du nicht beweisen kannst, das Du das Geld übergeben hast, könntest Du noch ein ganz anderes Thema bekommen - dem würde ich unbedingt vorbeugen!
Falsch. Die zb 2 ist mittlerweile kein eigentumsdokument mehr.
 
FlowRider

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Wie ich es auch gelernt habe, ist es der Kaufvertrag.
Aber trotzdem bleibt das Problem der Papiere.
Und evtl. die Frage, ob es sie überhaupt gibt.

Du hast deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt (Kaufpreis auf dem Vertrag als "übergeben" mit Unterschrift vom VK). Jetzt muss er seinen Teil des Vertrages erfüllen, pacta sunt servanda.
Wie, erklärt ihm sein Anwalt, nachdem er Post von deinem Anwalt hat :D
 
AndreasXT600

AndreasXT600

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Auto beim händler gekauft. Kaufvertrag, bezahlt und mitgenommen. Papiere gibts später, liegen noch bei der bank. Jetzt gibts Probleme mit der herausgabe der papiere. Händler gibt zu dass er stress mit der bank hat. Meinungen ? Erwartungen ?
Grüße
Thomas
Was ist jetzt die genaue Frage?
 
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Das Auto gehört wahrscheinlich bis zur letzten fälligen Zahlung der Bank. Das Geld hast du aber jemand anderen gegeben, wahrscheinlich Pech gehabt.
 
arbalo

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Wie ich es auch gelernt habe, ist es der Kaufvertrag.
Aber trotzdem bleibt das Problem der Papiere.
Und evtl. die Frage, ob es sie überhaupt gibt.

Du hast deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt (Kaufpreis auf dem Vertrag als "übergeben" mit Unterschrift vom VK). Jetzt muss er seinen Teil des Vertrages erfüllen, pacta sunt servanda.
Wie, erklärt ihm sein Anwalt, nachdem er Post von deinem Anwalt hat :D
Ich bin mir ziemlich sicher, daß er keinen Kaufvertrag unterschrieben hat.
Er wird eine Bestellung unterschrieben haben.
Das ist aber nur eine Bagatelle am Rande.

So oder so ist das ein Fall für den Anwalt.

Und zwar asap.
 
gsfranz

gsfranz

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Meinungen ? Erwartungen ?
Hallo Thomas, hab beruflich jahrzehnte u.a. den Fuhrpark verwaltet und viele KFZ gekauft und verkauft.
Das Auto wird nur bezahlt, wenn man Auto, Schlüssel, Brief, Schein und COC Papier sieht und bekommt.
Anders fließt kein Geld.
Wenn der natürlich 1 Mio Schulden hat und Du hast dem nur 10.ooo € gegeben,
ist das der Bank vielleicht zu wenig, obwohl das schon sehr blöd ist, die Zulassung klappt ja nicht.
Hab noch nie einen Anwalt gebraucht. Würde dem das aber mal androhen und der soll Dir die Bank nennen, damit Du mit dem Kaufvertrag incl. Quittung mal dahin gehst und die Papiere abholst.

Meine GS [1Jahr alt] hab ich privat in HH gekauft, die war bei BMW geleast und ich musste ja ca. 10.ooo € an BMW Bank überweisen. Hätte ich ich ohne vorherige Absprache nicht gemacht. Hab aber alles gut geklappt.
Ich halte Dir mal alle Daumen.
 
FF-GS

FF-GS

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Ich habe meine Jahres-GS vom WA gekauft, cash, Motorrad mitgenommen, der Brief kam einige Tage später von der BMW-Bank. Solange bin ich die GS auf den Vorbesitzer gefahren. War das fahrlässig? ( Kauf ohne Brief in der Hand)
 
Klausmong

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Moin,

ich bin bestimmt keiner, der gleich ein Fass aufmacht bzw. zum RA rennt. In diesem Fall wäre für mich aber klar:
RA > Fristsetzung (sehr knapp!) > bei fruchtlosem Ablauf Anzeige

Ohne Papiere gehört Dir das Auto nicht. Geld ist auch weg! Wenn Du nicht beweisen kannst, das Du das Geld übergeben hast, könntest Du noch ein ganz anderes Thema bekommen - dem würde ich unbedingt vorbeugen!
Sehe ich auch so.

Wenn die Bank die Papiere nicht rausrückt, dann haben die Forderungen an den Händler.

Sollte der Händler Probleme haben und Insolvenz beantragen (was man jetzt nicht unbedingt vermuten will), hast Du ein Problem.
Denn dann mußt Du Deine Forderung anmelden und bekommst vielleicht einen kleinen Teil zurück.

Ich würde Druck machen, Geld schnell zurückfordern mit der Option bei Erhalt der Papiere gerne wieder zu zahlen, und wenn sich nicht bald was tut auch reagieren und Notfalls Anzeige machen.
 
gsfranz

gsfranz

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Solange bin ich die GS auf den Vorbesitzer gefahren. War das fahrlässig?
Die Versicherung läuft ja bis zur Ab-/Ummeldung auf vorigen Besitzer. Beim Unfall ist er ja mit drin und das Foto vom Blitzer bekommt er.
Dafür hab ich sowas ganz,ganz selten und nur bei bekannten Käufern gemacht.
Im Kaufvertrag wurde die genaue Uhrzeit der Übergabe eingetragen, das ist wichtig bei Unfall etc.

Im Kaufvertrag steht :
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von drei Tagen auf seinen Namen umzumelden.

Der Käufer erstattet dem Verkäufer etwaige finanzielle Versicherungs-
nachteile, wenn ihm solche durch einen vom Käufer verschuldeten Unfall
vor dem Ummelden entstehen.

Wenn der Käufer in der Zeit einen Unfall verursacht, steigt Verkäufer seine SF Klasse ja
 
maxquer

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Ob die Bank überhaupt mit Dir redet, ist in meinen Augen die große Frage?
Sie hat irgendein Vertragsverhältnis mit dem Händler und Du hast auch ein Vertragsverhältnis mit dem Händler, aber einen Durchgriff hast Du in meinen Augen nicht.
Ich würde auch schnellstmöglich zum Anwalt und das klären.

Gruß,
maxquer
 
Thema:

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