Hannes aus Mfr.
Themenstarter
Neues Gesetz zum Schutz bedrohter Arten !Wer sein Motorrad über längeren Zeitraum (der Gesetzgeber spricht von 4-5 Monaten )nicht fortbewegt, in dunklen Räumen hält, nicht füttert oder für mehrere Maschinen Legebatterien betreibt, der verstößt laut BGB gegen das Artenschutzgesetz In Artikel V2+V4 sowie der Boxer und Reihenzylinderverordnung wird dies eindeutig festgeschrieben. Hier drohen saftige Bußgelder in 3-stelliger Höhe und pro 100 Kubik 1 Punkt in Flensburg. Jedoch sind für alle legalen Treiber Boni von 500 Liter Sprit vorgesehen. Nach der Abstimmung im Bundestag votierten nur die Grünen dagegen, sie meinten 220 Volt würden auch reichen. " CIAO"